Sammler Untenitter Referenznummer der Bekanntmachung: V22/90-3/026
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Solingen
NUTS-Code: DEA19 Solingen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42601
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.solingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sammler Untenitter
Die Technischen Betriebe Solingen (TBS) planen im Bereich Mittelitter, Ittertalstraße und Haaner Straße
den Bau eines Sammlers DN 1800 als Rohrvortrieb mit einer Startbaugrube am Beckenstandort RÜB Untenitter (Mittelitter), einer Durchfahrbaugrube am Kreisverkehr Haaner Str./Ittertalstraße und einer Zielbaugrube an der Ittertalstraße. Darüber hinaus werden Kanalbaumaßnahmen zum Anschluss der vorhandenen Kanalisation an den neuen Sammler erfolgen.
Wesentliche Bestandteile dieser Ausschreibung:
ca. 1350 m³ Bodenaushub Homogenbereich 1, offene Bauweise
ca. 370 m³ Bodenaushub Homogenbereich 2, offene Bauweise
ca. 500 m³ Bodenaushub Homogenbereich 3, offene Bauweise
ca. 555 m³ Bodenaushub Homogenbereich 4a, offene Bauweise
ca. 25 m³ Bodenaushub Homogenbereich 4b, offene Bauweise
ca. 25 m³ Bodenaushub Homogenbereich 4c, offene Bauweise
ca. 1500 m³ Bodenersatz Hauptverfüllung
ca. 375 m³ Bodenersatz Leitungszone
ca. 2000 m² Verbau mit Grabenverbaugerät
ca. 150 m² Verbau mit Dielenkammerverbau
ca. 300 m² Verbau mit Gleitschieneneckverbau
ca. 250 m² Verbau mit Trägerbohlwand
ca. 800 m Kampfmittelsondierbohrungen
ca. 2000 m Tast-/Kontaktbohrungen
1 Stck Baugrube, Durchmesser i.L. 10 m, Tiefe ca. 14 m
1 Stck Baugrube, Durchmesser i.L. 8,20 m, Tiefe ca 14,50 m
ca. 250 m³ Hohlräume verdämmen
ca. 2700 m² Asphaltarbeiten
ca. 350 m² Schotterrasen
ca. 160 m Gravitationsbrunnen
1 Stck Grundwassermessstelle
ca. 260 m Entwässerungskanalarbeiten DN 150-1600, offene Bauweise
ca. 1.080 m Rohrvortrieb DN 1800 / DA2400
ca. 35 m Rohrvortrieb DN 600
ca. 5.400 m³ Bodenentsorgung LAGA Z0-Z2, Rohrvortrieb
1 Stck Schachtbauwerk, Stahlbeton in Ortbetonbauweise, Durchmes-ser i.L. 9,70 m, Tiefe ca. 13,0 m
1 Stck Schachtbauwerk, Stahlbeton in Ortbetonbauweise, Durchmes-ser i.L. 8 m, Tiefe ca. 12,5 m
1 Stck Schachtbauwerk, Stahlbeton in Ortbetonbauweise, Durchmes-ser i.L. 8 m, Tiefe ca. 13,5 m
3 Stck Polygonalschachtbauwerk, Stahlbeton in Ortbetonbauweise bis ca. 5,0 m, Grundfläche bis ca. 25 m²
1 Stck Mauerwerksschacht DN 2500, Tiefe bis 4,00 m
12 Stck Betonfertigteilschächte DN 1000 – DN 2500
ZU NEBENANGEBOTEN:
Varianten/Alternativangebote (Nebenangebote) sind nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen.
Die Auftraggeberin hat für Nebenangebote technische Mindestanforderungen zu einzuhaltenden Bodenkennwerten, alternativen Rohrwerkstoffen, zum Rohrvortrieb, zu Baugruben und Kanalgräben, zur provisorischen Abwasser- und Gewässerüberleitung, zu Schächten bzw. Schachtbauwerken definiert.
Die Mindestanforderungen sind der Anlage 14 (Anlage 14 - Mindestanforderungen.pdf) der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die Technischen Betriebe Solingen (TBS) planen im Bereich Mittelitter, Ittertalstraße und Haaner Straße
den Bau eines Sammlers DN 1800 als Rohrvortrieb mit einer Startbaugrube am Beckenstandort RÜB Untenitter (Mittelitter), einer Durchfahrbaugrube am Kreisverkehr Haaner Str./Ittertalstraße und einer Zielbaugrube an der Ittertalstraße. Darüber hinaus werden Kanalbaumaßnahmen zum Anschluss der vorhandenen Kanalisation an den neuen Sammler erfolgen.
Wesentliche Bestandteile dieser Ausschreibung:
ca. 1350 m³ Bodenaushub Homogenbereich 1, offene Bauweise
ca. 370 m³ Bodenaushub Homogenbereich 2, offene Bauweise
ca. 500 m³ Bodenaushub Homogenbereich 3, offene Bauweise
ca. 555 m³ Bodenaushub Homogenbereich 4a, offene Bauweise
ca. 25 m³ Bodenaushub Homogenbereich 4b, offene Bauweise
ca. 25 m³ Bodenaushub Homogenbereich 4c, offene Bauweise
ca. 1500 m³ Bodenersatz Hauptverfüllung
ca. 375 m³ Bodenersatz Leitungszone
ca. 2000 m² Verbau mit Grabenverbaugerät
ca. 150 m² Verbau mit Dielenkammerverbau
ca. 300 m² Verbau mit Gleitschieneneckverbau
ca. 250 m² Verbau mit Trägerbohlwand
ca. 800 m Kampfmittelsondierbohrungen
ca. 2000 m Tast-/Kontaktbohrungen
1 Stck Baugrube, Durchmesser i.L. 10 m, Tiefe ca. 14 m
1 Stck Baugrube, Durchmesser i.L. 8,20 m, Tiefe ca 14,50 m
ca. 250 m³ Hohlräume verdämmen
ca. 2700 m² Asphaltarbeiten
ca. 350 m² Schotterrasen
ca. 160 m Gravitationsbrunnen
1 Stck Grundwassermessstelle
ca. 260 m Entwässerungskanalarbeiten DN 150-1600, offene Bauweise
ca. 1.080 m Rohrvortrieb DN 1800 / DA2400
ca. 35 m Rohrvortrieb DN 600
ca. 5.400 m³ Bodenentsorgung LAGA Z0-Z2, Rohrvortrieb
1 Stck Schachtbauwerk, Stahlbeton in Ortbetonbauweise, Durchmes-ser i.L. 9,70 m, Tiefe ca. 13,0 m
1 Stck Schachtbauwerk, Stahlbeton in Ortbetonbauweise, Durchmes-ser i.L. 8 m, Tiefe ca. 12,5 m
1 Stck Schachtbauwerk, Stahlbeton in Ortbetonbauweise, Durchmes-ser i.L. 8 m, Tiefe ca. 13,5 m
3 Stck Polygonalschachtbauwerk, Stahlbeton in Ortbetonbauweise bis ca. 5,0 m, Grundfläche bis ca. 25 m²
1 Stck Mauerwerksschacht DN 2500, Tiefe bis 4,00 m
12 Stck Betonfertigteilschächte DN 1000 – DN 2500
Die vorgesehene Bauzeit beträgt ca. 24 Monate.
Beginn „Freimachen des Baufeldes“: Nach Auftragsvergabe
Baubeginn: 02. Mai 2022
Fertigstellung: 03. Mai 2024
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Liste der Nachunternehmer: Der AN/Bieter hat mit Angebotsabgabe eine Liste der Nachunternehmerleistungen mit der Benennung der Unternehmen, einschließlich der Anschrift anzugeben.
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ZU NEBENANGEBOTEN:
Varianten/Alternativangebote (Nebenangebote) sind nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen.
Die Auftraggeberin hat für Nebenangebote technische Mindestanforderungen zu einzuhaltenden Bodenkennwerten, alternativen Rohrwerkstoffen, zum Rohrvortrieb, zu Baugruben und Kanalgräben, zur provisorischen Abwasser- und Gewässerüberleitung, zu Schächten bzw. Schachtbauwerken definiert.
Die Mindestanforderungen sind der Anlage 14 (Anlage 14 - Mindestanforderungen.pdf) der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sammler Untenitter
Ort: Dörth
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Fristen für den Nachprüfungsantrag:
§ 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
sowie
§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.