Lieferung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugs (HLF20) nach DIN 14530-27 - Lieferung eines Fahrgestells sowie Auf- und Ausbau, Feuerwehr Overath
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Overath
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51491
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.overath.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugs (HLF20) nach DIN 14530-27 - Lieferung eines Fahrgestells sowie Auf- und Ausbau, Feuerwehr Overath
Lieferung eines Fahrgestells sowie Auf- und Ausbau eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugs nach DIN 14530-27 (HLF20).
51491 Overath
Lieferung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugs nach DIN 14530-27, angepasst an die Bedürfnisse der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Overath Einheit Immekeppel.
Die Ausschreibung umfasst zwei Teile (keine Lose):
Teil 1: Ein Fahrgestell für den Aufbau eins Hilfeleistungs-Löschfahrzeugs (HLF20) Teil 2: Auf- Ausbau eines Hilfeleistungs-Löschfahrzeugs (HLF20) Lieferung nach DIN 1846, E DIN14502-2, DIN 14502-3 und DIN14530-27 sowie alle dazugehörigen normativen Verweisungen. Alle Ein- und Umbauten müssen die Richtlinien des Fahrgestellherstellers und der jeweiligen Zulieferer erfüllen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugs nach DIN 14530-27 (Lieferung eines Fahrgestells sowie Auf- und Ausbau eines HLF)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hohenlinden
NUTS-Code: DE218 Ebersberg
Postleitzahl: 85664
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist danach u.a. insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.