Vertrag Generalplanung zur Erweiterung der Technischen Gebäudeausrüstung Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/112
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44227
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.tu-dortmund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vertrag Generalplanung zur Erweiterung der Technischen Gebäudeausrüstung
Gegenstand dieses VgV-Vergabeverfahrens sind die hierzu erforderlichen Generalplanungsleistungen zur Erweiterung der Technischen Gebäudeausrüstung für die nachfolgend aufgeführten Leistungsbilder:
- "Fachplanung Technische Ausrüstung" gem. §55 in Verbindung mit Anlage 15 HOAI 2021 in den LPH 1 bis 5 (Optional: LPH 6 bis 9) für die ALG 3, 4, 5 und 8, zzgl. Besonderer Leistungen für die folgenden Leistungsbilder: "Fachplanung Tragwerksplanung" und Brandschutz.
Technische Universität Dortmund Otto-Hahn-Straße 12 44227 Dortmund
Die Technische Universität Dortmund beabsichtigt die Erweiterung der bestehenden Technischen Gebäudeausrüstung des Rechenzentrums zur Unterbringung des Großrechners "LiDO4 = Linux Cluster Dortmund 4. Generation" im bestehenden Gebäude in der Otto-Hahn-Straße 12 in 44227 Dortmund. Das Gebäude beherbergt neben dem Datacenter (Rechenzentrum), das IT & Medien Centrum (ITMC) und die Fakultät für Informatik.
Die Planungsaufgabe sieht die Erweiterung der Kältetechnik und Starkstromanlage ebenso wie den Einbau von Sicherheits- und Gebäudeautomationstechnik vor. Darüber hinaus werden weitere geringfügige Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen erforderlich.
Die Fertigstellung wird für Januar 2024 angestrebt.
Es ist geplant, die Anzahl der Bieter, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, auf min. 3 / max. 5 zu beschränken. Sollten mehr Bewerber ihre Eignung nachgewiesen haben, erfolgt eine Bewertung der eingereichten Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb gemäß der nachfolgenden Matrix. Anhand dieser Bewertung wird eine Rangfolge unter den Bewerbern erstellt. Bei identischer Punktzahl entscheidet das Los. Die erzielte Punktzahl pro Bewerber wird wie folgt ermittelt:
1. Referenz (Anlagengruppe 3):
- Vergleichbarkeit der Bauaufgabe (max. 20 Punkte)
- Vergleichbarkeit der erbrachten Leistungsphasen (max. 12 Punkte)
- Umfang der Leistung (max. 6 Punkte)
- Vergleichbarkeit des Bauvolumens (max. 9 Punkte)
2. Referenz (Anlagengruppe 4 & 5):
- Vergleichbarkeit der Bauaufgabe (max. 20 Punkte)
- Vergleichbarkeit der erbrachten Leistungsphasen (max. 12 Punkte)
- Umfang der Leistung (max. 6 Punkte)
- Vergleichbarkeit des Bauvolumens (max. 9 Punkte)
3. Referenz (Anlagengruppe 8):
- Vergleichbarkeit der Bauaufgabe (max. 15 Punkte)
- Vergleichbarkeit der erbrachten Leistungsphasen (max. 12 Punkte)
- Umfang der Leistung (max. 6 Punkte)
- Vergleichbarkeit des Bauvolumens (max. 9 Punkte)
Die Beauftragung erfolgt in den nachfolgenden Stufen:
1. Stufe: LPH 1 bis 5
2. Stufe: LPH 6 bis 9 (Optional)
Ein Anspruch auf die Beauftragung der zweiten Stufe besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die zwingenden Ausschlusskriterien gem. §123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe gem. §124 GWB sind zu beachten. Das Nichtvorliegen dieser Ausschlussgründe ist mittels beiliegender Formulare (s. Anlage 02 "Teilnahmeantrag") zu bestätigen.
- Auszug aus dem Handelsregister bei Personen- und Kapitalgesellschaften, Partnerschaftsregister bzw. ein vergleichbarer Nachweis (nicht älter als 12 Monate)
- Berufshaftpflichtversicherung,
- Nachweis über den Gesamtumsatz,
- Nachweis über den Umsatz entsprechend der Dienstleistung.
- Nachweis Berufshaftpflicht durch Vorlage der Erklärung zur Deckungszusage der Versicherung (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV 2021): Die Deckungssummen dieser Versicherung müssen je Schadensfall mindestens betragen (3-fach maximiert je Versicherungsjahr): für Personenschäden inkl. Vermögensschäden 5.000.000,00 EUR, für Sonstige Schäden 5.000.000,00 EUR
- Zusage einer Versicherungsgesellschaft zum Abschluss einer solchen Haftpflichtversicherung im Auftragsfall ist zulässig (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV 2021),
- Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz "Fachplanung Technische Ausrüstung - ALG 3, 4, 5 & 8)": Mittelwert der letzten drei Geschäftsjahre von mind. 150.000 EUR (§ 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV 2021)
- Bestätigung der technischen Ausrüstung
- Nachweis zum Personalbestand
- Jährliches Mittel der Beschäftigten der letzten 3 Jahre, maßgeblich sind fest angestellte Mitarbeiter/innen in Vollzeit, inkl. Büro-Inhaber/in bzw. -Geschäftsführer/in; Teilzeitkräfte sind in Voll-zeitäquivalente entsprechend umzurechnen; ohne freie Mitarbeiter/innen, Praktikant/innen und Aushilfen: mind. 2 Personen
- Die nachfolgend aufgeführten Anforderungen werden im Auftragsfall benötigt:
Erbringung von Planungsdienstleistungen unter Einsatz von CAD (dwg 2007-2013);
Vorhalten eines AVA-Programms mit einer zertifizierten Schnittstelle nach GAEB-Standard (Kompatibel zu AG); Erstellung und Auswertung von Ausschreibungen gem. StLB-Bau und unter Berücksichtigung der Vorgaben des VHB Bund in der aktuellsten Fassung;
Verwendung der gängigen Microsoft Office-Software ab Version 2007;
Verwendung von MS Project oder zum AG kompatibler Software zur Terminplanung
Besondere Vertragsbedingungen des Landes NRW zur Erfüllung der Verpflichtungen zur Tariftreue und Mindestentlohnung nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz NRW (BVB TVgG NRW/VOL) für die Vergabe von Dienstleistungen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bitte stellen Sie alle Fragen zum Verfahren oder zur Leistungsbeschreibung ausschließlich über die Kommunikationsmöglichkeit des Vergabeportal NRW (www.evergabe.nrw.de). Die Antworten zu eingehenden Fragen werden ebenfalls über dieses Portal allen Bietern zur Verfügung gestellt. Der Fragesteller bleibt hierbei selbstverständlich anonym.
Die Angebote sind ausschließlich elektronisch über das Bietertool des Vergabeportal NRW (www.evergabe.nrw.de) einzureichen. Angebote, die auf anderen Wegen (per Briefpost, Fax, E-Mail oder den Kommunikationsbereich des Vergabeportals) eingereicht werden, werden vom Verfahren ausgeschlossen.
Weitere Informationen zur Nutzung des Vergabemarktplatzes und/oder des Bietertools finden Sie auf den Seiten des Vergabeportals im Bereich Wirtschaft/Einkauf NRW/Vergabemarktplatz und insbesondere unter https://support.cosinex.de/unternehmen/ .
Der Bieter akzeptiert die beigefügten Musterverträge mit Abgabe seines Angebots. Änderungen am Vertrag sind nicht zulässig.
Sofern im Vergabeverfahren das Angebot einer anerkannten Werkstätte für behinderte Menschen oder einer anerkannten Blindenwerkstätte oder diesen Einrichtungen vergleichbare Einrichtungen (nachfolgend bevorzugte Bieter) ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines insofern nicht bevorzugten Bieters ist, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der von den bevorzugten Bietern angebotene Preis mit einem Abschlag von 15 % berücksichtigt. Voraussetzung für die Berücksichtigung des Abschlags ist, dass die Herstellung der angebotenen Lieferungen zu einem wesentlichen Teil durch die bevorzugten Bieter erfolgt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Wertschöpfung durch ihre Beschäftigten mehr als 10 % des Nettowerts der zugekauften Waren beträgt.
Bekanntmachungs-ID: CXS7YD5YD6L
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html