Büromöbel VIACTIV Campus
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44789
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://WWW.VIACTIV.DE
Abschnitt II: Gegenstand
Büromöbel VIACTIV Campus
Die VIACTIV Krankenkasse, mit dem Hauptsitz in Bochum, zieht aus 5 Standorten im Ruhrgebiet, in einen Neubau, um. Der neue VIACTIV Campus entsteht auf dem alten Opel Werk Gelände, in der Suttner-Nobel-Allee 3-7 in 44803 Bochum.
Die VIACTIV bezieht hier mit ca. 450 Mitarbeitern den Neubau vom Erdgeschoss bis in die 6.Etage. Der Umzug erfolgt in 3-4 Abschnitten im Zeitraum von Anfang November/Dezember 2022 bis Ende Januar 2023.
Ziel der Beschaffung:
VIACTIV beabsichtigt die Neubeschaffung von Teilen der Büro- und Möbeleinrichtung für den Neubau in Bochum.
Die Beschaffung erfolgt über eine europaweite Ausschreibung, die in die folgenden 4 Lose aufgeteilt ist:
Büromöbel (Los 1), Dreh- und Besucherstühle (Los 2), Loungemöbel (Los 3), Möbel für den Veranstaltungsraum (Los 4)
Büromöbel für den VIACTIV Campus
Bochum
VIACTIV beabsichtigt die Neubeschaffung von Teilen der Büro- und Möbeleinrichtung für den Neubau in Bochum.
Die Beschaffung erfolgt über eine europaweite Ausschreibung.
Los 1 betrifft folgende Büromöbel:
Schreibtische, Rollcontainer,
Druckeransatzplatten Besuchertische,
Sideboards, Pflanzkästen,
Schränke, Garderobenschränke,
Schränke mit Schließfächern Besprechungstische Sitzbänke Stellwände
Büromöbel für den VIACTIV Campus
VIACTIV beabsichtigt die Neubeschaffung von Teilen der Büro- und Möbeleinrichtung für den Neubau in Bochum.
Die Beschaffung erfolgt über eine europaweite Ausschreibung.
Los 2 betrifft folgende Büromöbel:
Bürodrehstühle Besucherstühle
Büromöbel für den VIACTIV Campus
Bochum
VIACTIV beabsichtigt die Neubeschaffung von Teilen der Büro- und Möbeleinrichtung für den Neubau in Bochum.
Die Beschaffung erfolgt über eine europaweite Ausschreibung.
Los 3 betrifft folgende Büromöbel:
Loungemöbel
Büromöbel für den VIACTIV Campus
VIACTIV beabsichtigt die Neubeschaffung von Teilen der Büro- und Möbeleinrichtung für den Neubau in Bochum.
Die Beschaffung erfolgt über eine europaweite Ausschreibung.
Los 4 betrifft folgende Büromöbel:
Möbel Veranstaltungsraum
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Büromöbel für den VIACTIV Campus
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40227
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Büromöbel für den VIACTIV Campus
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40227
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Büromöbel für den VIACTIV Campus
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40227
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Büromöbel für den VIACTIV Campus
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40227
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 135 Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de