Neubau Geriatrie an der Augusta-Klinik in Bochum - Objektplanungsleistungen für Gebäude Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-003-VgV-OP
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44791
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.augusta-bochum.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44227
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.assmanngruppe.com
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Geriatrie an der Augusta-Klinik in Bochum - Objektplanungsleistungen für Gebäude
Die Augusta-Kranken-Anstalt in Bochum-Mitte plant auf eigenem Grundstück an der Bergstraße einen dreigeschossigen Neubau für eine Geriatrie mit 70 Betten. Das zu bebauende Grundstück befindet sich am nord-östlichen Rand des Gesamtkomplexes, angrenzend an die Zeppelinstraße. Das Grundstück ist gut erschlossen; alle Ver- und Entsorgungsmedien sind auf dem Areal vorhanden. Parkmöglichkeiten befinden sich in ausreichender Zahl verteilt auf dem Gesamtareal.
Die Geriatrie soll von der Betriebsstelle Bochum-Linden an die Betriebsstelle Bochum-Mitte verlagert werden. Mit der Verlagerung und damit dem Anschluss der Geriatrie an die zentralen medizinischen Fachabteilungen und Funktionsbereiche in Bochum-Mitte erfüllt das Vorhaben den Förderschwerpunkt "Stärkung der patientenorientierten Versorgung im höheren Lebensalter (Altersmedizin)" im Sinne einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Versorgung. Das Projekt wird daher mit Fördermitteln aus dem Landesprogramm unterstützt.
Um eine optimale Nutzung des neuen Gebäudes im Zusammenhang des Gesamtkomplexes zu ermöglichen, soll eine unterirdische Verbindung zu einem der Nachbargebäude geschaffen werden.
Bergstraße 26 44791 Bochum
Im Rahmen dieses VgV-Verfahrens werden die folgenden Leistungen vergeben:
Objektplanung für Gebäude:
--- Grundleistungen der Leistungsphasen 3 (teilweise) - 9 (gem. §§ 33-37 HOAI 2021 i.V.m. Anlage 10)
--- Besondere Leistungen gemäß Vergabeunterlagen
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Es liegen bereits Planungen bis zu einem Teil der Leistungsphase 3 vor. Diese sind als Anlagen den Vergabeunterlagen beigefügt. Die Bieter werden gebeten, den Entwurf der Leistungsphase 3 auf Basis der vor-
liegenden Unterlagen so anzubieten, dass diese die Restleistungen der bereits begonnenen LP 3 ergänzt und anschließend in der Genehmigungsplanung fortgeführt werden kann.
Ziel des Verfahrens ist die Vergabe von Objektplanungsleistungen für Gebäude.
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Die Planunterlagen sowie Angaben zu Flächen und Kosten sind den Anlagen beigefügt.
Die aktuellen Planungen wurden bereits mit der Stadt Bochum vorabgestimmt und finden dort Zustimmung (vgl. Anlage).
Das Projekt ist mit 14,928 Mio. Euro Gesamtkosten brutto veranschlagt, wovon ca. 12,856 Mio. Euro aus Fördermitteln finanziert werden. Der Rest wird durch Eigenmittel des Auftraggebers bezahlt.
Planung und Bau müssen gemäß Bewilligungsbescheid der Fördermittel möglichst schnell vorangetrieben werden. Folgende Termine sind im Bescheid festgeschrieben:
- Beginn der Planung: Anfang 2023
- Beginn von baulichen Maßnahmen: 2023
- Fertigstellung: Mitte 2025
Die 4 Bewerber, die auf Basis der Eignungskriterien die höchste Punktzahl erreicht haben, werden zur Verhandlung zugelassen. Ergibt das Ergebnis eine höhere Zahl von Teilnehmern wegen Punktegleichstand (im unteren Zulassungsbereich), entscheidet das Los, welche von den punktgleichen Teilnehmern zur Verhandlung aufgefordert werden. Wird die Anzahl von 3 Bewerbern, die mindestens zur Verhandlung aufgefordert werden sollen, nicht erreicht, behält sich der Auftraggeber vor, das Verhandlungsverfahren aufzuheben oder mit einer niedrigeren Bewerberzahl als 3 Bewerbern fortzuführen.
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Die Bewerber mit der höchsten Punktzahl im Teilnahmewettbewerb werden zum Verhandlungsverfahren aufgefordert.
1. Referenzen für Objektplanung Gebäude
Die Auswahl erfolgt anhand von bis zu drei Referenzen, die mittels der beigelegten Eignungsmatrix bewertet werden:
1.1.1 Referenzgröße BGF (in m²)
Referenzgröße BGF (in m²):
< 2.500 m²: 0 Punkte
ab 5.000 m²: 3 Punkte
Angegebene Referenzgrößen, die zwischen den beiden o.g. Werten liegen werden linear interpoliert
1.1.2 Referenzeigenschaft 1: öffentlicher Auftraggeber
nicht erfüllt: 0 Punkte
erfüllt: 1 Punkt
1.1.3 Referenzeigenschaft 2: Nutzungsart "Gesundheitsbau"
nicht erfüllt: 0 Punkte
erfüllt: 1 Punkt
1.1.4 Referenzeigenschaft 3: Einrichtung von Bettenzimmern
nicht erfüllt: 0 Punkte
erfüllt: 1 Punkt
Als "Gesundheitsbau" gelten Pflegeheime oder Bettenhäuser, Unfall-, Sanitätswachen und Ambulatorien, Therapie- oder Rehabilitationseinrichtungen, Gebäude für Erholung, Kur oder Genesung, Hilfskrankenhäuser und Krankenhäuser.
1.1.5 Referenzeigenschaft 4: Umgang mit Fördermitteln
nicht erfüllt: 0 Punkte
erfüllt: 1 Punkt
Für die Referenzen 1.2 und 1.3 gelten die o.g. Kriterien zur Bepunktung ebenfalls.
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Folgende Mindestanforderungen müssen für jede Referenz erfüllt sein, damit diese gewertet werden kann:
--- Vergleichbare Referenzgröße: Die Referenz muss eine Größe von min. 2.500 m² BGF aufweisen.
--- Vergleichbare Komplexität: Die Referenz muss mindestens der Honorarzone IV zugeordnet werden.
--- Leistungsphasen: Es müssen mindestens die Leistungsphasen 3-8 der o.g. Leistungsbilder erbracht worden sein.
--- Zeitraum der Leistungserbringung: Die Referenz muss in den letzten fünf Jahren und bis zum Tag der Bekanntmachung fertiggestellt worden sein. Zeitpunkt der Fertigstellung ist das Datum der Übergabe an den Bauherrn. Als Stichtag gilt der 1.1.2018
---
2.1 Erfahrung der verantwortlichen Projektleitung
2.1.1 Berufsjahre allgemein, Projektleiter/-in
1 Punkt pro Jahr, max. 10 Punkte
2.1.2 Berufsjahre als verantwortliche(r) Projektleiter/-in
1 Punkt pro Jahr, max 10 Punkte
2.1.3 Berufsjahre allgemein, stellv. Projektleiter/-in
1 Punkt pro Jahr, max 10 Punkte
2.1.4 Berufsjahre als verantwortliche(r) oder stellv. Projektleiter/-in
1 Punkt pro Jahr, max 10 Punkte
2.1.5 Berufsjahre allgemein, Bauleiter/-in
1 Punkt pro Jahr, max 10 Punkte
2.1.6 Berufsjahre als verantwortliche(r) Bauleiter/-in
1 Punkt pro Jahr, max 10 Punkte
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3.1 Durchschnittlicher Jahresgesamtumsatz (netto) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre:
< 600.000 EUR: 0 Punkte
ab 1.200.000 EUR: 5 Punkte
Angegebene Gesamtjahresumsätze, die zwischen den beiden o.g. Werten liegen werden linear interpoliert.
Sofern für 2021 vorliegend, sonst für die Jahre 2018, 2019 und 2020. Falls sich mehrere Unternehmen gemeinsam bewerben, werden die Umsatzzahlen der Unternehmen aufaddiert, die im Bewerbungsformular "Teilnahmeerklärung der Projektbeteiligten" benannt wurden.
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3.2 Durchschnittliche Anzahl qualifizierter Mitarbeiter in den letzten drei Kalenderjahren:
< 5 Mitarbeiter: 0 Punkte
6 - 15 Mitarbeiter: 3 Punkte
ab 16 Mitarbeiter: 5 Punkte
Qualifizierte Mitarbeiter sind alle befristet oder unbefristet angestellten Mitarbeiter sowie mitarbeitende Büroinhaber, die über mindestens eine der folgenden Berufsqualifikationen (bzw. eine vergleichbare Berufsqualifikation eines anderen EU-Mitgliedstaates) verfügen: Dipl.-Ing. / Bachelor of Arts / of Engineering / Master (FH, Uni) der Fachrichtungen Architektur, Landschaftsarchitektur, Bauingenieurwesen, Geographie, Versorgungstechnik und artverwandter Ausbildungsrichtungen, sowie Meister, Techniker, Zeichner. Teilzeitstellen werden anteilig berücksichtigt.
Falls sich mehrere Unternehmen gemeinsam bewerben, werden die Mitarbeiterzahlen der Unternehmen aufaddiert, die im Bewerbungsformular "Teilnahmeerklärung der Projektbeteiligten" benannt wurden.
Alle Besonderen Leistungen sind als Bedarfspositionen zu verstehen.
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Der Leistungsumfang beinhaltet die Projektabwicklung mittels eines Einzelplaners mit Einzelvergaben. Der AG behält sich das Recht vor, die Bauleistungen als GU-Vergabe durchzuführen. In diesem Fall treten die zugehörigen Besonderen Leistungen an Stelle der jeweiligen Grundleistungen.
Rückfragen zum Bewerbungsverfahren werden bis 6 Kalendertage vor dem Bewerbungsschluss aufgenommen und beantwortet. Die Bieterkommunikation erfolgt ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal. Sofern Fragen gestellt werden, werden diese allen Teilnehmern/Interessenten in anonymisierter Form zur Verfügung gestellt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Jeder Bewerber / jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens folgende Angaben / Unterlagen einzureichen:
1) Nachweis der Berufsqualifikation entsprechend Ziffer III.2.1) durch Bestätigung einer Kammer über die Mitgliedschaft oder Vorlage einer Urkunde bzw. eines Prüfzeugnisses, welche zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt-/in berechtigt.
2) Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 GWB, § 123 Abs.4 GWB sowie § 124 Abs. 1 GWB, zur Unabhängigkeit von Liefer- und Ausführungsinteressen gemäß § 73 Abs. 3 VgV.
Jeder Bewerber / jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens folgende Angaben / Unterlagen einzureichen:
1) Jahresgesamtumsätze der abgeschlossenen Geschäftsjahre 2019, 2020 und 2021 (sofern für 2021 vorliegend, sonst für die Jahre 2018, 2019, 2020).
Jeder Bewerber / jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens folgende Angaben / Unterlagen einzureichen:
1) Angaben zur Anzahl der qualifizierten Mitarbeiter (Angestellte sowie mitarbeitende Büroinhaber, die über mindestens eine der folgenden Berufsqualifikationen bzw. eine vergleichbare Berufsqualifikation eines anderen EU-Mitgliedsstaates verfügen: Master/Bachelor of Arts/Engineering, Dipl.-Ing. der Architektur, Dipl.-Ing. Versorgungstechnik, Dipl.-Ing. Bauwesen, Techniker/Bautechniker) für die Jahre 2019, 2020, 2021 im jeweiligen Jahresdurchschnitt.
2) Es muss mindestens eine wertbare Referenz eingereicht werden. Wird keine wertbare Referenz eingereicht, wird der Teilnahmeantrag nicht zum weiteren Verfahren zugelassen.
Folgende Mindestanforderungen müssen für jede Referenz erfüllt sein, damit sie gewertet werden kann:
--- Vergleichbare Referenzgröße: Die Referenz muss eine Größe von min. 2.500 m² BGF aufweisen.
--- Vergleichbare Komplexität: Die Referenz muss mindestens der Honorarzone IV zugeordnet werden.
--- Leistungsphasen: Es müssen mindestens die Leistungsphasen 3-8 der o.g. Leistungsbilder erbracht worden sein.
--- Zeitraum der Leistungserbringung: Die Referenz muss in den letzten fünf Jahren und bis zum Tag der Bekanntmachung fertiggestellt worden sein. Zeitpunkt der Fertigstellung ist das Datum der Übergabe an den Bauherrn. Als Stichtag gilt der 1.1.2018.
Es muss mindestens eine wertbare Referenz abgegeben werden.
§ 75 VgV: Zugelassen sind nur in den EWR-Staaten ansässige natürliche Personen, die gemäß der Rechtsvorschrift ihres Heimatlandes zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/-in berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Anforderung, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnisse oder sonstige Befähigungsnachweise verfügt, deren Anerkennung nach der Richtlinie 85/384/EWG des Rates (EG-Architekten-/Ingenieurrichtlinie) bzw. Richtlinie 89/48/EWG des Rates (EG Hochschuldiplomrichtlinie) gewährleistet ist. Juristische Personen sind zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die angegebenen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt.
Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestabdeckungssumme von 3 000 000 EUR für Personen- und 3 000 000 EUR für sonstige Schäden, jeweils 2-fach maximiert (sollten die Mindestdeckungssummen inkl. Maximierung nicht erreicht werden, ein Versicherungsschutz aber bestehen, so genügt eine Erhöhung im Auftragsfall).
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Sofern der Bewerber eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) einreichen möchte, muss dieser sicherstellen, dass die EEE sämtliche zuvor genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise enthält.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Am Auftrag interessierte Unternehmen haben sich anhand eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens um Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu bewerben. Der Bewerbungsbogen steht zusammen mit weiteren Bewerberinformationen für den Teilnahmewettbewerb und sämtlichen der Vergabeunterlagen der Angebotsphase kostenlos auf der Vergabeplattform (Link siehe EU-Bekanntmachung Abschnitt "I.3) Kommunikation") zum Download zur Verfügung. Der Teilnahmeantrag mit den unter Ziff. III.1) geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der Eignung ist ausschließlich digital über die Vergabeplattform bis zu dem unter Ziff.IV.2.2) genannten Termin einzureichen.
Bewerbungen, die verspätet eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
2) Bewerber-/Bietergemeinschaften sind zugelassen. Bewerber-/Bietergemeinschaften finden nur Berücksichtigung, wenn mit dem Angebot ein Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters sowie eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichneten Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder gesamtschuldnerisch haften, eingereicht wird.
Bewerber-/Bietergemeinschaften müssen die unter III. genannten Nachweise für jedes Mitglied erbringen.
Mehrfachbewerbungen mit verschiedenen Unternehmen oder Nachunternehmen sind unzulässig und führen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
3) Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Bekanntmachungstexten ist allein der im EU-Amtsblatt veröffentlichte Text maßgeblich.
5) Fragen werden ausschließlich über die Vergabeplattform www.dtvp.de beantwortet. Die Anfragen müssen spätestens 6 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist auf der Vergabeplattform www.dtvp.de eingehen. Mündliche / telefonische Anfragen oder Anfragen per Post oder E-Mail können aus Gründen der Dokumentationspflicht und der Gleichbehandlung nicht beantwortet werden. Sofern die Antworten auf Bewerberfragen für alle Bewerber von Interesse sein können, werden sie in anonymisierter Form allen Bewerbern zur Verfügung gestellt.
6) Bei diesem Verfahren handelt es sich um ein vollständig elektronisches Verfahren. Bitte verwenden Sie für den Upload Ihrer Unterlagen ausschließlich den eingerichteten Submissionskanal der Vergabeplattform. Die Unterlagen des Teilnahmewettbewerbs und der Angebotsphase dürfen in keinem Falle per Mail oder die Bieterkommunikation zugesendet werden, da diese dann nicht ordnungsgemäß submittiert werden können. Bei Verstößen gegen den vorgeschriebenen Weg der Einreichung der Unterlagen, führt dies zum sofortigen formalen Ausschluss.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y43R104
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/