EU-weite Ausschreibung von Außenanlagearbeiten im Rahmen des Ersatzneubaus und der Sanierung der Ludgerischule für die Stadt Lüdinghausen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüdinghausen
NUTS-Code: DEA35 Coesfeld
Postleitzahl: 59348
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.luedinghausen.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung von Außenanlagearbeiten im Rahmen des Ersatzneubaus und der Sanierung der Ludgerischule für die Stadt Lüdinghausen
Garten- und Landschaftsbauarbeiten zur Herstellung des neuen Schulhofes
59348 Lüdinghausen
Garten- und Landschaftsbauarbeiten zur Herstellung des neuen Schulhofes der Ludgerigrundschule in Lüdinghausen, 1. Bauabschnitt. Herzustellen sind rd. 1.000 m² Betonpflasterflächen, 350 m² Tennenfläche, rd. 130 m Winkelstützmauern und 850 m² Vegetationsflächen sowie Abbruch-, Erd- und Pflegearbeiten. Die Abrechnung erfolgt nach Massen gem. der Einheitspreise.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Außenanlagearbeiten
Ort: Havixbeck
NUTS-Code: DEA35 Coesfeld
Postleitzahl: 48329
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Unter Ziffer II.1.7) und V.2.4) sind fiktive Werte genannt. Auf eine Veröffentlichtung der tatsächlichen Werte wird gemäß § 18 EU VOB/A verzichtet.
Ort: Münster
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertragsnach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.