Ökologische und ökonomische Optimierung zur nachhaltigen Neuausrichtung und Erweiterung der Energieversorgung der Koelnmesse GmbH
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.koelnmesse.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ökologische und ökonomische Optimierung zur nachhaltigen Neuausrichtung und Erweiterung der Energieversorgung der Koelnmesse GmbH
Koelnmesse beabsichtigt, die bestehende Energieversorgung im Zuge ihrer übergeordneten Nachhaltigkeitsstrategie zu optimieren und an die durch die Masterplan-Maßnahmen geänderten Rahmenbedingungen anzupassen. Das langfristige Ziel ist eine deutliche Reduzierung bzw. vollständige Eliminierung aller CO2 Emissionen des Messebetriebes.
Mit dieser Ausschreibung wird das Ziel verfolgt, die gesamtwirtschaftlichste nachhaltige technische Lösung zu identifizieren und deren ökologische und ökonomische Auswirkungen ganzheitlich an Hand von folgenden Kriterien zu ermitteln:
ökologische Auswirkungen:
Primärenergiefaktoren und jährliche CO2-Emissionen sowie weitere Klimaaspekte
ökonomische Auswirkungen:
Arbeitspreis und Leistungspreis ab Inbetriebnahme für einen Zeitraum von mindestens 15 Jahren
Demzufolge sollen ein oder mehrere fachlich erfahrene geeignete Partner für die langfristige Zusammenarbeit identifiziert und am Ende des Vergabeverfahrens beauftragt werden
Koelnmesse beabsichtigt, die bestehende Energieversorgung im Zuge ihrer übergeordneten Nachhaltigkeitsstrategie zu optimieren und an die durch die Masterplan-Maßnahmen geänderten Rahmenbedingungen anzupassen. Das langfristige Ziel ist eine deutliche Reduzierung bzw. vollständige Eliminierung aller CO2 Emissionen des Messebetriebes.
Mit dieser Ausschreibung wird das Ziel verfolgt, die gesamtwirtschaftlichste nachhaltige technische Lösung zu identifizieren und deren ökologische und ökonomische Auswirkungen ganzheitlich an Hand von folgenden Kriterien zu ermitteln:
ökologische Auswirkungen:
Primärenergiefaktoren und jährliche CO2-Emissionen sowie weitere Klimaaspekte
ökonomische Auswirkungen:
Arbeitspreis und Leistungspreis ab Inbetriebnahme für einen Zeitraum von mindestens 15 Jahren
Demzufolge sollen ein oder mehrere fachlich erfahrene geeignete Partner für die langfristige Zusammenarbeit identifiziert und am Ende des Vergabeverfahrens beauftragt werden
Koelnmesse behält sich vor, die Anzahl der Bewerber in Anlehnung an § 51 VgV zu begrenzen. Für diese Eingrenzung werden die angegebenen Referenzen des Bieters herangezogen.
Koelnmesse wird drei Referenzen des Bieters bewerten. Für jede wertungsfähige Referenz kön-nen max. 20 Punkte erreicht werden. Wertungsfähig ist eine Referenz, wenn sie die folgenden Mindestanforderungen erfüllt:
• Referenz beschreibt ein Projekt im gewerblichen oder industriellen Bereich außerhalb der Wohnungswirtschaft mit einer Inbetriebnahme der Anlagen zwischen dem 01.07.2012 und dem 01.07.2022
• Referenz beschreibt ein Vorhaben mit einer Mindestgröße von 5.000.000 € jährlichen Energiekosten
• Referenz zeigt bereits erprobte Maßnahmen zur Verbesserung der Ökobilanz gegenüber dem Ausgangszustand mit einer Primärenergieeinsparung von mindestens 15% und einem maximalen Einsatz fossiler Primärenergie von 70%
Jede wertungsfähige Referenz erhält zunächst 4 Punkte.
Bis zu 16 weitere Punkte je Referenz kann ein Bieter / eine Bietergemeinschaft erzielen, wenn in dem benannten Referenzprojekt zusätzlich zu den Mindestanforderungen eine oder mehrere der folgenden Voraussetzungen erfüllt sind bzw. das Referenzprojekt folgenden Spezifika entspricht:
• Die Darstellung der Referenz zeigt Verständnis für die gewerbliche Tätigkeit des Messe- und Eventveranstaltungsbetriebs mit stark wechselndem Energiebedarf während und zwi-schen Veranstaltungen (2 Punkte)
• Die Darstellung der Referenz zeigt Expertise in der Reduktion des bisherigen Energiebedarfs (2 Punkte)
• Die Darstellung der Referenz zeigt Expertise in der Effizienzsteigerung der bestehenden Energiebereitstellungsprozesse (2 Punkte)
• Die Darstellung der Referenz zeigt Expertise in der Substitution fossiler Primärenergieträger (2 Punkte)
• Die Darstellung der Referenz zeigt Expertise in der Vermeidung anderer verbrennungsbasierter thermischer Verfahren (2 Punkte)
• Die Darstellung der Referenz zeigt Expertise in der Anwendung von Geothermie und / oder Solarthermie (2 Punkte)
• Die Darstellung der Referenz zeigt Expertise in der Anwendung von Langzeit-Wärmespeicherung (2 Punkte)
• Die Darstellung der Referenz zeigt eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber – insbesondere bei der Zuverlässigkeit der Energielieferung sowie bei der Unterstützung dessen Energiemanagements durch transparente Bereitstellung von Verbrauchs- und Emissionsdaten (2 Punkte)
Hierbei handelt es sich um ja/nein-Kriterien.
Für die Darstellung der drei Referenzen können somit insgesamt 60 Punkte erreicht werden.
Damit die Bepunktung durchgeführt werden kann, müssen die Referenzdarstellungen folgendes enthalten:
• Beschreibung der Eckdaten des Projekts (Kundenbranche, jährliche Energiekosten, Inbetriebnahmezeitpunkt)
• Beschreibung des eingesetzten technischen Konzepts und der erbrachten Leistung des Bieters
• Beschreibung der Maßnahmen zur Verbesserung der Ökobilanz gegenüber dem Ausgangs-zustand
• Hinweis auf Besonderheit der Lösung (z.B. herausfordernde Randbedingungen, technische und/ oder wirtschaftliche Innovation)
• Gemessene (bzw. bei Inbetriebnahme in 2022 prognostizierte) ökologische und ökonomische Auswirkungen nach Umsetzung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 3.8 des Teilnahmeantrages)
- Eigenerklärung Referenzen (Anlage 1 des Teilnahmeantrages)
- Eigenerklärung Haftung (Anlage 3.6 des Teilnahmeantrages)
- Eigenerklärung Referenzen:
Vorstellung der Referenzen: Für den Teilnahmeantrag sind vom Bewerber drei Referenzen vorzulegen. Es kommt auf die Übereinstimmung mit der Aufgabenstellung an. Die Bewertung erfolgt unter Berücksichtigung der Erfahrungen mit der Auslegung und Planung von innovativen nachhaltigen wirtschaftlichen zuverlässigen Energieversorgungssystemen im Rahmen von Bestandssanierungen zur vergleichbaren Nutzung für große Hallenbauten. Einzelheiten zur Wertung ergeben sich aus Ziffer III 2 b) der Bewerbungsbedingungen,
Wertungsfähig ist eine Referenz, wenn sie folgende Mindestanforderungen erfüllt:
- Referenz beschreibt ein Projekt im gewerblichen oder industriellen Bereich außer-halb der Wohnungswirtschaft mit einer Inbetriebnahme der Anlagen zwischen dem 01.07.2012 und dem 01.07.2022
- Referenz beschreibt ein Vorhaben mit einer Mindestgröße von 5.000.000 € jährlichen Energiekosten
- Referenz zeigt bereits erprobte Maßnahmen zur Verbesserung der Ökobilanz gegenüber dem Ausgangszustand mit einer Primärenergieeinsparung von mindestens 15% und einem maximalen Einsatz fossiler Primärenergie von 70%
- Eigenerklärung Haftung:
Es wird die gesetzliche Haftung für jedwede Schäden vereinbart, die aus unserer Tätigkeit resultieren. Darüber hinaus haften wir für Schäden aus von am Projekt beteiligten Architekten, Planern, Sonderfachleuten und weiteren Beteiligten des Auftragnehmers zu verantwortenden Pla-nungsfehler sowie für Tätigkeitsschäden je Ereignis mit 2.500.000 €.
Der Bieter verfügt über eine aktuell bestehende, angemessene und gültige Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen je Versicherungsfall – jeweils 3-fach maximiert:
- Personenschäden (für die einzelne Person): 5.000.000 €
- Sachschäden: 5.000.000 €
- Umweltschäden: 2.500.000 €
- Vermögensschäden: 2.500.000 €
- Verlust von Schlüsseln, Transpondern oder Schließkombinationen: 500.000 €
- Schäden aus Verletzung des Datenschutzes: 500.000 €
- Verlust bewachter Sachen: 500.000 €
- Eigenerklärung Mitarbeiterqualifikationen (Anlage 2 des Teilnahmeantrages)
- Eigenerklärung Mitarbeiterqualifikationen:
Mind. 25 Mitarbeitende mit folgendem Qualifikationsprofil: Geeignete Fachkenntnisse und Berufserfahrung dargelegt durch
- die inhaltlich passende fachliche Ausbildung (Studium der Thermischen Verfahrenstechnik, Energietechnik, Wärme-/ Kältetechnik, Elektrotechnik, Physik oder vergleichbarer Fachrichtung – gegebenenfalls ersatzweise nachgewiesene lang-jährige (mindestens 3 Jahre) erfolgreiche berufliche fachliche Tätigkeit in diesen Gebieten)
- oder die inhaltlich passende methodische Erfahrung (nachgewiesene langjährige (mindestens 3 Jahre) Tätigkeit als Projekt- bzw. Teilprojektleiter:in von Projekten mit einem Volumen > 20 Mio. €)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis: Die Koelnmesse ist nicht zur Anwendung förmlichen (EU-)Vergaberechts verpflichtet. Es besteht kein Anspruch auf Einhaltung von Bestimmungen des (EU-)Vergaberechts. Diese vergaberechtlichen Bestimmungen sind einschließlich der Vorschriften nach dem GWB und der VgV ausdrücklich nicht gesetzlicher oder vertraglicher Bestandteil oder Grundlage des vorliegenden Verfahrens. Weichen Regelungen der Vergabeunterlagen von den Regelungen des GWB oder der VgV ab, ist dies beabsichtigt und ausschließlich maßgebend.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/
1) Die Koelnmesse GmbH bittet um einen unverzüglichen Hinweis über die Vergabeplattform, sollten Bewerber oder Bieter eine Anpassung der Auftragsunterlagen für notwendig erachten oder Fragen zu den Inhalten der Auftragsunterlagen bestehen. Nur so erhält Koelnmesse GmbH die Möglichkeit, etwaige Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler frühzeitig zu beseitigen.
2) Die Bestimmungen des EU-Vergaberechts finden vorliegend keine Anwendung. Ohne, dass hierzu daher eine Rechtspflicht bestünde, weist der Auftraggeberin außerdem auf die betreffende Fristenregelung hin. § 160 GWB lautet:
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Auftragsunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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