Arbeitsmarktdienstleistung Betreuung von Bedarfsgemeinschaften Referenznummer der Bekanntmachung: (ZV)19-21-80-200/22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Recklinghausen
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 45657
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-re.de
Abschnitt II: Gegenstand
Arbeitsmarktdienstleistung Betreuung von Bedarfsgemeinschaften
Leistungsgegenstand ist die Durchführung einer Maßnahme zu den Leistungsgegenstand ist die Durchführung einer Maßnahme zu den Förderzielen: Herstellung der Prozessfähigkeit, der Wettbewerbsfähigkeit und der Direktvermittlung. Die Definition der einzelnen Förderziele und der Ressourcenbereiche und die diese charakterisierenden Merkmale sind den vorstehenden Tabellen zu entnehmen.
Einzelheiten sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Stadt Dorsten 46286 Dorsten Der konkrete Maßnahmeort für die Durchführung ergibt sich aus dem Preisblatt (E.1). Der angegebene Maßnahmeort ist zwingend einzuhalten.
Maßnahmeort ist hier, wie im Preisblatt (E.1) genannt, die Stadt Dorsten.
Die Betriebe für die Praktika sind von dieser Begrenzung ausgenommen. Die Praktikumsstellen müssen grundsätzlich vom Wohnsitz des Teilnehmenden aus im Rahmen der Zumutbarkeitsregelungen des § 140 SGB III erreichbar sein.
Leistungsgegenstand ist die Durchführung einer Maßnahme zu den Förderzielen Herstellung der Prozessfähigkeit, der Wettbewerbsfähigkeit und der Direktvermittlung.
Die Definition der einzelnen Förderziele und der Ressourcenbereiche und die diese charakterisierenden Merkmale sind den vorstehenden Tabellen zu entnehmen.
In der Maßnahme sollen die Teilnehmenden durch gezieltes Einzelcoaching, Gruppenphasen und Berufsfelderprobung sowie Praktika zu einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit gebracht werden, wobei dieses Ziel zunächst auch kleinschrittig durch ehrenamtliche Tätigkeit, Bundesfreiwilligendienst oder die Aufnahme eines Minijobs erreicht werden kann.
Die Maßnahme betrachtet nicht isoliert den Einzelnen, sondern im Zusammenhang der gesamten Bedarfsgemeinschaft. Die Maßnahme soll Handlungspotenziale und Ressourcen aufzeigen und bei der Umsetzung von Aktivitäten begleiten und unterstützen.
Einzelheiten sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung des Bieters, dass dieser nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, gehört. Der Bieter gibt die Erklärung durch Einreichung des Formulars "Eigenerklärung zu Artikel 5k der EU-Verordnung Nr. 8332014" für sich und in Vertretung für die lt. Teilnahmeantrag / Angebot Vertretenen sowie die Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden und auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ab. Das Formular ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Eigenerklärung, dass kein Ausschlussgrund nach § 123 oder § 124 GWB vorliegt. Der Bieter gibt die Erklärung durch Einreichung des Formulars "Eigenerklärung Ausschlussgründe, Formblatt 521" ab, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist. Bei Bietergemeinschaften ist das Formular für jedes Bietergemeinschaftsmitglied vorzulegen. Dazu ist auf Seite 1 der eingereichten Formulare der Name des Bietergemeinschaftsmitglieds aufzubringen, für das die Erklärung abgegeben wird.
Eigenerklärung mit Angabe der Gesamtumsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, möglichst durch Jahresabschluss und Prüfberichte belegt.
Der Bieter muss mindestens eine Referenz über ein mit dem Auftragsgegenstand vergleichbares Projekt nachweisen.
Mindestens eine Referenz, durch die der Bieter seine konkreten Erfahrungen mit der Zielgruppe, passgenauen Teilnehmerangeboten im Rahmen des Referenzprojekts sowie mehrjährige Expertise bei der Umsetzung von Maßnahmen im Gesundheitsbereich nachweisen kann.
Bei Bietergemeinschaften genügt es, dass eines der Bietergemeinschaftsmitglieder die erforderliche Leistungsfähigkeit nachweist oder die Bietergemeinschaft die Erfahrung gemeinschaftlich nachweist.
Der Bieter muss über eine Trägerzulassung gem. §§ 176 Abs. 1 und 178 SGB III verfügen. Bei Bietergemeinschaften gilt dies für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft.
Abschnitt IV: Verfahren
Kreis Recklinghausen
Kurt-Schumacher-Allee 1
45657 Recklinghausen
Kreishaus
Zimmer 2.2.27
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYD3DBUY
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.nrw.de
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.
Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge ist gemäß § 160 Absatz 3 dann nicht mehr rechtzeitig wenn:
- der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber dem Vergabestelle erhoben hat,
- Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind.
Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.