Rahmenvertrag Dolmetscherleistungen - Fachbereich Zentrale Ausländerbehörde, Staatsangehörigkeiten und Ausländerangelegenheiten
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 20220523-006727
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45127
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.essen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Dolmetscherleistungen - Fachbereich Zentrale Ausländerbehörde, Staatsangehörigkeiten und Ausländerangelegenheiten
Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe von Dolmetscherleistungen für den Fachbereich "Zentrale Ausländerbehörde, Staatsangehörigkeits- und Ausländerangelegenheiten" der Stadt Essen.
Der Fachbereich benötigt für die pflichtgemäße Aufgabenerfüllung Dolmetscher/innen. Die Leistung soll in zwei Losen vergeben werden. Die Leistung wird wie folgt aufgeteilt:
Los 1 = genereller Rahmenvertrag für Dolmetscherleistungen
Los 2 = Sonderbedarf (Dauerdolmetscher Ukraine Flüchtlinge)
genereller Rahmenvertrag für Dolmetscherleistungen
Abschluss eines Rahmenvertrages für generelle Dolmetscherleistungen im Fachbereich Zentrale Ausländerbehörde, Staatsangehörigkeiten und Ausländerangelegenheiten
LOS 1:
Konsekutivdolmetscher/Innen
Zeitversetzte, mündliche Übersetzung von Gesprächen mit Gästen, Kundinnen und Kunden aus
der jeweiligen Fremdsprache in die deutsche Sprache und umgekehrt.
Es wird vorausgesetzt, dass auch Texte (Formulare, Schreiben etc.) mündlich übersetzt werden.
Zusätzlich sollte im Notfall eine telefonbasierte Übersetzung möglich sein.
Übersetzung von Schriftstücken
Eine schriftliche Übersetzung von Schriftstücken in Rechtssprache, wie zum Beispiel
Ordnungsverfügungen und Belehrungen. Die Originaldokumente müssen in den meisten Fällen ins Deutsche übersetzt werden. Es kann allerdings auch vorkommen, dass deutsche Schriftstücke in eine andere Sprache (alle Sprachen - siehe nächsten Punkt "Sprachen") übersetzt werden müssen.
Laufzeit: 1 Jahr (01.08.2022-31.07.2023) mit der zweimaligen automatischen Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Jahr (bis maximal 31.07.2025)
Sonderbedarf (Dauerdolmetscher Ukraine Flüchtlinge)
Abschluss eines Rahmenvertrages für Sonderbedarfe an Dolmetscherleistungen im Fachbereich Zentrale Ausländerbehörde, Staatsangehörigkeiten und Ausländerangelegenheiten im Zusammenhang mit der Kriegssituation zwischen Russland und der Ukraine.
Die Dolmetscher sind hierbei zu festen Zeiten dauerhaft eingesetzt.
Laufzeit: 01.08.2022 - 30.09.2022, mit der dreimaligen optionalen Verlängerungszeit um einen weiteren Monat (maximal bis 31.12.2022)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
genereller Rahmenvertrag für Dolmetscherleistungen
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sonderbedarf (Dauerdolmetscher Ukraine Flüchtlinge)
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin.
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt.
Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1 der Bekanntmachung).
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.