Feuerwehrgerätehaus Bad Münstereifel - Architektenleistung Leistungsphasen 1 bis 9 Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-VgV-003
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Münstereifel
NUTS-Code: DEA28 Euskirchen
Postleitzahl: 53902
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]/186
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bad-muenstereifel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Feuerwehrgerätehaus Bad Münstereifel - Architektenleistung Leistungsphasen 1 bis 9
Honoraranfrage Planung Architekturleistung gem. § 35 HOAI für die Leistungsphasen 1 bis 9 für die Sanierung, Ergänzung und Aufstockung des Feuerwehrgerätehauses in Bad Münstereifel im Wiederaufbau nach der Flutkatastrophe
Feuerwache Bad Münstereifel Kölner Straße 8 53902 Bad Münstereifel
Honoraranfrage Planung Architekturleistung gem. § 35 HOAI für die Leistungsphasen 1 bis 9 für die Sanierung, Ergänzung und Aufstockung des Feuerwehrgerätehauses in Bad Münstereifel im Wiederaufbau nach der Flutkatastrophe
Mit finanzieller Unterstützung des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eintragung in das Berufsregister (Handwerksrolle, IHK, Architektenkammer, Ingenieurkammer oder vergleichbares Verzeichnis) seines Sitzes oder Wohnsitzes.
Nachweis aktueller Hapftlichversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1 Mio. EURO!
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Bad Münstereifel
Marktstr. 11-15
Zimmer 41/42
53902 Bad Münstereifel
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieterfragen richten Sie bitte bis spätestens 30.08.2022, NUR über das Vergabeportal (Kommunikation) an die Zentrale Vergabestelle der Stadt Bad Münstereifel.
Die Beantwortung später eingegangener Bieteranfragen liegt im Ermessen der Zentralen Vergabestelle.
Telefonische Erreichbarkeit der Zentralen Vergabestelle:
montags bis donnerstags von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr unter:
02253/505-177 Frau Schick
02253/505-186 Frau Lippertz.
Wichtiger Hinweis für die Abgabe von Angeboten
Bitte beachten Sie, dass ausschließlich die Angebote bei der Angebotswertung berücksichtigt werden, die elektronisch über das Vergabeportal https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de eingereicht wurden.
Angebote in Papierform werden nicht akzeptiert und von der Wertung ausgeschlossen!!!
Bitte hinterlegen Sie Ihr Angebot ausschließlich im Register Angebote.
Beim Hinterlegen Ihres Angebotes im Register Kommunikation muss Ihr Angebot leider von der Wertung ausgeschlossen werden!
Eine Ausfüllhilfe können Sie sich auf unserer Homepage unter: www.bad-muenstereifel.de/wirtschaft/vergaben-ausschreibungen/
als pdf-Datei herunterladen.
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YDMYXMC
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig,
soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichung
des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem
Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen
Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, kann jedoch nicht
später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht werden. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe
im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe