Vergabe von Reinigungsleistungen der Gemeinde Eningen unter Achalm Referenznummer der Bekanntmachung: R_2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eningen
NUTS-Code: DE141 Reutlingen
Postleitzahl: 72800
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nufringen
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Postleitzahl: 71154
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von Reinigungsleistungen der Gemeinde Eningen unter Achalm
Sehr geehrte Damen und Herren,
es werden für das Jahr 2023, mit Leistungsbeginn zum 01.01.2023, Unterhalts-, Grund- und Glasreinigungesleistungen in diversen Kindergärten (4 Stk.) und öffentlicher Verwaltungsgebäude (Rathaus 1, Friedhof, Schillerhaus inkludiert weitere Kindergärten und städt. Bücherei) ausgeschrieben.
Weiter inkludiert sind Objekte mit geplanten Leistungsbeginn zum 01.07.2023 (Musikschule und Rathaus 2). Das Feuerwehrgerätehaus soll dem Leistungsumfang vorläufig geplant zum 01.03.2024 hinzugefügt werden.
Los 1: Unterhalts-, Grund- & Außenreinigung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Es werden für das Jahr 2023, mit Leistungsbeginn zum 01.01.2023, Unterhalts-, Grund- und Außenreinigungesleistungen in diversen
Kindergärten (4 Stk.) und öffentlicher Verwaltungsgebäude (Rathaus 1, Friedhof, Schillerhaus inkludiert weitere Kindergärten und
städt. Bücherei) ausgeschrieben.
Weiter inkludiert sind Objekte mit einem späteren geplanten Leistungsbeginn zum 01.07.2023 (Musikschule und Rathaus 2).
Das Feuerwehrgerätehaus soll dem Leistungsumfang vorläufig geplant zum 01.03.2024 hinzugefügt werden.
Dieser Vertrag beginnt am 01.01.2023 und hat eine Laufzeit bis 31.12.2024. Wird dieser Vertrag, gleich von welcher Seite, nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf gekündigt, verlängert er sich einmalig um zwei Jahre. Der Vertrag endet somit spätestens am 31.12.2026.
Es finden Objektebegehungen im Zeitraum vom 15.08. - 19.08.2022 statt.
Die Teilnahme daran beruht auf freiwilliger Basis.
Bei Interesse ist sich unter folgendem Kontakt dafür anzumelden.
Jonathan Bender
Projektmanager
FACILITY CONSULTANTS GmbH
Rudolf-Diesel-Straße 35/1
71154 Nufringen
Telefon +49 (0)70[gelöscht]
Mobil +49 (0)1515 2394724
E-Mail [gelöscht]
Los 2: Glasreinigung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Es werden für das Jahr 2023, mit Leistungsbeginn zum 01.01.2023, Glasreinigungesleistungen in diversen
Kindergärten (4 Stk.) und öffentlicher Verwaltungsgebäude (Rathaus 1, Friedhof, Schillerhaus inkludiert weitere Kindergärten und
städt. Bücherei) ausgeschrieben.
Weiter inkludiert sind Objekte mit einem späteren geplanten Leistungsbeginn zum 01.07.2023 (Musikschule und Rathaus 2).
Das Feuerwehrgerätehaus soll dem Leistungsumfang vorläufig geplant zum 01.03.2024 hinzugefügt werden.
Dieser Vertrag beginnt am 01.01.2023 und hat eine Laufzeit bis 31.12.2024. Wird dieser Vertrag, gleich von welcher Seite, nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf gekündigt, verlängert er sich einmalig um zwei Jahre. Der Vertrag endet somit spätestens am 31.12.2026.
Es finden Objektebegehungen im Zeitraum vom 15.08. - 19.08.2022 statt.
Die Teilnahme daran beruht auf freiwilliger Basis.
Bei Interesse ist sich unter folgendem Kontakt dafür anzumelden.
Jonathan Bender
Projektmanager
FACILITY CONSULTANTS GmbH
Rudolf-Diesel-Straße 35/1
71154 Nufringen
Telefon +49 (0)70[gelöscht]
Mobil +49 (0)1515 2394724
E-Mail [gelöscht]
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
Postleitzahl: 70565
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 7119040
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.