Zweiphasiger Realisierungswettbewerb ´Neubau Willy-Hellpach-Schule / Campushaus´ mit hochbaulichem und freiraumplanerischem Ideenteil ´Bildungscampus´ Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-3-09
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.heidelberg.de
Adresse des Beschafferprofils: www.freischlad-holz.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.freischlad-holz.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.freischlad-holz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Zweiphasiger Realisierungswettbewerb ´Neubau Willy-Hellpach-Schule / Campushaus´ mit hochbaulichem und freiraumplanerischem Ideenteil ´Bildungscampus´
Die Stadt Heidelberg lobt einen zweiphasigen, architektonischen und landschaftsarchitektonischen Realisierungswettbewerb mit hochbaulichen und landschaftsarchitektonischem Ideenteil n. RPW 2013 aus, der für den Neubau der Willy-Hellpach Schule und des Campushauses sowie ihrer Freianlagen einem Verhandlungsverfahren nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge n. § 78 VgV 2016 vorgeschaltet ist.
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Der bestehende Bildungscampus Mitte, in zentraler Lage zwischen West- und Südstadt, soll zu einer offenen, für die Bevölkerung vielseitig nutzbaren Bildungslandschaft entwickelt werden. Über die Vernetzung vielfältiger Schul- und Sportangebote soll hier ein modellhafter, in die Stadt wirkender, nachhaltiger Lern- und Lebensort entstehen, der außerhalb der Schulzeiten auch für Bürgerinnen und Bürger attraktiv ist.
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Im Rahmen des Ideenteils sind in der Phase I des Wettbewerbs Überlegungen zur Erweiterung der Pestalozzi-Grundschule unter Einbeziehung der ehemaligen Julius-Springer-Schule (EG) im Nord-Osten des Wettbewerbsareals zu treffen. In die beiden Obergeschosse des Bestandsgebäudes sind eine mehrzügige Kita (1.OG) sowie Wohnnutzungen für junge Erwachsene (2.OG) zu integrieren.
Für die südlich der Grundschule gelegene Pestalozzi-Sporthalle wird freigestellt, ob das Campushaus an die Sporthalle angebaut wird oder nicht. Hier sind Konzepte für den Umgang mit der Bestandsfassade zu skizzieren. Für die weiter östlich gelegene ehemalige Hotelfachschule sind Vorschläge für eine Nachnutzung aufzuzeigen sowie Freiflächen und Wegebeziehungen zu entwickeln mit dem Ziel, diese zu einem späteren Zeitpunkt in den Bildungscampus zu integrieren. Potenziale für Wohnungsbau bieten die nicht durch die Schulen, die vorhandene Jugendfreizeiteinrichtung im Südwesten und die Sportstätte genutzten Flächen. Im Rahmen des Ideenteils sollen Vorschläge für eine angemessene Nutzung durch Wohnen gemacht werden, die zur Belebung des Geländes auch außerhalb der Schulzeiten beitragen können.
Da der nachhaltigen Entwicklung der Freiräume für die Zukunftsfähigkeit des Bildungsstandortes und seine Vernetzung mit der differenzierten Umgebung eine besondere Rolle zukommt, ist im Ideenteil ebenfalls ein landschaftsarchitektonisches Gesamtkonzept zu entwickeln.
Die zu beplanende Fläche im Ideenteil beträgt ca. 4,4 ha.
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Als Teil der vielfältigen Schullandschaft soll das Hauptgebäude der heute im nordwestlichen Wettbewerbsgebiet gelegenen Willy-Hellpach-Schule (WHS) aufgrund baulicher Mängel rückgebaut und unter Einbeziehung des erhaltenswerten Stelzenbaus im Norden neu errichtet werden. Unter Erhalt der Pestalozzi-Sporthalle ist als Vermittler zwischen Schulen und Stadtgesellschaft in räumlicher Nähe zur neuen sowie zu den vorhandenen Schulen ein Campushaus zu konzipieren. In zentraler Lage soll es als Meeeting- Point mit gemeinschaftlich nutzbaren Räumen zur Vernetzung der Willy-Hellpach-Schule, der Pestalozzi-Grundschule sowie des Helmholtz-Gymnasiums beitragen.
Die Neubauten der Willy-Hellpach-Schule und des Campushauses sind als wichtige Impulse für die Neustrukturierung des Bildungscampus Mitte zu sehen, die im Zusammenwirken mit den bereits vorhandenen Einrichtungen zur Öffnung und Vernetzung der Bildungseinrichtungen im südlichen Teil der Innenstadt beitragen. Ziel ist, an dieser Stelle einen offenen, innovativen Lern- und Lebensort zu schaffen.
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Fristen und Termine (vorläufig):
Veröffentlichung Wettbewerb 01.08.2022
Preisrichtervorbesprechung 27.07.2022
Abgabetermin Bewerbung zur Wettbewerbsteilnahme 02.09.2022
Aufforderung zur Wettbewerbsteilnahme 07.10.2022
Bestätigung der Wettbewerbsteilnahme 14.10.2022
Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen Phase I 18.10.2022
Rückfragen zum Wettbewerb Phase I bis 26.10.2022
Rückfragenkolloquium Phase I / Ortsbesichtigung 09.11.2022
Abgabe der Wettbewerbsunterlagen Phase I 09.01.2023
Preisgerichtssitzung Phase I 28.02.2023
Bestätigung der Wettbewerbsteilnahme Phase II 10.03.2023
Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen Phase II 13.03.2023
Rückfragen zum Wettbewerb Phase II bis 22.03.2023
Rückfragenkolloquium Phase II 04.04.2023
Abgabe der Wettbewerbsunterlagen Phase II 29.05.2023
Abgabe der Wettbewerbsunterlagen Modell 05.06.2023
Preisgerichtssitzung Phase II 25.07.2023
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Gesamtteilnehmerzahl der Phase I ist auf ca. 25 teilnehmende Teams festgelegt. In der Phase II ist die Gesamtteilnehmerzahl auf ca. 10 Teams beschränkt. 4 Teams, die die Anforderungen an die Wettbewerbsteilnahme erfüllen, wurden von der Ausloberin vorab benannt.
In einem vorgeschalteten Bewerbungsverfahren werden weitere 21 Teams gemäß EU-Bekanntmachung ermittelt. Ist die Bewerberzahl entsprechend der nachfolgend benannten Zulassungskriterien zu hoch, wird die Auswahl der verbleibenden Bewerber, die die Mindestpunktzahl (10 Punkte) erreichen, durch Los getroffen.
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Die Bewerbung für die Auswahl der Teilnehmer erfolgt bis zum 02.09.2022, 23:00 Uhr per E-Mail an Freischlad + Holz, [gelöscht] unter ausschließlicher Verwendung der zur Verfügung gestellten formalisierten Bewerbungsbögen.
In den Bewerbungsbögen dokumentieren die Bewerber ihre Eignung im Hinblick auf die Wettbewerbsaufgabe.
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Formale Kriterien:
Im Bereich der formalen Kriterien sind durch das Ausfüllen des zur Verfügung gestellten Bewerbungsbogens durch das Bewerberteam folgende Mindestanforderungen zu erfüllen:
- Eigenerklärung zur wirtschaftlichen Verknüpfung gemäß §46 (2) VgV
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123+124 GWB vorliegen. bzw. Darlegung geeigneter Selbstreinigungsmaßnahmen gern. § 125 GWB
- Nachweis der geforderten beruflichen Qualifikation/en durch aktuellen Nachweis der Berufszulassung/en (Kopie der Eintragungsurkunden inkl. einer eventuell notwendigen beglaubigten Übersetzung) / aktueller Handelsregistereintrag, sofern erforderlich.
- Nachweis des Bestehens einer Berufshaftpflichtversicherung bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers mit einer Deckungssumme je Versicherungsfall von mind. 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden. Die Summen müssen jeweils 2-mal jährlich zur Verfügung stehen. Alternativ ist der Nachweis einer schriftl. Erklärung der Berufshaft-pflichtversicherung, ohne Vorbehalte und nicht älter als 6 Monate, den geforderten Versicherungsschutz im Auftragsfall zur Verfügung zu stellen, vorzulegen. Sofern der Versicherungsschutz nicht von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft einzeln nachgewiesen wird, muss er für die Bewerbergemeinschaft insgesamt nachgewiesen werden.
- Erklärung zur Teilnahme am Wettbewerb mit der Angabe aller Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft in Textform im Bewerberbogen gern. § 126b BGB.
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Referenzprojekte:
Die Referenzprojekte (Wettbewerbserfolge, Auszeichnungen, realisierte Objekte) dürfen am Tag der Bekanntmachung des Wettbewerbs nicht älter als 15 Jahre sein (Stichtag Veröffentlichung Wettbewerbsergebnis / Vergabe der Auszeichnung / abgeschlossene Leistungsphase 8 gem. § 34 HOAI 01.07.2007). Um für die Auswahl zugelassen zu werden, muss eine Mindestpunktzahl von 10 der 30 möglichen Punkte erreicht werden. Die Referenzen sind anhand von exemplarischen Fotos / Perspektivzeichnungen / Planunterlagen sowie ausgefüllten Projektdatenbögen darzustellen. Hierzu sind Dateien mit Bildern und Plänen der genannten Referenzen gemäß der zur Verfügung stehenden Vorlagen zu übersenden. Pro Bilddatei soll max. 1 Projekt dargestellt werden. Die Bilddateien sind im jpeg-Format zu übergeben. Bilder, die mehr als 500 KB Speicherplatz benötigen, werden nicht akzeptiert.
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Wettbewerbserfolg:
Nachweis eines oder mehrerer Wettbewerbserfolge (Preis oder Anerkennung) in einem nach RPW (oder im Herkunftsstaat vergleichbar) registrierten Wettbewerb oder in einem Studen-tenwettbewerb. Nicht gemeint ist ein ´Erfolg´ in VgV-Vergabeverfahren oder in einer ´Mehrfachbeauftragung´.
- Bis 3 Wettbewerbserfolge Architektur, > 1.000 m² BGF - je 2 Punkte
- Bis 2 Wettbewerbserfolge Architektur, Bereich Bildungsbau - je 2 Punkte
- Bis 2 Wettbewerbserfolge Landschaftsarchitektur > 5.000 m² - je 2 Punkte
Maximal erreichbar sind 14 Punkte.
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Auszeichnung:
Nachweis eines oder mehrerer realisierter Projekte mit Auszeichnung zwischen 2007 bis 2022, wie Auszeichnung für beispielhaftes Bauen, Hugo-Häring-Preis, Deutscher Architekturpreis, Deutscher Holzbaupreis (oder im Herkunftsstaat vergleichbare Preise); alternativ: Nachweis eines Studienabschlusses mit Auszeichnung (Architektur/ Landschaftsarchitektur).
- 1 ausgezeichnetes Projekt Architektur - 2 Punkte
- 1 ausgezeichnetes Projekt Architektur, Bereich Bildungsbau - 2 Punkte
- 1 ausgezeichnetes Projekt Landschaftsarchitektur, > 5.000 m² - 2 Punkte
- 1 Studienabschluss mit Auszeichnung alternativ - 2 Punkte
Maximal erreichbar sind 6 Punkte.
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Realisiertes Objekt:
Nachweis eines oder mehrerer realisierter Objekte, Einstufung mindestens Honorarzone III (nach § 35 HOAI 2021) bzw. mindestens Honorarzone III (nach § 40 HOAI 2021), mindestens die LPH 3 bis 5 nach HOAI müssen durch den Bewerber erbracht sein, ein realisiertes Objekt muss mindestens eine Größenordnung von 3 Mio. EUR (brutto nach DIN 276 KG 200 - 600) für Architektur bzw. [Betrag gelöscht] EUR (brutto nach DIN 276 KG 500) für Landschaftsarchitektur aufweisen.
Anerkannt wird auch, wenn der Bewerber nachweist, dass er das Referenzprojekt in einem anderen Büro als Projektleiter bearbeitet hat. In diesem Fall ist die Zustimmung des Büros vorzulegen.
- 1 Referenzprojekt Architektur - 2 Punkte
- 1 Referenzprojekt Architektur, Neubau Bildungsbau - 2 Punkte
- 1 Referenzprojekt Architektur, Neubau Holz-/ Holzhybridbau - 2 Punkte
- Bis 2 Referenzprojekte Landschaftsarchitektur, > 5.000 m² - je 2 Punkte
Maximal erreichbar sind 10 Punkte.
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Bewerbungen, die nicht form- und fristgerecht eingegangen sind werden n. §56 (2) VgV / § 57 (1) VgV, von der Wertung ausgeschlossen. Pro Arbeitsgemeinschaft darf nur eine Bewerbung eingereicht werden. Die Nichterfüllung der formalen Kriterien oder der Mindestanforderungen (10 Punkte) führt zum Ausschluss aus dem Verfahren.
Teilnahmeberechtigt sind Architekt/innen in einer Arbeitsgemeinschaft mit Landschaftsarchitekten/innen.
Teilnahmeberechtigt ist, wer nach den Gesetzen der Länder (in den EWR-Mitgliedsstaaten sowie in der Schweiz) berechtigt ist, die Berufsbezeichnungen Architekt*in sowie Landschaftsarchitekt*in zu tragen und nach den einschlägigen EG-Richtlinien berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt*in, Landschaftsarchitekt*in tätig zu werden. Juristische Personen sind zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen Verantwortlichen mit entsprechender Qualifikation benennen.
Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architekt*in, Landschaftsarchitekt*in zu führen. Ist in dem Heimatstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt*in, Landschaftsarchitekt*in, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG - Berufsanerkennungsrichtlinie - gemäß Artikel 46 - 49 gewährleistet ist und den Vorgaben des Rates vom 07. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABI.EU Nr. L 255 S. 22) entspricht.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtige Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Hochbaulicher und freiraumplanerischer Ideenteil (Phase I):
- Städtebauliche und freiraumplanerische Leitidee
- Qualität der äußeren und inneren Erschließung sowie der Vernetzung der Einrichtungen des Bildungscampus
- Hochbauliche Qualitäten des Konzeptes
- Landschaftsarchitektonische Qualitäten des Konzeptes
- Qualität der Freiraumplanung unter Berücksichtigung der Nutzungsmöglichkeiten durch Schulen sowie Bürger*innen außerhalb der Schulzeiten
- Berücksichtigung der technischen Vorgaben.
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Architektonischer und freiraumplanerischer Realisierungsteil (Phase II):
- Leitidee
- Städtebauliche Qualität des Konzeptes unter besonderer Berücksichtigung der Baumassenverteilung, der Höhenentwicklung, der Freiraumnutzung sowie der Vernetzung des Areals mit seiner differenzierten Umgebung
- Qualität der Adressbildung sowie der Erschließung der Willy-Hellpach-Schule und des Campushauses
- Architektonische und gestalterische Qualität der Gebäude
- Qualität der Umsetzung der Raumprogramme
- Innenräumliche Qualität der Gebäude für Nutzer*innen und Besucher*innen
- Einhaltung bau- und planungsrechtlicher Vorschriften sowie der Vorschriften zum barrierefreien Bauen
- Nachhaltigkeit
- Wirtschaftlichkeit des Projektes.
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Die Reihenfolge der Kriterien beschreibt nicht deren Rangfolge und Wichtung. Diese werden durch das Preisgericht festgelegt.
Die Wettbewerbssumme und die Preisgelder wurden unter Berücksichtigung der RPW 2013 ermittelt.
Die Bewerberteams erhalten bei Einreichung einer prüffähigen Arbeit für Phase I eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR netto. Bei einer möglichen Teilnehmerzahl von 25 Teams ergibt sich hieraus ein Betrag von [Betrag gelöscht] EUR. Sollten weniger als 25 Teams am Verfahren teilnehmen, wird die verbleibende Summe auf die teilnehmenden Teams verteilt.
Für den Realisierungsteil (Phase II) wird ein Preisgeld von [Betrag gelöscht] Euro (zzgl. MwSt.) zur Verfügung gestellt.
Vorgesehen ist folgende Aufteilung:
1. Preis [Betrag gelöscht] Euro
2. Preis [Betrag gelöscht] Euro
3. Preis [Betrag gelöscht] Euro
Anerkennungen [Betrag gelöscht] Euro
Die gesetzliche Umsatzsteuer ist in den genannten Beträgen nicht enthalten. Bei der Auszahlung an ausländische Preisträger wird die Mehrwertsteuer von der Ausloberin in Deutschland abgeführt, bei in Deutschland ansässigen Preisträgern zusätzlich ausgezahlt.
Die Preise werden nach Entscheidung des Preisgerichts zugeteilt. Eine Änderung von Anzahl und Höhe der Preise innerhalb der genannten Summe ist bei einstimmigem Beschluss des Preisgerichts möglich.
Die Auszahlung der Honorare und Preisgelder erfolgt gegen Rechnungsstellung der Teilnehmer*innen im Anschluss an das Verfahren. Informationen zur Rechnungsstellung werden mit dem Protokoll der Preisgerichtssitzung versandt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bewerbungsunterlagen sind per E-Mail im PDF-Format einzureichen an: [gelöscht]
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Die Ausloberin wird unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts einem Preisträgerteam die für die Umsetzung und weitere Bearbeitung des Wettbewerbsentwurfs Willy-Hellpach-Schule und Campushaus notwendigen Planungsleistungen übertragen, sofern einer Beauftragung kein wichtiger Grund entgegensteht.
Die Stadt Heidelberg beabsichtigt die LPH 1 - 9 (n. § 34 + 39 HOAI, Stand 2021) zu vergeben. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Zunächst werden die Leistungsphasen 1 bis 5 beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf weitere Beauftragung besteht nicht. Seitens der Ausloberin wird die Vergabe eines Generalplanerauftrags nicht ausgeschlossen. Beabsichtigt ist, nach § 14 Abs. 4 (8) VgV mit den Preisträgern des Wettbewerbs Vertragsverhandlungen aufzunehmen.
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Im Verhandlungsverfahren müssen folgende Nachweise der Eignung erbracht werden:
- Erklärung der Beschäftigung von min. 3 technischen Mitarbeitern*innen Architektur, inkl. Inhaber gem. § 46 Abs. 3 Nr.1 VgV (ggf. mit Eignungsleihe gem. § 47 VgV)
- Erklärung der Beschäftigung von min. 2 technischen Mitarbeitern*innen Landschaftsarchitektur,, inkl. Inhaber gem. § 46 Abs. 3 Nr.1 VgV (ggf. mit Eignungsleihe gem. § 47 VgV)
Die Zuschlagskriterien, über die maximal 600 Punkte erreicht werden können, stellen sich wie folgt dar:
- Wettbewerbsergebnis: Wichtung 50 % - max. 300 Punkte
- Umsetzung der Anmerkungen des Preisgerichts: Wichtung 5 % - max. 30 Punkte
- Qualitäts- und Leistungsmerkmale: Wichtung 40 % - max. 240 Punkte
- Methodik der Teamkommunikation (Qualifikation und Erfahrung Projektleitung und Planungsteam, Sicherstellung der Teamstabilität, Definition der Entscheidungsflüsse und Entscheidungshoheit, Umgang mit Datenzugriff und Datenfluss, Umfang und Turnus der Teamsitzungen)
- Methodik der Kostenverfolgung (Nachvollziehbarkeit und Plausibilität. Anwendbarkeit für das Projekt, Feinmaschigkeit mit Zwischenstufen, Transparenz, Dynamische Anpassbarkeit mit Möglichkeit zu Korrekturen)
- Methodik der Terminverfolgung (Nachvollziehbarkeit und Plausibilität. Anwendbarkeit für das Projekt, Feinmaschigkeit mit Zwischenstufen, Transparenz, dynamische Anpassbarkeit mit Möglichkeit zu Korrekturen)
- Methodik der Qualitätskontrolle (Nachvollziehbarkeit und Plausibilität. Nachvollziehbarkeit der Entscheidungsstrukturen, Einsehbarkeit des Projektstands für den Auftraggeber, Sicherstellung eines zentralen Datenzugriffs, Umgang mit Daten und Planfreigaben)
- Qualität des Honorarangebots: Wichtung 5 % - max. 30 Punkte.
Durch die Abgabe der Wettbewerbsarbeit erklärt sich jeder Teilnehmende damit einverstanden, im Falle einer Beauftragung zur weiteren Bearbeitung der Aufgabe einen Architektenvertrag mit dem Auslober unter Zugrundelegung der HOAI abzuschließen.
Bereits erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmers werden bis zur Höhe der Preissumme nicht erneut vergütet.
Preisrichter, Sachverständige, Wettbewerbsbetreuer / -Vorprüfer und Berater dürfen keine Planungsleistungen im Rahmen der Umsetzung der Wettbewerbsaufgabe übernehmen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4DYWR1HF
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland