Ausschreibung eines Rahmenvertrags für Leasingverträge von Dienstfahrrädern
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kopart.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung eines Rahmenvertrags für Leasingverträge von Dienstfahrrädern
Die KoPart eG ist eine Genossenschaft, die ihre Mitglieder, insbesondere die Städte und Gemeinden in NRW, bei der Beschaffung unterstützt. Vorliegend schreibt sie für interessierte Mitglieder einen Rahmenvertrag zum Dienstfahrrad-Leasing aus. Dadurch sollen die positiven Auswirkungen von gesundheitsförderndem Radfahren unterstützt und den kommunalen Tarifbeschäftigten ein stress- und staufreien Arbeitsweg ermöglicht werden. Dazu bieten ihnen die kommunalen Arbeitgeber künftig die Möglichkeit, monatliche Entgeltbestandteile zum Zwecke des Leasings von straßenverkehrstauglichen Fahrrädern gemäß § 63a StVZO sowie leasingfähigem Fahrradzubehör umzuwandeln.
Es wird Bezug genommen auf den Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) vom 25. Oktober 2020 (Anlage 1).
Die Leistung ist direkt bei dem jeweiligen KoPart-Mitglied zu errbringen.
Die teilnehmenden KoPart-Mitglieder möchten durch die Einbindung des Auftragnehmers interessierten Beschäftigten im Rahmen des sogenannten Dienstfahrrad-Leasingmodells Fahrräder zur dienstlichen sowie privaten Nutzung überlassen.
Dazu schreibt die KoPart einen Rahmenvertrag aus. Zwischen der KoPart und dem Auftragnehmer wird auf der Grundlage dieser Leistungsbeschreibung und der übrigen Vergabeunterlagen ein Rahmenvertrag abgeschlossen, der die Bedingungen für alle künftigen Einzel-Leasingverträge festlegt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Ausgefülltes Referenzformular über die Erbringung von Lieferleistungen für mindes-tens 3 Aufträge im Bereich der Durchführung von Dienstfahrradleasing in den letzten 5 Jahren. Der vorgenannte Zeitraum bestimmt sich dem Datum der letzten Rechnungsstellung im jeweiligen Verfahren einerseits und dem Abgabeschluss für die Angebote für dieses Verfahren andererseits.
Hiervon muss jeweils mindestens eine Referenz die Leistung für einen öffentlichen Auftraggeber umfassen
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
- Erklärung, dass wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften keine Freiheitsstrafe von 3 Monaten und mehr oder keine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder keine Geldbuße von mehr als 2.500 € erfolgt ist
- Erklärung über die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
- Erklärung darüber, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet
- Erklärung darüber, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
- Erklärung darüber, dass das Angebot ohne Preisabsprache zustande gekommen ist
- Eigenerklärung zur Korruptionsverhütung
- Eigenerklärung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung von mindestens 1.500.000 € für Sach- und über 1.500.000 € für Personenschäden je Schadensfall abgeschlossen wurde oder im Auftragsfalle abgeschlossen wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Köln
Land: Deutschland
Auf die Rügeverpflichtung vor Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Dieser lautet:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“ Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, eingereichte Rügen und die dazu gehörigen Antworten anonymisiert im Rahmen der Bieterkommunikation zu veröffentlichen, sofern diese nach seiner Ansicht verfahrensrelevante Informationen enthalten.
Ort: Köln
Land: Deutschland