BAB 5 - 6-streifige Erweiterung zwischen Offenburg und Freiburg-Mitte Referenznummer der Bekanntmachung: A0300210001/2
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70329
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.autobahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
BAB 5 - 6-streifige Erweiterung zwischen Offenburg und Freiburg-Mitte
Objektplanung Verkehrsanlagen gem. § 47 HOAI 2021
- Leistungsphasen 1+2
- optional Leistungsphasen 3+4
- Besondere Leistungen
Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. § 43 HOAI 2021 - Entwässerungsbauwerke
- Leistungsphasen 1+2
- optional
BAB 5, 6-streifige Erweiterung zwischen Offenburg und Riegel (Teilprojekt 1)
Darstellung des Vorhabens
Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Südwest, plant im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland die 6-streifige Erweiterung der Bundesautobahn 5 zwischen Offenburg und der Anschlussstelle Freiburg-Mitte. Diese Maßnahme ist im BVWP 2030 im Weiteren Bedarf mit Planungsrecht (WB stern) eingestuft und gliedert sich in zwei Teilprojekte. Das Teilprojekt 1 zwischen Offenburg und der Anschlussstelle Riegel liegt in der Zuständigkeit der AdB, NL SW in Stuttgart-Obertürkheim. Das Teilprojekt 2 zwischen der AS Riegel und der AS Freiburg-Mitte wird in der NL SW in der Außenstelle Freiburg betreut.
Ziel ist der leistungsfähige Ausbau der BAB 5 zwischen Offenburg und Freiburg-Mitte zur Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf der Autobahn und der Entlastung der teils zu Stoßzeiten stark rückstaugefährdeten Anschlussstellen. Hierzu ist ein genehmigungsfähiger RE-Vorentwurf entsprechend der derzeit gültigen Richtlinien zum Planungsprozess und für die Gestaltung von Entwurfsunterlagen im Straßenbau (RE) zu erstellen.
Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf das Teilprojekt 1.
Straßenbauliche Beschreibung:
Gesamtlänge Planungsstrecke: rd. 37 km
Beginn der Planungsstrecke: Südlich der Anschlussstelle Offenburg, Anschluss an den bereits 6-streifigen Abschnitt des ÖPP-Projekts BAB 5 Malsch - Offenburg
Ende der Planungsstrecke: ca. 500 m südlich der AS Riegel, Anschluss an das Teilprojekt 2
Planerische Beschreibung:
-Die Planungsleistungen für die Objektplanung Verkehrsanlagen sowie die Objektplanung Ingenieurbauwerke - Entwässerungsanlagen sollen entsprechend der bei Vertragsabschluss geltenden HOAI nach den Leistungsphasen 1+2 und optional der Leistungsphasen 3+4 beauftragt werden.
-Die 6-streifige Erweiterung soll im ersten Schritt symmetrisch mit dem RQ 36 gem. RAA 2008 ausgeführt werden. Ein abschnittsweiser asymmetrischer Ausbau ist zu untersuchen.
-Die Baumaßnahme wird überwiegend im Vollausbau durchgeführt, in Bereichen kürzlich durchgeführter FDE-Maßnahmen kann lediglich eine Erneuerung des bituminösen Oberbaus in Betracht gezogen werden.
-Als Besonderheit dieser Planung gilt die enge Bündelung mit den Planungen der DB Netz AG im Rahmen des viergleisigen Aus- und Neubaus der Rheintalbahn zwischen Karlsruhe und Basel. Die Planung erfolgt deshalb im Koordinatensystem DBRef_2016.
-Bereits in der Lph 2 ist ein Entwässerungskonzept zu erstellen und eine Vordimensionierung der entwässerungstechnischen Anlagen und notwendigen Becken zu erbringen.
-Vorhandene Zwangspunkte sind u.a. (Liste nicht abschließend):
-Die bereits vorliegende Achstrassierung im Mittelstreifen der BAB 5
-Die grundhaften Sanierungsmaßnahmen entlang der BAB 5
-Die Planungen der DB Netz AG zur Aus- und Neubaustrecke der Rheintalbahn zwischen Karlsruhe und Basel inkl.
-der beiden PWC-Anlagen Riegel und Schutter,
-den Überführungsbauwerken,
-der Anschlussstellenplanungen im Osten der BAB 5,
-der (gemeinsamen) Entwässerungsanlagen
-Die Planungen zum Endausbau der Anschlussstelle Lahr
-Die Planungen zur B 33, Ortsumfahrung Elgersweier (Autobahnzubringer Offenburg-Süd)
-Die Planungen zu den beiden Grünbrücken Riegel und Mahlberg
-Die Planungen zur Glasfaserverbindung zwischen Offenburg und Grißheim
-Das Bauvorhaben muss unter Aufrechterhaltung aller vorhandenen Fahrstreifen und Fahrbeziehungen realisiert werden, hierzu ist die Realisierbarkeit aller für den Bau entscheidenden Maßnahmen (Ausbaustufen, Anzahl der Fahrstreifen etc.) bei der Planung zu berücksichtigen, zu prüfen und nachzuweisen.
Eine ausführliche Projektbeschreibung erhalten Sie mit den Bewerbungsunterlagen
1. Anzahl Beschäftigte: 100 Punkte
2. Referenzen Unternehmen für die Objektplanung Verkehrsanlagen: 1.075 Punkte
- Objektplanung Verkehrsanlagen gem. § 47 HOAI 2021, Leistungsphasen 3+4
- Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. § 43 HOAI 2021 - Entwässerungsbauwerke, Leistungsphasen 3+4
Zu II.2.5) Zuschlagskriterien:
Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angbot gem. § 58 VGV, welches unter Berücksichtigung der Zuschlagskriterien insgesamt den höchsten Punktwert erreicht. Soweit ein Bieter auf beide Lose das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat, wird der Zuschlag nur auf das Los erteilt, welches bei einer Gesamtwirtschaftlichkeitsbetrachtung für den Auftraggeber finanziell günstiger ist. Siehe hierzu auch -Anlage Lospriorisierung- in den Angebotsunterlagen.
BAB 5, 6-streifige Erweiterung zwischen Riegel und Freiburg-Mitte (Teilprojekt 2)
Darstellung des Vorhabens
Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Südwest, plant im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland die 6-streifige Erweiterung der Bundesautobahn 5 zwischen Offenburg und der Anschlussstelle Freiburg-Mitte. Diese Maßnahme ist im BVWP 2030 im Weiteren Bedarf mit Planungsrecht (WB stern) eingestuft und gliedert sich in zwei Teilprojekte. Das Teilprojekt 1 zwischen Offenburg und der Anschlussstelle Riegel liegt in der Zuständigkeit der AdB, NL SW in Stuttgart-Obertürkheim. Das Teilprojekt 2 zwischen der AS Riegel und der AS Freiburg-Mitte wird in der NL SW in der Außenstelle Freiburg betreut.
Ziel ist der leistungsfähige Ausbau der BAB 5 zwischen Offenburg und Freiburg-Mitte zur Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf der Autobahn und der Entlastung der teils zu Stoßzeiten stark rückstaugefährdeten Anschlussstellen. Hierzu ist ein genehmigungsfähiger RE-Vorentwurf entsprechend der derzeit gültigen Richtlinien zum Planungsprozess und für die Gestaltung von Entwurfsunterlagen im Straßenbau (RE) zu erstellen.
Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf das Teilprojekt 2.
Straßenbauliche Beschreibung
Gesamtlänge Planungsstrecke: rd. 16 km
Beginn der Planungsstrecke: ca. 500 m südlich der Anschlussstelle Riegel, Anschluss an das Teilprojekt 1
Ende der Planungsstrecke: unmittelbar südlich der AS Freiburg-Mitte
Planerische Beschreibung
-Die Planungsleistungen für die Objektplanung Verkehrsanlagen sowie die Objektplanung Ingenieurbauwerke - Entwässerungsanlagen sollen entsprechend der bei Vertragsabschluss geltenden HOAI nach den Leistungsphasen 1+2 und optional der Leistungsphasen 3+4 beauftragt werden.
-Die 6-streifige Erweiterung soll im ersten Schritt symmetrisch mit dem RQ 36 gem. RAA 2008 ausgeführt werden. Ein abschnittsweiser asymmetrischer Ausbau ist zu untersuchen.
-Die Baumaßnahme wird überwiegend im Vollausbau durchgeführt.
-Als Besonderheit dieser Planung gilt die enge Bündelung mit den Planungen der DB Netz AG im Rahmen des viergleisigen Aus- und Neubaus der Rheintalbahn zwischen Karlsruhe und Basel. Die Planung erfolgt deshalb im Koordinatensystem DBRef_2016.
-Gemeinsame Entwässerung der parallel verlaufenden Neubaustrecke der DB Netz AG und der BAB 5
-Bereits in der Lph 2 ist ein Entwässerungskonzept zu erstellen und eine Vordimensionierung der entwässerungstechnischen Anlagen und notwendigen Becken zu erbringen.
-Vorhandene Zwangspunkte sind u.a. (Liste nicht abschließend):
-Die bereits vorliegende Achstrassierung im Mittelstreifen der BAB 5
-Die derzeit laufende Planung der T&R March
-Die Planungen der DB Netz AG zur Aus- und Neubaustrecke der Rheintalbahn zwischen Karlsruhe und Basel inkl.
-den Überführungsbauwerken,
-der Anschlussstellenplanungen im Osten der BAB 5
-Die Planungen zur Glasfaserverbindung zwischen Offenburg und Grißheim
-Das Bauvorhaben muss unter Aufrechterhaltung aller vorhandenen Fahrstreifen und Fahrbeziehungen realisiert werden, hierzu ist die Realisierbarkeit aller für den Bau entscheidenden Maßnahmen (Ausbaustufen, Anzahl der Fahrstreifen etc.) bei der Planung zu berücksichtigen, zu prüfen und nachzuweisen.
Eine ausführliche Projektbeschreibung erhalten Sie mit den Bewerbungsunterlagen.
-Anzahl Beschäftigte: 120 Punkte
- Referenzen Unternehmen für die Objektplanung Verkehrsanlagen: 1.150 Punkte
- Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß § 47 HOAI 2021, Lph 3 + 4
- Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI 2021 - Entwässerungsbauwerke, Lph 3 + 4
Zu II.2.5) Zuschlagskriterien:
Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angbot gem. § 58 VGV, welches unter Berücksichtigung der Zuschlagskriterien insgesamt den höchsten Punktwert erreicht. Soweit ein Bieter auf beide Lose das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat, wird der Zuschlag nur auf das Los erteilt, welches bei einer Gesamtwirtschaftlichkeitsbetrachtung für den Auftraggeber finanziell günstiger ist. Siehe hierzu auch -Anlage Lospriorisierung- in den Angebotsunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Ein Bewerber oder ein Bieter ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zu zurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist. A) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
B) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
C) § 262 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
D) § 265 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder Haushalte richtet, die von der EG in ihrem Auftrag verwaltet werden,
E) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
F) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr),
G) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt [§ 123 (1) Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10 GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB].
- Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet [§ 124 Abs. 2 GWB],
- dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt [§ 124 Abs. 3 GWB],
- dass nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen begangen wurden [§ 124 Abs. 3 GWB],
- dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde [§ 123 Abs. 4 GWB].
Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb.
§ 122 Abs.2 Nr.1 GWB i.V. m. § 44 Abs. 1 VgV: Nachweis der Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister, bei ausländischen Bewerbern/Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft/Nachunternehmern durch ein Bescheinigung der zuständigen Behörde des Herkunftlandes; bei Einzelunternehmen Benennung des Geschäftsführers; bei Kammerzugehörigkeit den Nachweis der Mitgliedschaft vorlegen. Nachweis darf nicht äter als 3 Monate ab dem Abgabedatum sein.
Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch die Erklärung des Bewerbers zu III.2.3) nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.
Erklärungen gem. § 45 (4) Nrn. 1 und 2 VgV sind vorzulegen. Die Angaben sind in den Teilnahmeunterlagen vorzunehmen.
§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV: Eigenerklärung über den Bestand einer Berufshaftpflichtversicherung (Ausschlusskriterium);
§ 36 Abs. 1 VgV: Verpflichtungserklärung aller vorgesehenen Nachunternehmer (Ausschlusskriterium);
Eigenerklärung über Nichtvorliegen Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB (Ausschlusskriterium);
Eigenerklärung über Nichtvorliegen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB (Ausschlusskriterium).
§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i. V. M. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV: Erklärung über den Gesamtumsatz und Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten drei Geschäftsjahre.
Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern kurzfristig die Vorlage geeigneter Nachweise zu den o. g. Eigenerklärungen zu fordern.
Gefordert wird eine Berufshaftpflichtversicherung mit [Betrag gelöscht] EUR Deckungssumme für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR Deckungssumme für Sachschäden mit Nachweis der Maximierung der Ersatzleistungen auf mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr. Für den Zeitraum der Bewerbungsphase ist eine Eigenerklärung des Bewerbers ausreichend, welche die geforderte Deckungssumme im Auftragsfall zusichert. Im Auftragsfall muss die entsprechende Haftpflichtpolice vorgelegt werden.
Los 1 - Teilprojekt 1:
g.1) § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV:
- Erklärung über die Durchschnittliche Zahl der angestellten Fachingenieure (Straßenplanung, Entwässerungsplanung) (m/w/d) in den letzten 3 Geschäftsjahren im Tätigkeitsbereich der ausgeschriebenen Leistungen; Teilzeitbeschäftigte können entsprechend ihrer Teilzeit angerechnet werden (Bei Bewerbergemeinschaften: Summe der Beschäftigten):
-- 5 und mehr Fachingenieure (Straßenplanung, Entwässerungsplanung) = 50 Punkte;
-- weniger als 5 Fachingenieure (Straßenplanung, Entwässerungsplanung) = 0 Punkte.
- Erklärung über die Durchschnittliche Zahl der angestellten Zeichner und technischen Hilfskräfte (m/w/d) in den letzten 3 Geschäftsjahren im Tätigkeitsbereich der ausgeschriebenen Leistungen; Teilzeitbeschäftigte können entsprechend ihrer Teilzeit angerechnet werden (Bei Bewerbergemeinschaften: Summe der Beschäftigten):
-- 5 und mehr Zeichner und technische Hilfskräfte = 50 Punkte;
-- weniger als 5 Zeichner und technische Hilfskräfte = 0 Punkte
h.1) § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV: Anzugeben sind drei Referenzprojekte im Straßenentwurf mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Planungsanforderung an, bei denen die Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß § 47 HOAI 2021 unter Beachtung der deutschen Richtlinien, Regelwerke und Rechtsvorschriften bzw. vergleichbarer Standards erbracht wurden.
Bewertungsmatrix für Projektmerkmale der Referenzprojekte 1 - 3:
- Bauphasenkonzepte wurden geplant für:
-- alle 3 Referenzprojekte = 100 Punkte; ODER
-- 2 der Referenzprojekte = 75 Punkte; ODER
-- 1 der Referenzprojekte = 50 Punkte.
- Umgestaltung und Anpassung von teilplanfreien Knotenpunkten = 100 Punkte.
- Planungsaufgabe mit Erfahrung in der Öffentlichkeitsarbeit bei der Vorstellung schwieriger und konfliktreicher Planungen = 75 Punkte.
- Schwierigkeitsgrad der Randbedingungen (Vorflutsituation, Topographie u. Flächenverbrauch) für Entwässerungsplanung (Becken, Straßenentwässerung) war:
-- hoch (ab Honorarzone IV) = 75 Punkte; ODER
-- durchschnittlich (Honorarzone III) = 50 Punkte; ODER
-- niedrig (Honorarzone II) = 25 Punkte.
- Zusätzliche Berücksichtigung von Erweiterung/Neubau PWC-Anlagen = 25 Punkte.
- Integration von Leitungsträgern (Sparten Gas, Wasser, Strom, Telekommunikation, Kanal, Steuerungstechnik) = 25 Punkte.
- Planung in Gebieten mit besonderer Planungsanforderung (z. B. FFH, WSG, Gewässer, Hochwasser etc.) = 25 Punkte.
Bonuspunkte (werden maximal für ein Referenzprojekt gewertet):
- Referenz betrifft Verkehrsanlagen im Rahmen von Planungen der DB Netz AG mit:
-- z. B. Anschlussstellen oder Streckenplanung = 50 Punkte; ODER
-- einfache Kreuzungsmaßnahmen (z. B. Bahnübergang, Brückenbauwerke) = 25 Punkte.
- Darstellung vorhandener Konfliktpotenziale in gesonderten Konfliktplänen = 50 Punkte.
- Erstellung des Straßenkörpers in 3D = 50 Punkte.
Los 2 - Teilprojekt 2:
g.2) § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV:
- Erklärung über die Durchschnittliche Zahl der angestellten Fachingenieure (Straßenplanung, Entwässerungsplanung) (m/w/d) in den letzten 3 Geschäftsjahren im Tätigkeitsbereich der ausgeschriebenen Leistungen; Teilzeitbeschäftigte können entsprechend ihrer Teilzeit angerechnet werden (Bei Bewerbergemeinschaften: Summe der Beschäftigten):
-- 5 und mehr Fachingenieure (Straßenplanung, Entwässerungsplanung) = 60 Punkte;
-- weniger als 5 Fachingenieure (Straßenplanung, Entwässerungsplanung) = 0 Punkte.
- Erklärung über die Durchschnittliche Zahl der angestellten Zeichner und technischen Hilfskräfte (m/w/d) in den letzten 3 Geschäftsjahren im Tätigkeitsbereich der ausgeschriebenen Leistungen; Teilzeitbeschäftigte können entsprechend ihrer Teilzeit angerechnet werden (Bei Bewerbergemeinschaften: Summe der Beschäftigten):
-- 5 und mehr Zeichner und technische Hilfskräfte = 60 Punkte;
-- weniger als 5 Zeichner und technische Hilfskräfte = 0 Punkte
h.2) § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV: Anzugeben sind drei Referenzprojekte im Straßenentwurf mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Planungsanforderung an, bei denen die Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß § 47 HOAI 2021 unter Beachtung der deutschen Richtlinien, Regelwerke und Rechtsvorschriften bzw. vergleichbarer Standards erbracht wurden.
Bewertungsmatrix für Projektmerkmale der Referenzprojekte 1 - 3:
- Bauphasenkonzepte wurden geplant für:
-- alle 3 Referenzprojekte = 100 Punkte; ODER
-- 2 der Referenzprojekte = 75 Punkte; ODER
-- 1 der Referenzprojekte = 50 Punkte.
- Umgestaltung und Anpassung von teilplanfreien Knotenpunkten = 100 Punkte.
- Umgestaltung und Anpassung von planfreien Knotenpunkten = 50 Punkte.
- Planungsaufgabe mit Erfahrung in der Öffentlichkeitsarbeit bei der Vorstellung schwieriger und konfliktreicher Planungen = 75 Punkte.
- Schwierigkeitsgrad der Randbedingungen (Vorflutsituation, Topographie u. Flächenverbrauch) für Entwässerungsplanung (Becken, Straßenentwässerung) war:
-- hoch (ab Honorarzone IV) = 75 Punkte; ODER
-- durchschnittlich (Honorarzone III) = 50 Punkte; ODER
-- niedrig (Honorarzone II) = 25 Punkte.
- Integration von Leitungsträgern (Sparten Gas, Wasser, Strom, Telekommunikation, Kanal, Steuerungstechnik) = 25 Punkte.
- Planung in Gebieten mit besonderer Planungsanforderung (z. B. FFH, WSG, Gewässer, Hochwasser etc.) = 25 Punkte.
Bonuspunkte (werden maximal für ein Referenzprojekt gewertet):
- Referenz betrifft Verkehrsanlagen im Rahmen von Planungen der DB Netz AG mit:
-- z. B. Anschlussstellen oder Streckenplanung = 50 Punkte; ODER
-- einfache Kreuzungsmaßnahmen (z. B. Bahnübergang, Brückenbauwerke) = 25 Punkte.
- Darstellung vorhandener Konfliktpotenziale in gesonderten Konfliktplänen = 50 Punkte.
- Erstellung des Straßenkörpers in 3D = 50 Punkte.
Zu h1 und h2):
Mindestreferenz:
Eines der Referenzprojekte 1 - 3 bzw. ein zusätzliches 4. Referenzprojekt mit Bezug zum klassifizierten Straßennetz (möglichst Autobahn) muss Planungsschnittstellen zu Anlagen der DB Netz AG haben.
Mindestbedingungen / Ausschließlichkeitskriterien für die Referenzprojekte:
- Mindestens eines der drei Referenzprojekte muss ein Streckenentwurf einer Bundesautobahn sein.
- Die weiteren beiden Referenzprojekte dürfen Streckenentwürfe für autobahnähnliche Bundesstraßen sein.
- Alle Referenzprojekte eine Neu-, Um- oder Ausbaumaßnahme sein.
- Für alle Referenzprojekte müssen jeweils die LPH 1 - 4 beauftragt und erbracht worden sein.
- Für alle Referenzprojekte müssen das jeweilige Leistungsende (= Abschluss der LPH 4) nach dem 01.01.2012 liegen.
.
Für jedes Referenzprojekt 1 - 3 (und ggf. 4) ist ein Projektdatenblatt mit
- den Kontaktdaten des Auftraggebers
- einer kurzen Beschreibung des Projekts und
- der in der Bewertungsmatrix genannten Projektmerkmale
einzureichen.
Ingenieur gemäß § 75 Abs. 2 VgV
Für dieses Verfahren ist im Zuge der Eigenerklärung zur Eignung der Nachweis zu erbringen, dass die Projektbeteiligten (Projektleiter, Ingenieure, technische Zeichner und Hilfskräfte) in keinem bestehenden Vertragsverhältnis mit der DB Netz AG im Zuge der autobahnparallelen Planungen der Neubaustrecke der Rheintalbahn zwischen Karlsruhe und Basel, Planfeststellungsabschnitte 7.1-8.2, stehen. Der Nachweis ist für die einzelnen Projektbeteiligten, nicht für das Ingenieurbüro, abzugeben. Eine gegenseitige Vertretung unter den Projektbeteiligten der jeweiligen Teams (DB Netz AG/Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Südwest) bedarf der Genehmigung durch den Auftraggeber. Eine gegenseitige Vertretung ohne vorherige Genehmigung berechtigt den Auftraggeber zur Kündigung des Vertragsverhältnisses.
Diese Forderungen dienen der Vermeidung eines Interessenkonflikts zwischen zwei unterschiedlichen Infrastrukturträgern, der sich durch zahlreiche Zwangspunkte ergeben kann. Es soll gewährleistet werden, dass beiden Planungs- und Baumaßnahmen die gleiche Bedeutung zukommt und Sicherheitsbelange in beiden Projekten gleichwertig berücksichtigt werden.
i) § 43 Abs.2 + 3 VgV 2016:
Bieter- oder Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Die Bewerbergemeinschaft besteht im Falle der Aufforderung zur Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft fort und wird im Falle der Zuschlagserteilung als Arbeitsgemeinschaft mit gesamtschuldnerischen Haftung tätig. Im Teilnahmeantrag sind alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft anzugeben, eines davon ist als bevollmächtigter Vertreter zu benennen (Ausschlusskriterium).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die geforderten Angaben, Nachweise und Erklärungen sind die vom Auftraggeber vorgefertigten Teilnahmeunterlagen zu verwenden. Die Teilnahmeunterlagen fassen die gewünschten Informationen und Nachweise der Bekanntmachung zusammen.
Bei elektronischem Teilnahmeantrag (Interessensbestätigung) mit Signatur ist der Teilnahmeantrag (Interessensbestätigung) wie vorgegeben digital zu signieren und zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Einreichungsfrist über die Vergabeplattform (https://vergabe.autobahn.de und https://bietercockpit.de) einzureichen.
Der Antrag auf Teilnahme ist zwingend in seiner Form einzuhalten. Die geforderten Nachweise und gewünschten Erklärungen sind entsprechend der vorgegebenen Nummerierung der Anlagen zu den jeweiligen Kapiteln der Teilnahmeanträge zu gliedern und zu sortieren. Die Nichtverwendung sowie die unvollständige Verwendung / Ausfüllung der vorbereiteten Teilnahmeunterlagen können zu einem Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerechte Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt, darüber hinaus gehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht.
Ein Verweis auf frühere Bewerbungen reicht nicht aus.
Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden besonders auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen.
Folgende Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag zwingend einzureichen:
- Teilnahmeantrag (Interessensbestätigung)
- Eigenerklärung zur Eignung inkl. der geforderten Nachweise und Eigenerklärungen: Versicherungsnachweis als gesonderte Anlage, Eigenerklärung über den Gesamtumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags. Eigenerklärung zu innerhalb der letzten 10 Jahre erbrachten vergleichbaren Leistungen (Referenzen).
Eintragung in Berufs- oder Handelsregister. Angaben zu §§ 123 bis 125 GWB. Erklärung zur Gewährleistung der Qualität (Zertifikatsnachweis als gesonderte Anlage). Angaben zu Personen mit Funktion, beruflicher Qualifikation und Berufserfahrung. Studiennachweise und sonstige Bescheinigungen bzw. Angaben wie Berufserfahrung und ausgeübte Tätigkeit zu den zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen und Führungskräften als gesonderte Anlage.
Folgende Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag, soweit zutreffend, einzureichen:
- Erklärung Bewerbergemeinschaft
- Verzeichnis Nachunternehmerleistungen
- EU-Verzeichnis der Unterauftragnehmer
- Verzeichnis anderer Unternehmen (Eignungsleihe)
Folgende Unterlagen sind nur auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen:
- Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer
- Verpflichtungserklärung Eignungsleihe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.autobahn.de
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.autobahn.de