Druckdienstleistungen für Abschlussprüfungen an den Schulen in Baden-Württemberg Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/3116
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://ibbw-bw.de/,Lde/Startseite
Abschnitt II: Gegenstand
Druckdienstleistungen für Abschlussprüfungen an den Schulen in Baden-Württemberg
Vergabe von Druckdienstleitungen für Abschlussprüfungen an den Schulen in Baden-Württemberg.
Gegenstand der Ausschreibung ist der Druck, die Weiterverarbeitung (heften, sortieren, falzen, perforieren), die Zusammenstellung, die Verpackung und der Versand von Aufgaben- und Lösungssätzen für die Abschlussprüfungen an den Schulen des Landes Baden-Württemberg.
Sämtliche Leistungsbestandteile haben nach den spezifischen Vorgaben des Instituts für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) zu erfolgen. Die Zusammenstellung, Verpackung und der Versand der Aufgaben- und Lösungssätze haben schulbezogen zu erfolgen. Das Leistungsbild umfasst auch die Erstellung, Vervielfältigung und Zustellung von Daten-CD's mit digitalen Prüfungen.
Der Umfang der je Schuljahr zu fertigenden Sätze richtet sich nach den voraussichtlich im Schuljahr 2022/2023 eingerichteten Bildungsgängen und der Zahl der in diesen Bildungsgängen zu prüfenden Schülerinnen und Schülern.
Die Druckdienstleistungen werden in Losen nach bestimmten Schularten/Zusammenfassungen von Schularten vergeben.
Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Allgemeinbildende Gymnasien
Druckdienstleistungen gemäß allgemeiner Leistungsbeschreibung für allgemeinbildende Gymnasien in Baden-Württemberg.
- je Schuljahr Druck von ca. 75.000 Sätzen mit insg. ca. 1.150.000 Seiten
- Auslieferung an ca. 510 Standorte (Schulen)
Dreimalige Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Jahr zu unveränderten Bedingungen gemäß Ziff. II.2.7)
Hauptschul-, Werkrealschul- und Realschulabschlussprüfungen an Haupt- und Werkrealschulen, Realschulen, Gemeinschaftsschulen
Druckdienstleistungen gemäß allgemeiner Leistungsbeschreibung für Haupt-, Real- und Werksrealschulen in Baden-Württemberg.
- je Schuljahr Druck von ca. 385.000 Sätzen mit insg. ca. 5.110.000 Seiten
- Auslieferung an ca. 30 Standorte (davon 21 staatliche Schulämter)
Dreimalige Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Jahr zu unveränderten Bedingungen gemäß Ziff. II.2.7)
Berufsvorbereitende Schulen (Vollzeitschulen AVdual/AV/VAB und BEJ)
Druckdienstleistungen gemäß allgemeiner Leistungsbeschreibung für Berufsvorbereitende Schulen (Vollzeitschulen AVdual/AV/VAB und BEJ) in Baden-Württemberg.
- je Schuljahr Druck von ca. 40.000 Sätzen mit insg. ca. 520.000 Seiten
- Auslieferung an ca. 251 Standorte (Schulen)
Dreimalige Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Jahr zu unveränderten Bedingungen gemäß Ziff. II.2.7)
Berufsfachschulen/Berufsoberschulen
Druckdienstleistungen gemäß allgemeiner Leistungsbeschreibung für Berufsfachschulen/Fachschulen und Berufsoberschulen in Baden-Württemberg.
- je Schuljahr Druck von ca. 85.000 Sätzen mit insg. ca. 860.000 Seiten
- Auslieferung an ca. 427 Standorte (Schulen)
Dreimalige Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Jahr zu unveränderten Bedingungen gemäß Ziff. II.2.7)
Berufskollegs
Druckdienstleistungen gemäß allgemeiner Leistungsbeschreibung für Berufskolleg Gymnasien in Baden-Württemberg.
- je Schuljahr Druck von ca. 125.000 Sätzen mit insg. ca. 1.180.000 Seiten
- Auslieferung an ca. 447 Standorte (Schulen)
Dreimalige Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Jahr zu unveränderten Bedingungen gemäß Ziff. II.2.7)
Berufliche Gymnasien
Druckdienstleistungen gemäß allgemeiner Leistungsbeschreibung für berufliche Gymnasien in Baden-Württemberg.
- je Schuljahr Druck von ca. 47.000 Sätzen mit insg. ca. 625.000 Seiten
- Auslieferung an ca. 301 Standorte (Schulen)
Dreimalige Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Jahr zu unveränderten Bedingungen gemäß Ziff. II.2.7)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Allgemeinbildende Gymnasien
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Hauptschul-, Werkrealschul- und Realschulabschlussprüfungen an Haupt- und Werkrealschulen, Realschulen, Gemeinschaftsschulen
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Berufsvorbereitende Schulen (Vollzeitschulen AVdual/AV/VAB und BEJ)
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Berufsfachschulen/Berufsoberschulen
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Berufskollegs
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Berufliche Gymnasien
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Unter Ziff. II.1.7) "Gesamtwert der Beschaffung" sowie unter Ziff. V.2.4) "Gesamtwert des Auftrags/Loses" wurde aus Gründen des Geheimwettbewerbs und des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen jeweils ein fiktiver Wert angegeben.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZRTBE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.