Dokumentenlesegeräte und Dokumentenprüfsoftware
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 20220523-006727
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45127
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.essen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dokumentenlesegeräte und Dokumentenprüfsoftware
Lieferung eines Dokumentenprüfsystems bestehend aus insgesamt 185 Dokumentenlesegeräten (Hardware) und entsprechender Dokumentenprüfsoftware sowie vierjährigem Update-Service und Support
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung eines Dokumentenprüfsystems bestehend aus insgesamt 185 Dokumentenlesegeräten (Hardware) und entsprechender Dokumentenprüfsoftware sowie vierjährigem Update-Service und Support zum Zwecke der Echtheitsprüfung von Identitätsdokumenten und softwaregestützter Fälschungserkennung, indem Identifikationsdokumente maschinell gelesen und die Sicherheitsmerkmale automatisch geprüft werden.
Die Lieferung der gesamten nachgefragten Hardware hat zu Beginn der Vertragslaufzeit zu erfolgen. Hierbei bestehen die 185 Dokumentenlesegeräte aus 180 "Basic"-Geräten und 5 "Profi"-Geräten (wobei eine Unterscheidung der Geräte anhand der Hard- und/oder Software erfolgen kann). Es werden ausschließlich Neugeräte beschafft. An insgesamt 15 Standorten, verteilt auf dem Essener Stadtgebiet, werden die Geräte in Betrieb genommen. Ungefähr ein Anteil von 2/3 aller Geräte verteilt sich auf drei Standorte. Die restlichen Geräte verteilen sich auf die übrigen Standorte, wobei im Durchschnitt 4 Geräte pro Standort erforderlich sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin.
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt.
Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1 der Bekanntmachung).
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.