Reinigungsdienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: RDL2235
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.koeln-bonn-airport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Reinigungsdienstleistungen
Ergebnisorientierte Unterhaltsreinigung in Verbindung mit dem Qualitätsmanagementsystem des BIV am Köln Bonn Airport.
Die zu vergebene Leistung umfasst 3 Lose. Die zu beschaffende Leistungen betreffen zu großen Teilen bauliche Anlagen, die sich im Sicherheitsbereich nach § 7 LuftSiG befinden. Für den Zutritt zum sensiblen Sicherheitsbereich ist eine Sicherheitsüberprüfung (Zuverlässigkeitsprüfung nach§ 7 LuftSiG) erforderlich. Insbesondere ist zu beachten, dass sich Personen mit deren Fahrzeugen und Geräten beim Betreten des Sicherheitsbereichs einer eingehenden Kontrolle durch Sicherheitskräfte (gemäß LuftSiG) unterziehen müssen. Der Wechsel von dem öffentlichen Teil in den sensiblen Sicherheitsbereich ist nur an den Kontrollstellen möglich. Warte-/Kontroll-/ und Wegezeiten sind in der Kalkulation zu berücksichtigen.
Es wird insbesondere auf Ziffer VI.3 dieser Bekanntmachung hingewiesen.
Terminal 1
Die zu reinigenden Flächen befinden sich im Terminal 1. Dort sind Unterhalts-/ und die Glasreinigungen durchzuführen.
Die zu reinigende Fläche beträgt ca. 32.800 m².
Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige schriftliche Erklärung des AG gegenüber dem AN zweimal um jeweils 12 Monaten verlängert werden. Die Verlängerung muss bis spätestens 3 Monate vor dem ursprünglichen Vertragsende schriftlich erfolgen. Der AN hat keinen Anspruch auf Verlängerung der Vertragslaufzeit. Im Falle einer nicht erfolgten Verlängerung kann er hieraus keinerlei Ansprüche herleiten.
Sind den „Bewerbungsbedingungen zur Ausschreibung Reinigungsdienstleistungen RDL2235“ zu entnehmen.
Die zu beschaffende Leistungen betreffen zu großen Teilen bauliche Anlagen, die sich im Sicherheitsbereich nach § 7 LuftSiG befinden. Daher werden Teile der Auftrags- bzw. Vergabeunterlagen den Bietern nach Unterzeichnung einer entsprechenden Vertraulichkeitsvereinbarung zur Verfügung gestellt.
Terminal 2
Die zu reinigenden Flächen befinden sich vorwiegend im Terminal 2. Dort sind Unterhalts-/ und die Glasreinigungen durchzuführen.
Die zu reinigende Fläche beträgt ca. 35.100 m².
Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige schriftliche Erklärung des AG gegenüber dem AN zweimal um jeweils 12 Monaten verlängert werden. Die Verlängerung muss bis spätestens 3 Monate vor dem ursprünglichen Vertragsende schriftlich erfolgen. Der AN hat keinen Anspruch auf Verlängerung der Vertragslaufzeit. Im Falle einer nicht erfolgten Verlängerung kann er hieraus keinerlei Ansprüche herleiten.
Sind den „Bewerbungsbedingungen zur Ausschreibung Reinigungsdienstleistungen RDL2235“ zu entnehmen.
Die zu beschaffende Leistungen betreffen zu großen Teilen bauliche Anlagen, die sich im Sicherheitsbereich nach § 7 LuftSiG befinden. Daher werden Teile der Auftrags- bzw. Vergabeunterlagen den Bietern nach Unterzeichnung einer entsprechenden Vertraulichkeitsvereinbarung zur Verfügung gestellt.
Betriebs- und Verwaltungsgebäude
Die Reinigungsleistungen umfassen die Betriebs- und Verwaltungsgebäude sowie die Frachtbereiche, Hangars und Parkhäuser. Dort sind Unterhalts-/ und die Glasreinigungen durchzuführen. Die einzelnen Gebäude sind auf einer großen Fläche verstreut. Wegezeiten sind zu beachten. Der Zugang zu einigen Gebäuden ist nur nach Voranmeldung möglich.
Die zu reinigende Fläche Betriebs- und Verwaltungsgebäude, Frachtbereiche, Hangars beträgt ca. 33.600 m² die Fläche der Parkhäuser beträgt 185.000 m².
Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige schriftliche Erklärung des AG gegenüber dem AN zweimal um jeweils 12 Monaten verlängert werden. Die Verlängerung muss bis spätestens 3 Monate vor dem ursprünglichen Vertragsende schriftlich erfolgen. Der AN hat keinen Anspruch auf Verlängerung der Vertragslaufzeit. Im Falle einer nicht erfolgten Verlängerung kann er hieraus keinerlei Ansprüche herleiten.
Sind den „Bewerbungsbedingungen zur Ausschreibung Reinigungsdienstleistungen RDL2235“ zu entnehmen
Die zu beschaffende Leistungen betreffen zu großen Teilen bauliche Anlagen, die sich im Sicherheitsbereich nach § 7 LuftSiG befinden. Daher werden Teile der Auftrags- bzw. Vergabeunterlagen den Bietern nach Unterzeichnung einer entsprechenden Vertraulichkeitsvereinbarung zur Verfügung gestellt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die unter Ziffer III.1.1) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber/Bieter und bei Bewerber-/Bietergemeinschaften jeweils von allen Mitgliedern vorzulegen (vgl. Ziffer III.1.8). Ausländische Bewerber/Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Alle Nachweise und Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Nachweise und Erklärungen innerhalb einer angemessenen Frist nachzufordern. Der Auftraggeber behält sich außerdem vor, noch vor Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Erklärungen und Nachweise wahrheitsgemäß abgegeben/eingereicht worden sind. Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind erforderlich:
a) Scan des aktuellen Ausdrucks aus dem Berufs- oder Handelsregister (Ausnahme GbR) bzw. Gewerbeanmeldung;
b) Scann des Gewerbezentralregisterauszugs (GZR 4 für die juristische Person oder Personenvereinigung nach § 150 GewO) nicht älter als sechs Monate. Der Scan des Auszugs des Bundesamtes für Justiz ist weiterzuleiten. Falls der Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert wird, hält sich der Auftraggeber vor das Original des Gewerbezentralregisterauszugs anzufordern;
c) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB. Die Erklärung kann zunächst durch die Abgabe des Formulars II „Eigenerklärungen zur Zuverlässigkeit“ erbracht werden;
d) Eigenerklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG. Hierfür ist das Formular III „Eigenerklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG“ zu verwenden;
Die unter III.1.2) geforderten Nachweise sind von dem Bewerber bzw. den jeweiligen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Alle Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen; fehlende Nachweise können vom Auftraggeber nachgefordert werden. Eine Vorlage der Nachweise als Scan ist ausreichend. Ausländische Bewerber/Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind erforderlich:
a) Eigenerklärung, dass der Bewerber eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen in Höhe von 5.000.000 EUR für Personenschäden, in Höhe von 5.000.000 EUR und für Sachschäden in Höhe von 2.500.000 EUR für Vermögensschäden (jeweils zweifach maximiert) hat bzw. im Auftragsfall unverzüglich abschließen wird. Hierzu ist das Formular IV „Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung“ zu verwenden.
b) Nachweis, dass der Bewerber für seine Fahrzeuge eine KFZ-Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 100.000.000 EUR pro Fahrzeug hat bzw. im Auftragsfall unverzüglich abschließen wird. Hierzu ist das Formular V „Eigenerklärung zur Kfz-Haftpflichtversicherung“ zu verwenden.
c) Scan der aktuellen Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft.
d) Eigenerklärung über den Netto-Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren und über den Netto-Umsatz im Bereich der ausgeschriebenen Aufgabenbereiche (Reinigungsleistungen). Hierzu ist das Formular VI „Eigenerklärung zu Umsätzen des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren“ zu verwenden.
e) Eigenerklärung über den Netto-Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren und über den Netto-Umsatz im Bereich der ausgeschriebenen Aufgabenbereiche (Reinigung von publikumsoffenen und hochfrequentierten Bereichen). Hierzu ist das Formular VI „Eigenerklärung zu Umsätzen des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren“ zu verwenden.
f) Eigenerklärung über die Anzahl der Mitarbeiter des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, für jedes abgeschlossene Geschäftsjahr getrennt. Hierzu ist das Formular VII „Eigenerklärung zur Mitarbeiterzahl“ zu verwenden.
g) Eigenerklärung über die Anzahl der Mitarbeiter des Bewerbers die im Bereich der ausgeschriebenen Aufgabenbereiche (Reinigung von publikumsoffenen und hochfrequentierten Bereichen) tätig sind. in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, für jedes abgeschlossene Geschäftsjahr getrennt. Hierzu ist das Formular VIII „Eigenerklärung zur Mitarbeiterzahl (VL)“ zu verwenden.
Zu e) Der vergleichbare Jahresumsatz im Bereich der ausgeschriebenen Aufgabenbereiche (Reinigung von publikumsoffenen und hochfrequentierten Bereichen innerhalb der EU) muss im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mindestens 1.000.000,00 EUR (netto, exklusive Umsatzsteuer) je Geschäftsjahr betragen haben.
Zu f) Die Anzahl der Mitarbeiter muss im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mindestens 100 Mitarbeiter je Geschäftsjahr betragen haben.
Zu g) Die Anzahl der Mitarbeiter, die die im Bereich der ausgeschriebenen Aufgabenbereiche (Reinigung von publikumsoffenen und hochfrequentierten Bereichen) tätig sind, muss im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mindestens 50 Mitarbeiter je Geschäftsjahr betragen haben.
Die unter III.1.3) geforderten Nachweise sind vom Bewerber bzw. den jeweiligen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied bezogen auf dasjenige Fachgebiet vorzulegen, welches dieses Mitglied im Auftragsfall innerhalb der Bewerbergemeinschaft ausführen wird. Alle Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen; fehlende Nachweise können vom Auftraggeber nachgefordert werden. Eine Vorlage der Nachweise als Scan ist ausreichend. Soweit ein Bewerber für Leistungen Subunternehmer einsetzen will, auf die der Betrieb des Bewerbers eingerichtet ist, hat er diese Leistungen unter Angabe der jeweiligen Teilleistungen in dem Formular IX zu benennen. Beruft sich ein Bewerber darüber hinaus für den Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit auch auf Referenzen von Subunternehmern für Leistungen, auf die der Betrieb des Bewerbers nicht eingerichtet ist, sind diese unter Angabe der jeweiligen Teilleistungen und der Namen der Nachunternehmer in dem Formular X zu benennen. Zusätzlich ist für diese Subunternehmer gesondert das Formular II „Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit“ und das Formular XI bezogen auf ihre Teilleistung auszufüllen. Außerdem muss im weiteren Verfahren nach Angebotsabgabe, vor Erteilung des Zuschlags eine Verpflichtungserklärung für jeden benannten Subunternehmer hinsichtlich seiner Bereitschaft, den Auftrag als Subunternehmer auszuführen sowie die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung eingereicht werden. Die Formulare werden gesondert zur Verfügung gestellt. Folgende Nachweise sind vorzulegen:
a) Nennung von Referenzen aus den letzten drei Geschäftsjahren in Bezug auf eine wiederkehrende (im Sinne von turnusmäßiger) Gebäudereinigung in einem publikumsoffenen und hochfrequentierten Objekt bei einer zu reinigenden Grundfläche von mindestens 20.000 qm. Als publikumsoffenes und hochfrequentiertes Objekt sind zu verstehen: Veranstaltungshallen, Stadien und Messen mit jeweils mindestens 50 Veranstaltungen pro Jahr (die Zahl der Veranstaltungen muss angegeben werden), Flughäfen, Bahnhöfe, Einkaufzentren, Verwaltungsgebäude und Krankenhäuser. Diese vorher genannten Objekte müssen jeweils eine Reinigungsfläche von mindestens 20.000 qm aufweisen. Gebäude an mehreren Standorten dürfen nicht zusammenaddiert werden. Nicht anerkannt werden städtische Einrichtungen (Kindergärten / Schulen / Senioreneinrichtungen), Möbel-, Kauf-, Warenhäuser, Baumärkte, Autozentren, Gebäude von Speditionen (Aufzählung nicht abschließend). Hierfür ist das Formular XI „Eigenerklärung zu Referenzen (Gebäudereinigung in einem publikumsoffenen und hochfrequentierten Bereich)“ zu verwenden.
b) Vorlage des Qualitätsmanagementzertifikats DIN EN ISO 9.001:2008 oder DIN EN ISO 9.001:2015 (oder vergleichbar) als PDF-Datei.
c) Vorlage eines Umweltmanagementzertifikats DIN EN ISO 14.001:2009 oder DIN EN ISO 14.001:2015 (oder vergleichbar) als PDF-Datei.
Zu a) Benennung von mindestens drei Referenz von publikumsoffenes und hochfrequentiertes Objekten. Die monatlich zu reinigende Fläche an diesen publikumsoffenen und hochfrequentierten Objekten muss mindestens 20.000 m2 betragen. Bei Veranstaltungshallen, Stadien und Messen als Referenz müssen jeweils mindestens 50 Veranstaltungen pro Jahr durchgeführt worden sein. Die genannten Referenzen müssen in dem benannten Objekt mindestens eine Ausführungsdauer von drei Jahren vorweisen und das Vertragsverhältnis muss aktuell noch bestehen. Die Details sind dem Formular XI Eigenerklärung zu „Referenzen des Unternehmens“ zu entnehmen.
Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
a) Künftige Bietergemeinschaften (BG) müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft (BWG) einreichen. Hierbei hat eine Darstellung der Aufgabenbereiche, die jedes Mitglied der BWG im Auftragsfall übernimmt, zu erfolgen. Hierfür ist das Formular I „Erklärung der Bewerber-/Bieter-/Arbeitsgemeinschaft“ zu verwenden, das der Unterlage zum Teilnahmewettbewerb beigefügt ist.
b) Rechtsform: Gesamtschuldnerisch haftend unter Benennung eines vertretungsberechtigten Mitglieds. Hierfür ist das Formular I „Erklärung der Bewerber-/Bieter-/Arbeitsgemeinschaft“ zu verwenden, das der Unterlage zum Teilnahmewettbewerb beigefügt ist. Die Beteiligung eines Unternehmens in verschiedenen Bewerber-/Bietergemeinschaften ist unzulässig (siehe auch Ziffer VI.3e).
1. Die für die Auftragsdurchführung vorgesehenen Mitarbeiter müssen die Zuverlässigkeitsprüfung nach § 7 LuftSiG nachweisen.
2. Für den Einsatz von Fahrzeugen im Luftsicherheitsbereich müssen Fahrgenehmigungen (Plaketten) und für die Fahrer Betriebsführerscheine (2567+2568) vorliegen 3. Nachweis des Versicherungsschutzes vor Beginn des Vertragsverhältnisses 4. Besonderen Vertragsbedingungen zur Einhaltung des MiLoG.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach §§ 100 Abs. 1 Nr. 2, 102 Abs. 5 GWB.
b) Das vom Auftraggeber gewählte Verfahren ist ein nicht offenes Verfahren mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme nach dem 4. Teil des GWB und der Sektorenverordnung (SektVO). Diese Bekanntmachung leitet den vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb ein. Die vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz des Verfahrens und der Gleichbehandlung aller Bewerber und Bieter werden im gesamten Verfahren streng beachtet.
c) Die für den Teilnahmeantrag erforderlichen Formulare und Vordrucke sind in der zum Teilnahmewettbewerb erstellten Unterlage vorhanden. Die Unterlage zum Teilnahmewettbewerb ist uneingeschränkt und vollständig sowie gebührenfrei abrufbar unter: https://www.subreport.de/E93286864 d) Auskunftsersuchen des Interessenten/Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft zum Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich über SUBREPORT/ELVIS an die unter Ziff. I.1) genannte Kontaktstelle des Auftraggebers zu richten.
e) Die Beteiligung eines Unternehmens sowohl als Bewerber/Bieter oder als Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft wie auch als Nachunternehmer eines anderen Bewerbers/Bieters oder einer anderen Bewerber-/Bietergemeinschaft ist ebenfalls unzulässig, wenn der Bewerber/Bieter/die Bewerber-/Bietergemeinschaft nicht spätestens mit seinem/ihrem Angebot nachweisen kann, dass er/sie keine Kenntnis von dem Angebotspreis und der Angebotskalkulation des jeweils anderen Bewerbers/Bieters bzw. der anderen Bewerber-/Bietergemeinschaft erhält. Dieser Nachweis der fehlenden Kenntnis muss von einem Bewerber/Bieter oder einer Bewerber-/Bietergemeinschaft auch hinsichtlich gesellschaftsrechtlich verbundener Unternehmen erbracht werden können.
Der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft sollen sich im Formular BE „Bewerbererklärung“ erklären, ob sie als Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft im diesem Vergabeverfahren antreten.
f) Die Ausgestaltung des Verfahrens und die zu erwartenden Bewerbungen bedeuten einen erheblichen Aufwand bei dem Auftraggeber. Dieser beschränkt die Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber/Bewerbergemeinschaften. Es werden nur maximal die sechs bestplatzierten Bewerber/Bewerbergemeinschaften zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Auswahl der bestplatzierten Bewerber/ Bewerbergemeinschaften erfolgt nach den Kriterien, die mit konkreter Gewichtung in der Unterlage zum Teilnahmewettbewerb sind (vgl. Bewerbungsbedingungen zur Ausschreibung Reinigungsdienstleistungen RDL2235).
g) Im Anschluss an den Teilnahmewettbewerb erhalten die Bewerber/Bewerbergemeinschaften, mit denen das Verfahren fortgesetzt werden soll, die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes.
h) Bei Leistungsbeginn und während der Vertragsdauer muss jeder Mitarbeiter des Auftragnehmers, der das Gelände des Auftraggebers betritt, sicherheitsüberprüft (Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG) sein.
i) Die Bieter müssen für alle drei Lose jeweils ein Angebot abgeben. Der Auftraggeber beabsichtigt, die drei Lose an drei verschiedene Bieter zu vergeben. Sollte ein Bieter bei mehr als einem Los der Erst-Platzierte sein, erhält er das Los mit dem größeren Auftragswert und der Zwei-Platzierte erhält in einem andere Los erhält dieses Los, dass der Erst-Platzierte nicht auch noch erhalten kann.
j) Die dem Auftraggeber vom Bieter mitgeteilten personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Durchführung des Vergabeverfahrens erhoben und in diesem Zusammenhang ggf. Dritten (technischen / rechtlichen Beratern) zur Verfügung gestellt. Diese Daten werden im zehnten Jahr nach Leistungsbeginn dieser Ausschreibung vernichtet.
k) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
Ort: Köln
Postleitzahl: 50606
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.