LZPD_LAN 2020+ Referenznummer der Bekanntmachung: ZA 5.2/1000841207/AUL
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47059
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.polizei.nrw.de/lzpd
Abschnitt II: Gegenstand
LZPD_LAN 2020+
Neben diversen operativ ausgerichteten Aufgaben ist das LZPD NRW auch zuständig für die technische Ausstattung der Polizei und alle Angelegenheiten der Informations- und Kommunikationstechnik.
Im Zuge dieser Aufgabenstellung wird das LZPD NRW als Auftraggeber mit der hier vorliegenden Ausschreibung eine neue IT-Netzwerk-Infrastruktur in den Bereichen des Local Area Networks (LAN) und des Wireless Local Area Networks (WLAN) inklusive ergänzender Systemteile beschaffen, um den zukünftigen Anforderungen der Digitalisierung der gesamten Polizeiorganisation in NRW entsprechen zu können.
Ziel dieses Vergabeverfahrens ist die losweise Neubeschaffung einer IT-Netzwerk-Infrastruktur für LAN und WLAN über Rahmenvereinbarungen. Hierzu sollen alle relevanten Hard- und Software Systembestandteile inklusive ergänzender Systembestandteile des Infrastruktur Managements und der IT-Netzwerksicherheit jeweils losweise am Markt bezogen werden.
Darüber hinaus gehören auch Dienstleistungen zur Migrationsprojektumsetzung und Dienstleistungen zur Betriebsunterstützung der Fachabteilung des Auftraggebers in den Bereichen des LAN und WLAN nebst ergänzenden Systemen zum festen Bestandteil jedes Loses dieser Ausschreibung.
Die Leistungsteilung der zu erstellenden Gesamtinfrastruktur sieht zwei Lose vor.
- Los 1 - Local Area Network (LAN) Infrastruktur
- Los 2 - Wireless Local Area Network (WLAN) Infrastruktur
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung und die EVB IT Systemverträge LAN und WLAN verwiesen.
LAN
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW Schifferstraße 10 47059 Duisburg Für das Vorhaben relevante Liegenschaften des Auftraggebers liegen verteilt im gesamten Bundesland NRW. Es handelt sich um 50 Behörden mit organisatorisch nachgelagerten Liegenschaften. In Summe sind ca. 450 Liegenschaften zu berücksichtigen.
Es soll eine neue IT-Netzwerk-Infrastruktur in den Bereichen des Local Area Networks (LAN) inklusive ergänzender Systemteile hergestellt werden, um den zukünftigen Anforderungen der Digitalisierung der gesamten Polizeiorganisation in NRW entsprechen zu können. Hierzu zählen alle relevanten Hard- und Software Systembestandteile inklusive ergänzender Systembestandteile des Infrastruktur Managements und der IT-Netzwerksicherheit. Darüber hinaus gehören auch Dienstleistungen zur Migrationsprojektumsetzung und Dienstleistungen zur Betriebsunterstützung der Fachabteilung des LZPD NRW in den Bereichen des LAN nebst ergänzenden Systemen zum festen Bestandteil dieser Ausschreibung. Der initial stattfindende Proof of Concept hat dabei losübergreifend zu Los 2 WLAN zu erfolgen, was bedeutet, dass die Auftragnehmer beider Lose hier zusammenarbeiten. Hintergrund dieser Vorgehensweise ist, dass beides Systeme (Lose) schlussendlich harmonieren müssen.
Der Vertrag hat eine grundsätzliche Laufzeit für die Erstellung des LAN-Netzwerkes von 60 Monaten. An die Erstellung schließt sich eine 48 monatige Erbringung von Systemserviceleistungen an. Die Dauer der vertraglichen Verpflichtung zur Erbringung der Systemserviceleistungen beginnt auch für teilabgenommene Leistungen ab dem Tag nach der Abnahme des Gesamtsystems. Damit kann die vertragliche Zusammenarbeit sich längstens auf 108 Monate erstrecken, wenn nach 60 Monaten Laufzeit des Vertragsbestandteils zur Erbringung der Netzwerk-Erstellungsleistungen sich eine weitere 48monatige Systemserviceleistungszeit anschließt.
WLAN
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW Schifferstraße 10 47059 Duisburg Für das Vorhaben relevante Liegenschaften des Auftraggebers liegen verteilt im gesamten Bundesland NRW. Es handelt sich um 50 Behörden mit organisatorisch nachgelagerten Liegenschaften. In Summe sind ca. 450 Liegenschaften zu berücksichtigen.
Es soll eine neue IT-Netzwerk-Infrastruktur in den Bereichen des Wireless Local Area Networks (WLAN) inklusive ergänzender Systemteile hergestellt werden, um den zukünftigen Anforderungen der Digitalisierung der gesamten Polizeiorganisation in NRW entsprechen zu können. Hierzu zählen alle relevanten Hard- und Software Systembestandteile inklusive ergänzender Systembestandteile des Infrastruktur Managements und der IT-Netzwerksicherheit. Darüber hinaus gehören auch Dienstleistungen zur Migrationsprojektumsetzung und Dienstleistungen zur Betriebsunterstützung der Fachabteilung des LZPD NRW in den Bereichen des WLAN nebst ergänzenden Systemen zum festen Bestandteil des Loses 2 dieser Ausschreibung. Der initial stattfindende Proof of Concept hat dabei losübergreifend zu Los 1 (LAN) zu erfolgen, was bedeutet, dass die Auftragnehmer beider Lose hier zusammenarbeiten. Hintergrund dieser Vorgehensweise ist, dass beide Systeme (Lose) schlussendlich harmonieren müssen.
Der Vertrag hat eine grundsätzliche Laufzeit für die Erstellung des WLAN-Netzwerkes von 60 Monaten. An die Erstellung schließt sich eine 48 monatige Erbringung von Systemserviceleistungen an. Die Dauer der vertraglichen Verpflichtung zur Erbringung der Systemserviceleistungen beginnt auch für teilabgenommene Leistungen ab dem Tag nach der Abnahme des Gesamtsystems. Damit kann die vertragliche Zusammenarbeit sich längstens auf 108 Monate erstrecken, wenn nach 60 Monaten Laufzeit des Vertragsbestandteils zur Erbringung der Netzwerk-Erstellungsleistungen sich eine weitere 48monatige Systemserviceleistungszeit anschließt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
LAN
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44263
Land: Deutschland
Callhandling, Ticketannahme, ServiceDesk
Der konkrete Anteil des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll, beträgt 0,32 %.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
WLAN
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44263
Land: Deutschland
Callhandling, Ticketannahme, ServiceDesk
Der konkrete Anteil des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll, beträgt 0,64 %.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu dem unter Ziffer II.1.7) angegebenen Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) wie auch dem unter Ziffer V.2.4) angegebenen Wert des Auftrags bzw. Loses und schließlich dem unter Ziffer V.2.5) angegebenen Wert des Unterauftrags ergeht folgender Hinweis: Die dort angegebenen symbolischen Werte von 1 EUR entsprechen nicht dem tatsächlichen Wert der Beschaffung bzw. des Auftrags bzw. Unterauftrags. Dieser Wert wird entsprechend § 39 Abs. 6 VgV nicht veröffentlicht, da er u.a. den geschäftlichen Interessen des erfolgreichen Bieters schadet und den lauteren Wettbewerb beeinträchtigt und auch nach § 135 Abs. 3 S. 2 GWB nicht zwingend bekanntzumachen ist. Der Auftraggeber ist zudem nach § 5 VgV zur Wahrung der Vertraulichkeit von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen verpflichtet. Aus den vorstehenden Gründen wird in das Pflichtfeld der Betrag 1 EUR eingegeben.
Bekanntmachungs-ID: CXPNYD0DF8Q
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]