Arbeitsmarktdienstleistung: Arbeiten mit Kind Referenznummer der Bekanntmachung: (ZV)19-21-80-097/22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Recklinghausen
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 45657
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht] / [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-re.de
Abschnitt II: Gegenstand
Arbeitsmarktdienstleistung: Arbeiten mit Kind
Arbeitsmarktdienstleistung:
Die Maßnahme dient den Zielen Herstellung der Prozess- und Wettbewerbsfähigkeit. Nach Möglichkeit ist auch die Direktvermittlung als Ziel zu verfolgen.
Teilnehmende sind insbesondere hilfebedürftige Alleinerziehende mit multiplen Vermittlungshemmnissen aus dem Rechtskreis des SGB II mit Kindern im Alter von 2 bis 10 Jahren.
Durch umfangreiche individuelle sozialpädagogische und erzieherische Hilfestellungen und Coachings sollen die Problembereiche der Teilnehmenden erfasst, und bearbeitet werden.
Je nach individuellen Möglichkeiten sollen die Teilnehmenden an den Arbeits- und Ausbildungsmarkt herangeführt und im besten Fall eingegliedert werden. Praktika in Betrieben sind möglich.
Die Inhalte werden in zwei Modulen vermittelt. Eines davon ist im Rahmen einer für die Teilnehmenden freiwilligen Wochentagung mit externer Unterbringung umzusetzen.
Die Gesamtkonzeption (Inhalt, Durchführung und Methodik) liegt in der Gestaltungsfreiheit der beauftragten Organisation.
Stadt Recklinghausen Recklinghausen
Arbeitsmarktdienstleistung:
Die Maßnahme dient den Zielen Herstellung der Prozess- und Wettbewerbsfähigkeit. Nach Möglichkeit ist auch die Direktvermittlung als Ziel zu verfolgen.
Teilnehmende sind insbesondere hilfebedürftige Alleinerziehende mit multiplen Vermittlungshemmnissen aus dem Rechtskreis des SGB II mit Kindern im Alter von 2 bis 10 Jahren.
Durch umfangreiche individuelle sozialpädagogische und erzieherische Hilfestellungen und Coachings sollen die Problembereiche der Teilnehmenden erfasst, und bearbeitet werden.
Je nach individuellen Möglichkeiten sollen die Teilnehmenden an den Arbeits- und Ausbildungsmarkt herangeführt und im besten Fall eingegliedert werden. Praktika in Betrieben sind möglich.
Die Inhalte werden in zwei Modulen vermittelt. Eines davon ist im Rahmen einer für die Teilnehmenden freiwilligen Wochentagung mit externer Unterbringung umzusetzen.
Die Gesamtkonzeption (Inhalt, Durchführung und Methodik) liegt in der Gestaltungsfreiheit der beauftragten Organisation.
Die Maßnahme verlängert sich einmalig um ein Jahr (Optionszeitraum), wenn sich die beauftragende Behörde und die beauftragte Organisation über die Verlängerung des Vertrages spätestens 3 Monate vor Ende der Maßnahme laut Preisblatt (E.1) schriftlich einigen.
Auftraggeber und Auftragnehmer können jederzeit im gegenseitigen Einvernehmen eine Erhöhung der Teilnahmeplatzzahl Modul 1 nach dem Los- und Preisblatt (E.1) um bis zu 30 % (hier: 9 Plätze) schriftlich vereinbaren.
Weitere Informationen zur Laufzeitverlängerung und Erhöhung der Teilnehmerplätze entnehmen Sie bitte den Vertragsbedingungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Arbeitsmarktdienstleistung: Arbeiten mit Kind
Ort: Recklinghausen
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei den in Abschnitt II unter II.1.7 und in Abschnitt V unter V.2.4 jeweils gemachten Angaben handelt es sich um fiktive Werte. Auf eine Veröffentlichung der tatsächlichen Werte wird gem. § 39 Abs. 6 VgV verzichtet.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYD3DBU1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.nrw.de
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.
Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge ist gemäß § 160 Absatz 3 dann nicht mehr rechtzeitig wenn:
- der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber dem Vergabestelle erhoben hat,
- Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind.
Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.