Anti-Dekubitus-Matratzenersatzsysteme Referenznummer der Bekanntmachung: Ia2/20/22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51067
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kliniken-koeln.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Anti-Dekubitus-Matratzenersatzsysteme
Die Kliniken der Stadt Köln gGmbH beabsichtigen, ihren kommenden laufenden Bedarf an Anti-Dekubitus-Matratzenersatzsystemen an allen Standorten in Form eines Mietsystems zu vergeben.
Die Laufzeit der Beauftragung beträgt zwei Jahre mit einer zweimaligen Option auf Verlängerung um weitere 12 Monate. Daher sind die Mengen auf die maximale Laufzeit von 4 Jahren hochgerechnet.
Benötigt werden p.a. ca. 26.341 Miettage verteilt auf verschiedene Arten von Matratzen.
Zu vergeben ist die Bereitstellung von verschiedenen Anti-Dekubitus-Matratzenersatzsystem im Mietsystem.
Pro Jahr werden ca. 26.341 Miettage verteilt auf vier verschiedene Matratzentypen.
Als Mietsystem wird eine Stand-by-Variante gefordert. Bei dieser Variante wir die als Mindestbestand in der Leistungsbeschreibung angegebene Anzahl an Matratzen bis zum Einsatz des Anwenders kostenfrei in einem dafür vorgesehenen Raus des Auftraggebers als Vorrat bereitgestellt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Anti-Dekubitus-Matratzenersatzsysteme
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Aufgrund einer Rüge wird das Leistungsverzeichnis grundlegend überprüft und überarbeitet.
Deshalb wird das Verfahren aufgehoben.
Das Verfahren wird zu einem späteren Zeitpunkt erneut in den Wettbewerb gestellt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.