GS Stephanus Planungsleistungen Tragwerksplanung und Technische Gebäudeausrüstung ELT Referenznummer der Bekanntmachung: 2246
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Paderborn
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Postleitzahl: 33102
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
GS Stephanus Planungsleistungen Tragwerksplanung und Technische Gebäudeausrüstung ELT
Planungsleistungen der Tragwerksplanung und der Technischen Gebäudeausrüstung ELT für die Neukonzeption und den Neubau einer Mensa an der Grundschule Stephanus
Tragwerksplanung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Tragwerksplanung, anrechenbare Kosten 6.106.435,07 Mio. Euro (netto)
Die Stadt Paderborn beabsichtigt die Neukonzeption und den Neubau einer Mensa für die Grundschule Stephanus. Die Grundschule Stephanus ist eine katholische Bekenntnisschule und wurde mit Beginn des Schuljahres 1968/69 als 2-zügige Grundschule in Betrieb genommen. Das Schulgebäude an der Arndtstraße 11-13 bestand zunächst aus 8 Klassenräumen, 2 Mehrzweckräumen, 2 Gruppenräumen und dem Verwaltungstrakt.
In den folgenden Jahrzehnten wurde die Grundschule ausgebaut, erweitert, modernisiert und saniert. Trotz der Konzeption als Ganztagsschule ist bisher keine zentrale Mensa vorhanden.
Vor dem Hintergrund, dass die Grundschule Stephanus in eine 5-zügige Schule erweitert werden muss (Beschluss des Schulausschusses aus 2021) und das Musterraumprogramm der Stadt Paderborn etc. zu berücksichtigen ist, ist eine umfassende Neukonzeption der Grundschule Stephanus mit Neuerrichtung einer Mensa erforderlich.
Beauftragung der LPH 1 - 3 mit Zuschlag
Optionale Beauftragung der weiteren LPH 4 - 6 durch den Auftraggeber
Planung Technischen Gebäudeausrüstung ELT
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Technische Gebäudeausrüstung ELT (KG 440 TGA Starkstromanlagen – anrechenbare Kosten 1.117.770,69 Euro (netto), KG 450 TGA Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen – anrechenbare Kosten 257.101,01 Euro (netto), KG 460 TGA Förderanlagen – anrechenbare Kosten 37.815,13 Euro (netto)), anrechenbare Kosten insgesamt ca. 1,41 Mio. Euro (netto)
Die Stadt Paderborn beabsichtigt die Neukonzeption und den Neubau einer Mensa für die Grundschule Stephanus. Die Grundschule Stephanus ist eine katholische Bekenntnisschule und wurde mit Beginn des Schuljahres 1968/69 als 2-zügige Grundschule in Betrieb genommen. Das Schulgebäude an der Arndtstraße 11-13 bestand zunächst aus 8 Klassenräumen, 2 Mehrzweckräumen, 2 Gruppenräumen und dem Verwaltungstrakt.
In den folgenden Jahrzehnten wurde die Grundschule ausgebaut, erweitert, modernisiert und saniert. Trotz der Konzeption als Ganztagsschule ist bisher keine zentrale Mensa vorhanden.
Vor dem Hintergrund, dass die Grundschule Stephanus in eine 5-zügige Schule erweitert werden muss (Beschluss des Schulausschusses aus 2021) und das Musterraumprogramm der Stadt Paderborn etc. zu berücksichtigen ist, ist eine umfassende Neukonzeption der Grundschule Stephanus mit Neuerrichtung einer Mensa erforderlich.
Beauftragung der LPH 1 - 3 mit Zuschlag
Optionale Beauftragung der weiteren LPH 4 - 9 durch den Auftraggeber
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Los 1:
— Die Zuverlässigkeit des Bieters muss vorliegen;
— Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden in Höhe von mindestens 5 Mio. EUR und Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens 3 Mio. EUR muss vorliegen bzw. alternativ die Bereitschaft, die bestehende Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung gemäß der vorstehenden Vorgaben im Auftragsfall aufzustocken.
Los 2:
— Die Zuverlässigkeit des Bieters muss vorliegen;
— Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden in Höhe von mindestens 3 Mio. EUR und Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens 1 Mio. EUR muss vorliegen bzw. alternativ die Bereitschaft, die bestehende Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung gemäß der vorstehenden Vorgaben im Auftragsfall aufzustocken.
Los 1:
— Qualifikation gemäß § 54 Abs. 4 LBO NRW durch den Projektleiter oder den Stellvertretenden Projektleiter;
— Mindestens 2 Referenzen für jeweils Neubau, Umbau oder Modernisierung eines Gebäudes mit einer Bruttogeschossfläche von mindestens 1.000 m² aus den letzten 5 Jahren (gerechnet vom Abschluss der Leistungsphase 6) mit Projektkosten (KG 300 und 400 nach DIN 276) über 5,0 Mio. EUR (netto) mit den Leistungsphasen 1 bis 6 (Leistungsphase 6 muss abgeschlossen sein), mindestens Honorarzone 2.
Los 2:
— Mindestens 2 Referenzen für die Planung eines Neubaus oder einer Modernisierung eines Bildungsbaus mit Klassenräumen und notwendigen Technikräumen mit einer Bruttogeschossfläche von mindestens 1.000 m², mindestens Honorarzone 2, aus den letzten 5 Jahren (gerechnet ab Abschluss Leistungsphase 8) mit Projektkosten Kostengruppen 440, 450, 460 nach DIN 276 in Höhe von mindestens 500.000 EUR (netto) sowie mindestens den Leistungsphasen 2 bis 8 (Leistungsphase 8 muss abgeschlossen sein).
1) Natürliche Personen, die freiberuflich tätig sind und entsprechend der Regelungen ihres Heimatstaates berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Architekt“/„Ingenieur“ zu führen. Ist in dem Heimatstaat der Personen die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Voraussetzungen, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis als Ingenieur/Architekt verfügt, dessen Anerkennung nach Richtlinie 2005/36/EG oder 2001/19/EG gewährleistet ist.
2) Juristische Personen, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören, sofern einer der Gesellschafter oder der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen.
3) Bietergemeinschaften aus natürlichen und/oder juristischen Personen: Bei Bietergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden. Soweit mehr als ein Mitglied Planungsleistungen im Bereich Architektur-/Ingenieurleistungen erbringt, muss auch dieses Mitglied die entsprechenden Anforderungen erfüllen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.