Organisationsentwicklung Referenznummer der Bekanntmachung: 1449-MW-Organisationsentwicklung
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bwi.de
Abschnitt II: Gegenstand
Organisationsentwicklung
Die BWI erwägt den Abschluss von zwei Rahmenvereinbarungen mit jeweils einem Wirtschaftsteilnehmer zur Organisationsentwicklung im Wege eines offenen Verfahrens zu vergeben. Der Vertrag wird mit einer Laufzeit von maximal 2,5 Jahren abgeschlossen.
Leistungsgegenstand dieser Ausschreibung ist die Umsetzung BWI-interner Initiativen zur Strategieoperationalisierungv (Fokusinitiativen auf der Transformation Roadmap). Die vom Auftragnehmer konkret zu erbringenden Leistungen umfassen insbesondere folgende Aufgabenschwerpunkte:
Los 1: Validierungsunterstützung Geschäftsarchitektur
Los 2: Umsetzungsunterstützung
Validierungsunterstützung Geschäftsarchitektur
Leistungen werden ggf. im gesamten Bundesgebiet erbracht.
Die BWI erwägt den Abschluss von einem Rahmenvereinbarungen mit einem Wirtschaftsteilnehmer zur Organisationsentwicklung im Wege eines offenen Verfahrens zu vergeben. Der Vertrag für das Los 1 wird mit einer Laufzeit von maximal 6 Monaten abgeschlossen.
Leistungsgegenstand dieser Ausschreibung ist die Umsetzung BWI-interner Initiativen zur Strategieoperationalisierungv (Fokusinitiativen auf der Transformation Roadmap). Die vom Auftragnehmer konkret zu erbringenden Leistungen für das Los 1 umfassen insbesondere die Validierungsunterstützung Geschäftsarchitektur.
Umsetzungsunterstützung
Leistungen werden ggf. im gesamten Bundesgebiet erbracht.
Die BWI erwägt den Abschluss von einem Rahmenvereinbarungen mit einem Wirtschaftsteilnehmer zur Organisationsentwicklung im Wege eines offenen Verfahrens zu vergeben. Der Vertrag für das Los 2 wird mit einer Laufzeit von maximal 2,5 Jahren abgeschlossen.
Leistungsgegenstand dieser Ausschreibung ist die Umsetzung BWI-interner Initiativen zur Strategieoperationalisierungv (Fokusinitiativen auf der Transformation Roadmap). Die vom Auftragnehmer konkret zu erbringenden Leistungen für das Los 2 umfassen insbesondere dieUmsetzungsunterstützung.
Dieser Rahmenvertrag tritt zu dem Zeitpunkt in Kraft, in welchem dem Auftragnehmer ein auf das Angebot des Auftragnehmers Bezug nehmendes Zuschlagsschreiben des Auftraggebers zugeht. Es bedarf somit zur Wirksamkeit des Rahmenvertrages keiner Unterzeichnung des Rahmenvertrages durch die Parteien. Der Rahmenvertrag wird - vorbehaltlich einer vorzeitigen Beendigung - für eine feste Laufzeit von zwei Jahren abgeschlossen (nachfolgend "Grundlaufzeit" genannt). Der Auftraggeber ist berechtigt, den Rahmenvertrag bis zum dritten Monat vor dem Ende seiner Grundlaufzeit durch einseitige Erklärung einmalig schriftlich um sechs (6) Monate zu verlängern (nachfolgend "Optionszeitraum" genannt). Die maximale Gesamtlaufzeit des Rahmenvertrages setzt sich zusammen aus der Grundlaufzeit und dem Optionszeitraum.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-180f6de9de2-4853db1bf5bc7a32
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-180f6de9de2-4853db1bf5bc7a32
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-180f6de9de2-4853db1bf5bc7a32
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Es wird auf § 160 GWB mit folgendem Wortlaut verwiesen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.