Aufforstungsmaßnahmen Verdichter NOS Referenznummer der Bekanntmachung: 202208_016
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 70565
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.terranets-bw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Aufforstungsmaßnahmen Verdichter NOS
Die terranets bw ist ein unabhängiger Transportnetzbetreiber für Gas. Seit 1961 betreibt das Unternehmen ein Gastransportsystem in weiten Teilen von Deutschland. Mit ihrem rund 2.700 km langen Leitungsnetz stellt die terranets bw den diskriminierungsfreien Transport von Gas von Niedersachsen bis an den Bodensee sicher. Ihr Transportnetz baut terranets bw seit 60 Jahren kontinuierlich aus und sorgt so für Versorgungssicherheit auf höchstem Niveau. Viele Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg und Hessen sowie Teile Niedersachsens, Bayerns und der Schweiz, Vorarlberg und das Fürstentum Liechtenstein sind heute an das Leitungsnetz der terranets bw angebunden.
Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, betreibt die tnbw unter anderem an zwei verschiedenen Standorten in Baden-Württemberg insgesamt sieben Verdichtereinheiten.
Im Jahre 2016 hat die terranets bw die Nordschwarzwaldleitung (NOS) in Betrieb genommen, die Erdgas von Au am Rhein nach Leonberg führt. Auf Grund der Langfristprognosen des zu erwartenden Gasbedarfs im süddeutschen Raum plant die terranets bw den Neubau einer Verdichterstation im Süden des Landkreises Karlsruhe, um den zukünftigen Anforderungen des Erdgastransportes gerecht zu werden.
Die zu errichtende Verdichterstation soll die Kapazität der NOS erhöhen, indem das zu transportierende Erdgas auf einen höheren Druck verdichtet und die bestehende Leitungskapazität optimal ausgenutzt wird. Für die zu errichtende Verdichterstation ist ein Grund-stück im Süden des Landkreises Karlsruhe vorgesehen.
Maßnahmen im Gebiet Rheinstetten
Im Zusammenhang mit der Erteilung der Genehmigung für die Errichtung und Probebetrieb der Verdichterstation sind Ausgleichsmaßnahmen durch die terranets bw GmbH vorgesehen. Die Umsetzung hat bis Ende 2024 zu erfolgen. Der Leistungsumfang des Auftragnehmers umfasst daher die Aufforstung bis zur Abnahme durch die zuständigen Forstbehörden und in einigen Teilen die darüberhinausgehende Pflege der vorgesehenen Aufforstungsflächen innerhalb eines vorgesehenen Zeitraums von 10 Jahren. Die Vergabestelle beauftragt den jeweiligen Auftragnehmer in beiden Losen für die gesamte Leistungserbringung entsprechend des Leistungsverzeichnisses, welches zu einem späteren Zeitpunkt zur Verfügung gestellt wird. Die ökologische Baubegleitung für den Bau der Verdichterstation wird auch die Aufforstung begleiten.
Sofern ein Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die finanzielle Leistungsfähigkeit nach Ziffer III.1.2) ganz oder teilweise die Kapazitäten anderer Unternehmen einbezieht (Eignungsleihe), haftet/ haften diese(s) Unternehmen im Auftragsfalle gemeinsam neben dem Auftragnehmer für die Auftragsausführung.
Maßnahmen im Gebiet Ettlingen
Im Zusammenhang mit der Erteilung der Genehmigung für die Errichtung und Probebetrieb der Verdichterstation sind Ausgleichsmaßnahmen durch die terranets bw GmbH vor-gesehen. Die Umsetzung hat bis Ende 2024 zu erfolgen. Der Leistungsumfang des Auftragnehmers umfasst daher die Aufforstung bis zur Abnahme durch die zuständigen Forstbehörden und in einigen Teilen die darüberhinausgehende Pflege der vorgesehenen Aufforstungsflächen innerhalb eines vorgesehenen Zeitraums von 10 Jahren. Die Vergabestelle beauftragt den jeweiligen Auftragnehmer in beiden Losen für die gesamte Leistungserbringung entsprechend des Leistungsverzeichnisses, welches zu einem späteren Zeitpunkt zur Verfügung gestellt wird. Die ökologische Baubegleitung für den Bau der Verdichterstation wird auch die Aufforstung begleiten.
Sofern ein Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die finanzielle Leistungsfähigkeit nach Ziffer III.1.2) ganz oder teilweise die Kapazitäten anderer Unternehmen einbezieht (Eignungsleihe), haftet/ haften diese(s) Unternehmen im Auftragsfalle gemeinsam neben dem Auftragnehmer für die Auftragsausführung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Vorbemerkung
a) Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
b) Ein Bewerber kann zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe).Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1 bis III.1.3 hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB auch für diese Unternehmen vorzulegen. Werden die vorstehend dargestellten Eignungsanforderungen nicht erfüllt oder liegen Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 bis 4 GWB vor, so ist das Unternehmen auf Anforderung der Vergabestelle innerhalb einer von dieser vorgegebenen Frist zu ersetzen. Liegen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB vor, so kann die Vergabestelle verlangen, dass der Bewerber das Unternehmen ersetzt.
Der Teilnahmeantrag ist in deutscher Sprache einzureichen. Zertifikate und Urkunden, die zum Nachweis der Eignung einzureichen sind, dürfen hiervon abweichend auch in englischer Sprache eingereicht werden.
Vorstehende Ausführungen unter 1. bis 2. gelten für die Nachweise nach III.1.2 und III. 1.3 entsprechend.
2. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
a) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 Abs. 1 bis 4 GWB nicht vorliegen;
b) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB;
c) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Mindestlohngesetzes (MiLoG).
3. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
a) Aktueller Nachweis über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister
1) Für Bewerbergemeinschaften gilt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedernder Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
a) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft,
b) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft,
c) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrensrechtsverbindlich vertritt,
d) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfallgesamtschuldnerisch haften.
2) Beteiligt sich ein Unternehmen mehrfach - sei es als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder Nachunternehmer - an diesem Vergabeverfahren, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen das jeweilige Unternehmen beteiligt bzw. als Nachunternehmervorgesehen ist, führen.
Selbstschuldnerische und unbefristete Bürgschaften zur Sicherung von Vorauszahlungen, zur Sicherung der Vertragserfüllung und zur Sicherstellung der vertragsgemäßen Erfüllung der Mängelansprüche.
Die Sicherheiten sind keine Mindestanforderungen. Sie können Gegenstand der Verhandlungen sein. Mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe werden die Muster mit den vollständigen Formulierungen zur Verfügung gestellt.
Keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Alle Mitglieder einer Arbeitsgemeinschaft haften im Auftragsfall gesamtschuldnerisch, vgl. Ziffer III.1.4.
Die Projektsprache ist während der gesamten Vertragslaufzeit deutsch. Alle Projektkorrespondenz erfolgt in deutscher Sprache. Alle Zahlungen werden nur in EUR abgewickelt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
2) Die Vergabeunterlagen sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YCART45
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135GWB.Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland