Generalzolldirektion (GZD), Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung (BWZ) – Dienstort Sigmaringen, Neubau BWZ DO Sigmaringen
Bekanntmachung der Wettbewerbsergebnisse
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ulm/Donau
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Postleitzahl: 89073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bundesbau-bw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalzolldirektion (GZD), Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung (BWZ) – Dienstort Sigmaringen, Neubau BWZ DO Sigmaringen
Die Ausbildungsstätte des BWZ-Dienstortes Sigmaringen befindet sich seit 1970 auf der Liegenschaft in Sigmaringen, Schmeier Straße 15. Die seitdem ununterbrochene Nutzung der dortigen Gebäude und Anlagen hat zu Mängeln im Hinblick auf den Brandschutz, auf die Hygiene und Haustechnik geführt.
Im Ergebnis eines Entscheidungsprozesses mit mehreren Varianten wurde der Neubau des BWZ-Dienstortes auf dem Gelände der ehemaligen Graf-Stauffenberg-Kaserne festgelegt und soll nun in den nächsten Jahren bis 2030 umgesetzt werden.
Als Grundlage für die Umsetzung ist ein städtebauliches und funktional ausgewogenes Konzept der hochbaulichen und freiraumplanerischen Anlagen im Rahmen der Entwicklung eines zeitgemäßen Ausbildungscampus‘ nötig, das mit dem geplanten Wettbewerbsverfahren erlangt werden soll. Dabei sollen die wesentlichen Fachplanungen zu einem möglichst frühen Zeitpunkt in den Planungsprozess integriert werden. Entstehen soll ein Ort mit eigenständiger Identität und homogenem, gesamtheitlichem architektonischen Charakter, welcher sich schlüssig und mit hohem gestalterischem und funktionalem Anspruch sowohl nach innen als auch nach außen zeigt.
Die neue Liegenschaft des BWZ-Dienstortes Sigmaringen wird Gebäude für Lehre, Sport und Training, Verpflegung, Unterkunft und Verwaltung, ergänzt durch diverse Serviceeinrichtungen und Außenanlagen umfassen.
Gegenstand des Wettbewerbs ist der Entwurf der städtebaulichen Konfiguration des gesamten Campus‘ sowie die funktionale und gestalterische Ausarbeitung der Gebäude und Einrichtungen einschließlich der Grobkonzeptionen der medientechnischen Erschließung sowie die freiraumplanerische Gestaltung der Grünräume, Park-, Sport- und Trainingsflächen.
Zur Planung einer bedarfsgerechten Unterbringung sind laut anerkanntem Raumbedarf 25.484 m² NUF Nutzungsfläche (R) nach DIN 277 erforderlich. Die Entscheidungsunterlage-Bau setzt die Bauwerkskosten (Kostengruppe 300 und 400 nach DIN 276) in Höhe von ca. [Betrag gelöscht] Euro (brutto inkl. Mwst.) als Kostenobergrenze fest.
Abschnitt IV: Verfahren
gemäß Auslobung Nr. B.10
Abschnitt V: Wettbewerbsergebnisse
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70176
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90478
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50677
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70376
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ulm
Postleitzahl: 89073
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundesbau-bw.de