Gesamtschule Rosenhöhe - Neubau SEK II und Sporthalle / Außenfenster, Außentüren, Fassadenbau, Sonnenschutz Referenznummer der Bekanntmachung: 100.31-6240
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bielefeld.de/node/7868
Abschnitt II: Gegenstand
Gesamtschule Rosenhöhe - Neubau SEK II und Sporthalle / Außenfenster, Außentüren, Fassadenbau, Sonnenschutz
Vergeben werden Leistungen im Gewerk "Außenfenster, Außentüren, Fassadenbau und Sonnenschutz" für den Neubau der Sekundarstufe II mit Sporthalle der inklusiven Gesamtschule Rosenhöhe in Bielefeld, Brackwede.
Die beiden Baukörper haben einen Bruttorauminhalt von ca. 31.800 m3. Das dreigeschossige Schulgebäude wird als Stahlbetonskelettbau, die zweigeschossige Sporthalle in Betonfertigteilbauweise mit einem Trapezblechdach in Hanglage ohne Unterkellerung ausgeführt.
Die Leistungen umfassen im Groben:
- Aluminium Außenfenster und - Außentüren als Bandfassade mit
gekoppelten Fenster- und Türelementen im Umfang von ca. 480 m2
- Aluminium-Posten-Riegel-Fassaden, einschließlich Türanlagen im
Umfang von ca. 1.260 m2
- Hinterlüftete Fassaden mit Aluminium-Verbund-Fassadentafeln
vertikal und horizontal verbaut, im Umfang von ca. 260 m2
- Senkrechtmarkisen im Umfang von ca. 940 m2
Gesamtschule Rosenhöhe An der Rosenhöhe 11 33647 Bielefeld
Vergeben werden Leistungen im Gewerk "Außenfenster, Außentüren, Fassadenbau und Sonnenschutz" für den Neubau der Sekundarstufe II mit Sporthalle der inklusiven Gesamtschule Rosenhöhe in Bielefeld, Brackwede.
Die beiden Baukörper haben einen Bruttorauminhalt von ca. 31.800 m3. Das dreigeschossige Schulgebäude wird als Stahlbetonskelettbau, die zweigeschossige Sporthalle in Betonfertigteilbauweise mit einem Trapezblechdach in Hanglage ohne Unterkellerung ausgeführt.
Die Leistungen umfassen im Groben:
- Aluminium Außenfenster und - Außentüren als Bandfassade mit
gekoppelten Fenster- und Türelementen im Umfang von ca. 480 m2
- Aluminium-Posten-Riegel-Fassaden, einschließlich Türanlagen im
Umfang von ca. 1.260 m2
- Hinterlüftete Fassaden mit Aluminium-Verbund-Fassadentafeln
vertikal und horizontal verbaut, im Umfang von ca. 260 m2
- Senkrechtmarkisen im Umfang von ca. 940 m2
Nach Angebotsabgabe behält sich der Auftragsgeber vor, die Urkalkulation einzufordern.
Für ausgewählte Baustoffe wird eine Stoffpreisgleitklausel vereinbart.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
mit dem Angebot sind folgende Erklärungen / Nachweise einzureichen:
1.Erklärung, ob der Bieter im Handelsregister, in der Handwerksrolle, der Industrie- und Handelskammer oder in vergleichbaren Registern der Herkunftsländer der Bieter eingetragen ist.
Zum Verfassen der Erklärung kann die in den Vergabeunterlagen befindliche Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Formblatt 124 VHB - Bund) genutzt werden. Die Notwendigkeit der Erklärung entfällt, wenn der Bieter seine Präqualifizierung nachweist.
Der Auftraggeber behält sich vor, nach Angebotsabgabe / vor Auftragserteilung vom Bieter folgende Angaben zu verlangen:
A. Erklärung, ob mögliche Unterauftragnehmer im Handelsregister, in der Handwerksrolle, der Industrie- und Handelskammer oder in vergleichbaren Registern der Herkunftsländer der Unterauftragnehmer eingetragen sind.
B. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, und Eintragung in die Handwerksrolle bzw. Industrie- und Handelskammer (oder vergleichbare Register der Herkunftsländer der Bieter oder möglicher Unterauftragnehmer).
Zum Verfassen der Erklärung ("A") kann die in den Vergabeunterlagen befindliche Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Formblatt 124 VHB - Bund) genutzt werden. Die Notwendigkeit der Erklärung entfällt, wenn der Unterauftragnehmer seine Präqualifizierung nachweist.
Die unter "B" beschriebenen Forderungen gelten für den Hauptunternehmer und mögliche Unterauftragnehmer. Bei Nachweis einer Präqualifizierung der Unternehmen entfallen die Forderungen.
mit dem Angebot sind folgende Erklärungen / Nachweise einzureichen:
1. Angabe über Umsatz des Unternehmens (Hauptauftragnehmer) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
2. Erklärung, ob für das Unternehmen (Hauptauftragnehmer) ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren beantragt oder eröffnet wurde.
3. Erklärung, ob sich das Unternehmen (Hauptauftragnehmer) in Liquidation befindet.
4. Erklärung, ob für das Unternehmen (Hauptauftragnehmer) Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen.
5. Erklärung, dass das Unternehmen (Hauptauftragnehmer) in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
6. Erklärung, ob der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß nachgekommen wurde. (vom Hauptauftragnehmer)
Zum Verfassen der Erklärungen (Ziffer 1 bis 6) kann die in den Vergabeunterlagen befindliche Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Formblatt 124 VHB - Bund) genutzt werden. Die Notwendigkeit der Erklärungen entfällt, wenn der Bieter seine Präqualifizierung nachweist.
Der Auftraggeber behält sich vor, nach Angebotsabgabe / vor Auftragserteilung vom Bieter folgende Angaben zu verlangen:
A. Angabe über Umsätze möglicher Unterauftragnehmer in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
B. Erklärung, ob für mögliche Unterauftragnehmer Insolvenzverfahren oder ein vergleichbare gesetzlich geregelte Verfahren beantragt oder eröffnet wurden.
C. Erklärung, ob sich mögliche Unterauftragnehmer in Liquidation befinden.
D. Erklärung, ob für mögliche Unterauftragnehmer Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen.
E. Erklärung, dass mögliche Unterauftragnehmer in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden sind.
F. Erklärung, ob der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß nachgekommen wurde. (von möglichen Unterauftragnehmern)
G. Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkassen (oder vergleichbare Nachweise der Herkunftsländer der Bieter oder möglicher Nachunternehmer).
H. Bescheinigung in Steuersachen (oder vergleichbare Nachweise der Herkunftsländer der Bieter oder möglicher Nachunternehmer).
Zum Verfassen der Erklärungen ("A" bis "F") kann die in den Vergabeunterlagen befindliche Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Formblatt 124 VHB - Bund) genutzt werden. Die Notwendigkeit der Erklärungen entfällt, wenn der Unterauftragnehmer seine Präqualifizierung nachweist.
Die unter "G" bis "H" beschriebenen Forderungen gelten für den Hauptunternehmer und mögliche Unterauftragnehmer. Bei Nachweis einer Präqualifizierung der Unternehmen entfallen die Forderungen.
1. Vor Auftragserteilung hat der Auftragnehmer eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden von 1 Mio. Euro sowie für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von 500.000 Euro pro Schadensfall bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut nachzuweisen. Mitversichert sein müssen allmähliche Einwirkung (§ 415 AHB), Mangelfolgeschäden, Bearbeitungsschäden mit 5.000,00 EUR pro Schadensereignis (§ 416 b AHB).
mit dem Angebot sind folgende Erklärungen / Nachweise einzureichen:
1. Erklärung, dass in den letzten fünf Kalenderjahren vergleichbare Leistungen mit den zu vergebenden Leistungen vom Bieter (Hauptauftragnehmer) ausgeführt worden sind.
2. Erklärung, dass für die Ausführung der Leistungen erforderliche Arbeitskräfte zur Verfügung stehen (vom Hauptauftragnehmer).
3.Erklärung des Bieters (Hauptauftragnehmer), ob er sich Kapazitäten anderer Unternehmen bei der Erfüllung des Auftrages bedient.
Zum Verfassen der Erklärungen (Ziffer 1 bis 2) kann die in den Vergabeunterlagen befindliche Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Formblatt 124 VHB - Bund) genutzt werden. Die Notwendigkeit der Erklärungen entfällt, wenn der Bieter seine Präqualifizierung nachweist.
Der Auftraggeber behält sich vor, nach Angebotsabgabe / vor Auftragserteilung vom Bieter folgende Angaben zu verlangen:
A. Erklärung, dass in den letzten fünf Kalenderjahren vergleichbare Leistungen mit den zu vergebenden Leistungen von möglichen Unterauftragnehmern ausgeführt worden sind.
B. Erklärung, dass für die Ausführung der Leistungen erforderliche Arbeitskräfte zur Verfügung stehen (von möglichen Unterauftragnehmern).
C. Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben:
Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistungen, Auftragssumme, Ausführungszeitraum, Benennung des Leistungsumfangs, Anzahl der durchschnittlich eingesetzten Arbeitskräfte.
D. Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte
E. Erklärung über die Leistungsbereitstellung der Unterauftragnehmer
Der Unterbeauftragte muss rechtsverbindlich erklären, dass er zur Auftragsausführung zur Verfügung steht.
Zum Verfassen der Erklärungen ("A" bis "B") kann die in den Vergabeunterlagen befindliche Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Formblatt 124 VHB - Bund) genutzt werden. Die Notwendigkeit der Erklärungen entfällt, wenn der Unterauftragnehmer seine Präqualifizierung nachweist.
Die unter "C" bis "D" beschriebenen Forderungen gelten für den Hauptunternehmer und mögliche Unterauftragnehmer. Bei Nachweis einer Präqualifizierung der Unternehmen entfallen die Forderungen.
Sicherheitsleistung:
Eine Sicherheitsleistung wird vereinbart:
Als Vertragserfüllungs- und Mängelanspruchsbürgschaft in Höhe von
3 v. H. der Auftragssumme. Diese Bürgschaft ist bei Auftragserteilung (Zug um Zug) zu erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter oder deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Stadt Bielefeld führt das Vergabeverfahren über das zentrale Vergabeportal "Vergabe - Westfalen" nach den Bestimmungen der VOB durch. Die Unterlagen zur Angebotserstellung können ausschließlich elektronisch abgefordert und Angebote bis zum Ablauf der Angebotsfrist elektronisch eingestellt werden. (Ein Zusenden der Unterlagen u./o. eine Einreichung von Angebotsunterlagen per Post ist nicht möglich.) Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das bekannte Vergabeportal.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZ9WCE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gem. § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind