Hausmeistertätigkeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 100.31-6227
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bielefeld.de/node/7868
Abschnitt II: Gegenstand
Hausmeistertätigkeiten
Hausmeistertätigkeiten, Unterhaltung und Bewirtschaftung der Dependancen (ca. 550 Objekte) zur Unterbringung von Flüchtlingen und einheimischen Wohnungslosen in Bielefeld
Bielefeld es sind ca. 550 Objekte, verteilt auf das ganze Stadtgebiet Bielefeld zu betreuen.
Hausmeisterdienst in städtischen Unterbringungsobjekten - Dependancen
-Objektbetreuung
-allgemeine hausmeisterliche Tätigkeiten
-Einrichten und Ausräumen von Objekten und Umzüge, ggf.
Entsorgungen
-Lagerverwaltung
-Malerarbeiten/ggf. Schimmelbeseitigung
-in Notfällen Notdienst
ggf. unvorhergesehene Arbeiten
siehe unten
Option der Verlängerung um 3 Mal jeweils ein weiteres Jahr, längstens bis 31.12.2026
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vorlage eines aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszuges nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist, oder ein gleichwertiger Nachweis zum Gewerbebetrieb, sofern dieser nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist, bzw. Eigenerklärung, weshalb keine Eintragungspflicht besteht.
Nachweis Zertifizierung nach DIN EBN ISO 9001
1. Erklärung, dass die gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und sonstigen Abgaben, der Beiträge zu den Sozialversicherungen sowie die Verpflichtungen aus den Tarifordnungen, Tarifverträgen und die Bestimmungen über die Beschäftigung Schwerbeschädigter erfüllt worden sind und während der Vertragsdauer erfüllt werden.
2. Angabe, dass das Angebot in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder Vereinbarungen ähnlicher Art steht, sondern das Ergebnis eigenbetrieblicher Kalkulation und Preisbildung ist.
3. Angabe, dass der Betrieb gegen Unfälle und Schadensersatzansprüche Dritter haftpflichtversichert ist.
4. Angabe, ob der Bieter/die Bieterin bzw. das Unternehmen sich in Liquidation befindet.
5. Angabe, ob über das Vermögen des Bieters/der Bieterin ein Insolvenzverfahren Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist
6. Angabe, dass keine strafrechtlichen Verurteilungen oder sonstigen Ausschlussgründe nach den in den §§ 123 und 124 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) in Verbindung mit § 42 VgV (Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge - Vergabeverordnung -) formulierten Tatbeständen vorliegen.
Referenzen:
Der Bieter muss drei positive Referenzen, davon mindestens eine mit mindestens 100 Objekten, von ehemaligen oder aktuellen Auftraggebern für Aufträge der letzten 3 Jahre vorlegen. Diese müssen Aufträge betreffen, die der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang entsprechen, von ihm selbst in eigener Verantwortung ausgeführt wurden und die eine Mindestlaufzeit von einem Jahr haben.
Zudem darf keiner dieser Aufträge vorzeitig aufgrund eines Umstandes, den der AN, insbesondere aufgrund von Vertragsverletzungen, zu vertreten hatte, durch den Referenzgeber wirksam gekündigt worden sein.
Folgende Angaben sind erforderlich:
- Art, Name und Adresse der Unterkunft
- Name und Adresse des Auftraggebers
- Ansprechpartner
- Aktuelle Telefonnummer des Ansprechpartners
- Aktuelle E-Mail-Adresse des Ansprechpartners
- Dauer des Auftrages
- Kurzbeschreibung des Inhalts des Auftrages
Weiterhin soll eine Kurzbeschreibung des Unternehmens/Bieters beigefügt werden. Ein Verweis auf den Internetauftritt oder die Angabe eines Links ist unzulässig.
Die Kurzbeschreibung enthält insbesondere Angaben zum Tätigkeitsbereich, zur Anzahl und Qualifikation der Mitarbeitenden sowie deren Zugehörigkeitsdauer zum Unternehmen. Es werden konkrete Angaben zu den Mitarbeitenden erwartet, die in dem Tätigkeitsbereich arbeiten, der von dieser Ausschreibung betroffen ist. Ein Nachweis der Qualifikation zur Elektrofachkraft, die befähigt ist, Arbeiten gemäß der Unfallverhütungsvorschrift DGUV V3 auszuführen sowie ein Nachweis über die Qualifikation eines Mitarbeitenden zur Beseitigung von Schimmel sind vorzulegen.
Der Auftragnehmer hat Fahrzeuge für die Ausführung der Tätigkeiten zu stellen. In der Regel sind Fahrzeuge, ggf. auch Anhänger, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t (z. B. Bulli, Sprinter) ausreichend. Falls der Auftragnehmer ein größeres Fahrzeug nutzen möchte, werden die Mehrkosten für ein größeres Fahrzeug über 3,5 t nicht anerkannt. Beim Einsatz von Fahrzeugen über 3,5 t sind die Bestimmungen für den Güterkraftverkehr zu beachten. Auf Verlangen ist eine gültige Erlaubnisurkunde für den Güterkraftverkehr vorzulegen. Der Umfang der zur Verfügung stehenden Fahrzeuge ist so zu kalkulieren, dass die eingesetzten Mitarbeitenden in der Lage sind, an unterschiedlichen Orten Aufträge zeitgleich zu erfüllen (vollständige Durchführung von zwei Mehr-Personen-Umzügen in der Rahmenzeit zwischen 8 und 17 Uhr).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.
Es gilt ein Zuschlagsverbot aufgrund des 5. EU-Sanktionspakets auf öffentliche Aufträge nach GWB i.V.m. VgV, s. auch Artikel 5kAbsatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022.
Im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung soll das eingesetzte Personal die deutsche Sprache angemessen in Wort und Schrift beherrschen.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZ9W9E
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gem. § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]