Evaluierung und Erfolgskontrolle des Bundesförderprogramms für den flächendeckenden Breitbandausbau (Los 1) und der Mobilfunkförderung (Los 2) der Bundesregierung Referenznummer der Bekanntmachung: 2229/DK13/DK14
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmvi.de
Abschnitt II: Gegenstand
Evaluierung und Erfolgskontrolle des Bundesförderprogramms für den flächendeckenden Breitbandausbau (Los 1) und der Mobilfunkförderung (Los 2) der Bundesregierung
Los 1:
Die Leistung umfasst die Erstellung und Durchführung eines Evaluierungsprozesses für die Gigabit- RR auf Basis der nationalen und europäischen Vorgaben, insbesondere dem von der Europäischen Kommission hierfür genehmigten Evaluierungsplans.
Außerdem umfasst die Leistung eine Erfolgskontrolle der jeweiligen Fördermaßnahme nach VV Nr. 11a zu § 44 BHO und nach den in den VV zu § 7 BHO festgelegten Grundsätzen für das Weiße-Flecken-Förderprogramm, das Graue-Flecken-Förderprogramm und den Digitalisierungszuschuss. Hierbei soll die Ausgestaltung des Programms analysiert werden. Eine Berücksichtigung des Ausgangszustands und der Abläufe vor Programmstart des Graue-Flecken-Programms und des Digitalisierungszuschussprogramms muss erfolgen. Es soll analysiert werden, ob die Förderprogramme geeignet sind, das Ziel mit einem möglichst geringen Mitteleinsatz zu erreichen und im Rahmen der abschließenden Erfolgskontrolle, ob das Ziel erreicht wurde. Nachhaltigkeitsaspekte sind zu berücksichtigen.
Der Auftragnehmer hat in enger Abstimmung mit den beteiligten Stellen die Sammlung, Verarbeitung und Analyse von Daten zu Breitbandförderprojekten vorzubereiten und durchzuführen. Dabei ist das Ziel, in den Jahren von 2022 bis 2025 jährlich einen Zwischenbericht und Anfang 2025 einen Abschlussbericht zu erarbeiten und zu präsentieren (sowohl für die Evaluierung als auch für die Erfolgskontrolle).
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr strebt eine umfassende und unabhängige Evaluierung der Gigabit-RR und der Breitbandförderprogramme der Bundesregierung an. Der Auftragnehmer wird daher explizit aufgefordert, eigene Ansätze und Vorschläge einzubringen. So können Erfahrungen aus bereits durchgeführten Evaluierungen und Erfolgskontrollen bzw. auch eigene Ideen für Anpassungen oder Hinweise auf mögliche Fehlerquellen eingebracht werden.
Los 2:
Die Leistung umfasst die Erstellung und Durchführung eines Evaluierungsprozesses für die Mobilfunk-Förderrichtlinie auf Basis der nationalen und europäischen Vorgaben, insbesondere des von der Europäischen Kommission hierfür genehmigten Evaluierungsplans. Der Auftragnehmer hat in enger Abstimmung mit den beteiligten Stellen die Sammlung, Verarbeitung und Analyse von Daten zu Mobilfunkförderprojekten vorzubereiten und durchzuführen. Dabei ist das Ziel, im Jahr 2023 einen Zwischenbericht und Mitte 2024 einen Abschlussbericht zu erarbeiten und zu präsentieren.
Außerdem umfasst die Leistung eine Erfolgskontrolle der Fördermaßnahme nach VV Nr. 11a zu § 44 BHO und nach den in den VV zu § 7 BHO festgelegten Grundsätzen für die Mobilfunkförderung. Hierbei soll die Ausgestaltung des Programms analysiert werden. Eine Berücksichtigung des Ausganszustands und der Abläufe vor Programmstart muss erfolgen. Es soll analysiert werden, ob das Förderprogramm geeignet ist, das angestrebte Ziel mit einem möglichst geringen Mitteleinsatz zu erreichen und im Rahmen der abschließenden Erfolgskontrolle, ob das Ziel erreicht wurde. Nachhaltigkeitsaspekte sind zu berücksichtigen.
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr strebt eine umfassende und unabhängige Evaluierung des Mobilfunkförderprogramms der Bundesregierung an. Der Auftragnehmer wird daher explizit aufgefordert, eigene Ansätze und Vorschläge einzubringen. So können Erfahrungen aus bereits durchgeführten Evaluierungen und Erfolgskontrollen bzw. auch eigene Ideen für Anpassungen oder Hinweise auf mögliche Fehlerquellen eingebracht werden.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Los 1: Evaluierung und Erfolgskontrolle der Bundesförderprogramme für den flächendeckenden Breitbandausbau
Sitz des AN - siehe Vertrag
Los 1:
Zur Bewertung der Wirksamkeit sowohl der Gigabit-RR als auch des darauf aufbauenden Gigabitförderprogramms der Bundesregierung (Graue-Flecken-Programm) soll eine umfassende und unabhängige Evaluierung und Erfolgskontrolle durchgeführt werden. Im Zusammenhang damit ist auch eine Erfolgskontrolle für das Digitalisierungszuschussprogramm der Bundesregierung durchzuführen. Außerdem sollen die Erfolgskontrollen für das seit dem Jahr 2015 laufende Breitbandförderprogramm zur Unterstützung des flächendeckenden Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (Weiße-Flecken-Programm) fortgeführt werden. Die Erfolgskontrollen der jeweiligen Fördermaßnahme sind hinsichtlich des übergeordneten Förderziels und nach den in den VV zu § 7 BHO festgelegten Grundsätzen durchzuführen. Darüber hinaus soll für das ebenfalls durch die Bundesregierung durchgeführte Mobilfunkförderprogramm eine Evaluation durchgeführt werden. (siehe Los 2).
Im Rahmen der Evaluation ist insbesondere zu prüfen, ob die aus dem Bundeshaushalt bereitgestellten Mittel zielgerichtet und effizient eingesetzt und die Instrumente und Vorgaben der Rahmenregelung und der Förderrichtlinien sinnvoll und wirksam gewählt wurden. Gleichzeitig sollen die im Förderprozess gewonnenen Erfahrungen ausgewertet werden, um die Unterstützung der Bundesregierung für den Ausbau der Breitbandinfrastruktur in Deutschland kontinuierlich weiterzuentwickeln und die Wirkungsweise der Fördermaßnahmen zu verbessern.
Die Evaluierung ist auf Basis aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden durchzuführen. Der Auftragnehmer ist aufgerufen, aktuelle Best-Practice-Beispiele und Konventionen, wie zum Beispiel den Methodenleitfaden der Europäischen Kommission bzw. die Standards der Deutschen Gesellschaft für Evaluation e.V. zu berücksichtigen.
Gleichzeitig steht der AN dem AG für Fragen der effizienten Ausgestaltung der Förderung zur Verfügung und unterstützt den AG durch seine Analyse bei möglichen Weiterentwicklungen der Förderung.
Die Leistungen gliedert sich in folgende Arbeitspakete:
- Vorbereitung der Infrastruktur für die Evaluierung und Erfolgskontrolle
Vorbereitung der notwendigen Instrumente und Schnittstellen für die elektronische Datenverarbeitung.
- Vorbereitung der Marktforschungsprozesse
Auswahl und Kontaktaufnahme mit Entscheidungsträgern und Unternehmen zur Vorbereitung von Befragungen und Datenerhebungen. Abstimmung eines Rahmens für Umfang und Struktur der zu erstellenden Berichte.
- Durchführung der Evaluierung und Erfolgskontrolle
Kontinuierliche Sammlung von Daten und Informationen. Teilnahme an Abstimmungsgesprächen und relevanten Gremien. Erstellung der jährlichen Zwischenberichte.
- Erstellung des Abschlussberichts gemäß des Evaluierungsplans
Auswertung der im Evaluierungsprozess gesammelten Daten. Erstellung und Präsentation des Abschlussberichts und Abstimmung mit der Europäischen Kommission.
- Erstellung von einer vorbereitenden und einer abschließenden Erfolgskontrolle
Auswertung der bis zum Abschluss des Auftrags gesammelten Daten und Informationen. Dokumentation und Bewertung der Ausgestaltung des Förderprogramms in mehreren Berichten.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mit Bekanntmachung der diesem Vertrag zugrundeliegenden Ausschreibung auf den Portalen der EU und des Bundes wird dem AG gem. § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV die Möglichkeit eröffnet, diese Leistungen wiederholt binnen drei Jahren nach Vertragsschluss im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb an das Unternehmen zu vergeben, das diesen Auftrag erhalten hat.
Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit
(1) Die Leistungen gemäß Nr. 2.2.6 der Leistungsbeschreibung werden bei Bedarf vom AG auf der Grundlage dieses Vertrages und einer durch den AG konkretisierten Aufgabenstellung gesondert schriftlich beauftragt. Der AN erstellt auf der Grundlage des konkretisierten Leistungsumfangs ein Angebot, das alle Personal- und Sachkosten enthält. § 9 Absätze 2-4 sind zu beachten. Das Angebot bedarf einer schriftlichen Annahme durch den AG. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung besteht nicht.
Regelung zur Anpassung der Vergütungsobergrenze bei DL-Verträgen:
(1) Der AG ist berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens eine neue Vergü-tungsobergrenze nach den folgenden Bestimmungen festzusetzen.
a) Der Auftrag kann aus sachlichen, technischen, rechtlichen oder personellen Gründen nicht ohne Mehrbedarf ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden und erfordert eine Änderung der Vergütungsobergrenze gem. § 9 Abs. 6 dieses Vertrages.
b) Die Gründe sind nachvollziehbar durch den AN zu dokumentieren und durch den AG gegenzuzeichnen. Sie können insbesondere vorliegen, wenn nach Vertragsschluss Umstände eingetreten sind, die einen höheren als den ursprünglich erwarteten Aufwand verursacht haben oder verursachen werden und diese Umstände keinem Vertragspartner zuzurechnen sind.
c) Die Ermittlung des Mehrbedarfes erfolgt unter angemessener Berücksichtigung der seit Vertragsbeginn für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich gewordenen Aufwände (Reise-, Personalkosten) und einer zwischen den Vertragspartnern abgestimmten realistischen Prognose des für eine mangelfreie Erfüllung voraussichtlich noch erforderlichen Mehrbedarfes. Die Höhe der neuen (angepassten) Vergütungsobergrenze wird aufgrund des so ermittelten Mehrbedarfs und der im Angebotsschreiben angebotenen Stundensätze festgesetzt.
d) Auf Pauschalfestpreise finden diese Regelungen keine Anwendung.
e) Im Übrigen gilt für die Anpassung der Vergütungsobergrenze das Schriftformerfordernis des § 17 Abs. (4) dieses Vertrages.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit- siehe II.2.11
Mit Bekanntmachung dieser Ausschreibung auf den Portalen der EU und des Bundes wird dem AG gem. § 14 Abs.4 Nr.9 VgV die Möglichkeit eröffnet, diese Leistungen wiederholt binnen drei Jahren nach Vertragsschluss im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb an das Unternehmen zu vergeben, das den ersten Auftrag erhalten hat.
Los 2: "Evaluierung und Erfolgskontrolle der Förderrichtlinie Mobilfunkförderung“
Sitz des AN - siehe Vertrag
Die Leistung umfasst die Erstellung und Durchführung eines Evaluierungsprozesses für die Mobilfunk-Förderrichtlinie auf Basis der nationalen und europäischen Vorgaben, insbesondere des von der Europäischen Kommission hierfür genehmigten Evaluierungsplans. Der Auftragnehmer hat in enger Abstimmung mit den beteiligten Stellen die Sammlung, Verarbeitung und Analyse von Daten zu Mobilfunkförderprojekten vorzubereiten und durchzuführen. Dabei ist das Ziel, im Jahr 2023 einen Zwischenbericht und Mitte 2024 einen Abschlussbericht zu erarbeiten und zu präsentieren.
Zur Bewertung der Wirksamkeit der Mobilfunkförderung sollen eine umfassende, begleitende und unabhängige Evaluierung auf der Grundlage eines von der EU-Kommission genehmigten Evaluierungsplans und eine Erfolgskontrolle durchgeführt werden. Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit sowie zur Vermeidung unnötiger Bürokratie soll die Erfolgskontrolle gemeinsam mit der umfassenden Evaluation der Mobilfunkförderung erfolgen.
Darüber hinaus wird eine Evaluation und Erfolgskontrolle für die ebenfalls durch die Bundesregierung durchgeführte Breitbandförderung und die Gigabit-Rahmenregelung durchgeführt (siehe Los 1). Damit wird sichergestellt, dass die aus dem Bundeshaushalt bereitgestellten Mittel zielgerichtet und effizient eingesetzt, Synergien genutzt sowie die Instrumente und Vorgaben der Förderprogramme sinnvoll und wirksam gewählt wurden. Gleichzeitig sollen die in den Förderprozessen gewonnenen Erfahrungen ausgewertet werden, um die Unterstützung der Bundesregierung für den Ausbau der Mobilfunkinfrastruktur und Breitbandinfrastruktur in Deutschland kontinuierlich weiterzuentwickeln und die Wirkungsweise der Fördermaßnahmen zu verbessern und ggf. aufeinander abzustimmen.
Die Leistungen sind wie folgt in Arbeitspakete aufgeteilt:
- Vorbereitung der Infrastruktur für die Evaluierung und Erfolgskontrolle
Vorbereitung der notwendigen Instrumente und Schnittstellen für die elektronische Datenverarbeitung.
- Vorbereitung der Marktforschungsprozesse
Auswahl und Kontaktaufnahme mit Entscheidungsträgern und Unternehmen zur Vorbereitung von Befragungen und Datenerhebungen. Abstimmung eines Rahmens für Umfang und Struktur der zu erstellenden Berichte.
- Durchführung der Evaluierung und Erfolgskontrolle
Kontinuierliche Sammlung von Daten und Informationen. Teilnahme an Abstimmungsgesprächen und relevanten Gremien. Erstellung der jährlichen Zwischenberichte.
- Erstellung des Abschlussberichts gemäß des Evaluierungsplans
Auswertung der im Evaluierungsprozess gesammelten Daten und im Bedarfsfall Ableitung von Handlungsempfehlungen zur Optimierung der Förderung. Erstellung und Präsentation des Abschlussberichts und Abstimmung mit der Europäischen Kommission.
- Erstellung von einer vorbereitenden und einer abschließenden Erfolgskontrolle
Auswertung der bis zum Abschluss des Auftrags gesammelten Daten und Informationen. Dokumentation und Bewertung der Ausgestaltung des Förderprogramms in mehreren Berichten.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit:
(1) Die Leistungen gemäß Nr. 2.2.6 der Leistungsbeschreibung werden bei Bedarf vom AG auf der Grundlage dieses Vertrages und einer durch den AG konkretisierten Aufgabenstellung gesondert schriftlich beauftragt. Der AN erstellt auf der Grundlage des konkretisierten Leistungsumfangs ein Angebot, das alle Personal- und Sachkosten enthält. § 9 Absätze 2-4 sind zu beachten. Das Angebot bedarf einer schriftlichen Annahme durch den AG. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung besteht nicht.
Regelung zur Anpassung der Vergütungsobergrenze bei DL-Verträgen:
(1) Der AG ist berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens eine neue Vergütungsobergrenze nach den folgenden Bestimmungen festzusetzen.
a) Der Auftrag kann aus sachlichen, technischen, rechtlichen oder personellen Gründen nicht ohne Mehrbedarf ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden und erfordert eine Änderung der Vergütungsobergrenze gem. § 9 Abs. 6 dieses Vertrages.
b) Die Gründe sind nachvollziehbar durch den AN zu dokumentieren und durch den AG gegenzuzeichnen. Sie können insbesondere vorliegen, wenn nach Vertragsschluss Umstände eingetreten sind, die einen höheren als den ursprünglich erwarteten Aufwand verursacht haben oder verursachen werden und diese Um-stände keinem Vertragspartner zuzurechnen sind.
c) Die Ermittlung des Mehrbedarfes erfolgt unter angemessener Berücksichtigung der seit Vertragsbeginn für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich gewordenen Aufwände (Reise-, Personalkosten) und einer zwischen den Vertragspartnern abgestimmten realistischen Prognose des für eine mangelfreie Erfüllung voraussichtlich noch erforderlichen Mehrbedarfes. Die Höhe der neuen (angepassten) Vergütungsobergrenze wird aufgrund des so ermittelten Mehrbedarfs und der im Angebotsschreiben angebotenen Stundensätze festgesetzt.
d) Auf Pauschalfestpreise finden diese Regelungen keine Anwendung.
e) Im Übrigen gilt für die Anpassung der Vergütungsobergrenze das Schriftformerfordernis des § 17 Abs. (4) dieses Vertrages.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
Los 1 und Los 2:
a) Der Bieter bzw. Bewerber hat mittels des Formblattes F1 „Erklärung zum Unternehmen“ (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen.
b) Der Bieter bzw. Bewerber hat mittels des Formblattes (Formblatt F Sanktion VO 2022/576 eine entsprechende Eigenerklärung in Hinblick auf das Vorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der VO (EU) 2022/576 abzugeben.
(Formblatt F Sanktion VO 2022/576) https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32022R0576&from=DE
c) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS auch Angaben zur Bewerber-/Bieterstruktur zu machen.
d) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte Unterauftragnehmer - die unter a) genannten Unterlagen sowie eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Eigenerklärung) vorzulegen. Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben im Formblatt F-UA „Verzeichnis der benannten Unternehmen/Unterauftragnehmer" anzuführen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Los 1 und Los 2:
EK 2: Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung durch Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung besteht bzw. abgeschlossen und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird. (Formblatt F2.).
Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmen zurückgegriffen wird (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), sind auch die geforderten Nachweise des anderen Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. In diesem Fall hat das andere Unternehmen darüber hinaus auch eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Los 1 und Los 2:
Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:
- Für Personen- und Sachschäden mindestens 3.000.000,00 € pauschal je Schadensfall
- Für Vermögensschäden mindestens 100.000 € je Schadensfall
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Los 1 und Los 2:
Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmen zurückgegriffen wird, sind auch die geforderten Nachweise des benannten Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. Das benannte Unternehmen hat darüber hinaus, eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen. (Eignungsleihe gem. § 47 VgV)
EK 3.1:
Los 1 und Los 2:
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten drei Jahren (ab 2019) erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben.
Themenschwerpunkt:
Kenntnisse und Erfahrungen in der Durchführung von Evaluierungen und Erfolgskontrollen von beihilferechtlichen Rahmenregelungen oder Fördermaßnahmen
Zu jeder Referenz (Referenzprojekt) sind folgende Angaben zu machen (Formblatt F-EK3.1):
- Kurztitel des Referenzprojektes
- Name des Unternehmens, das die Referenz vorlegt
- Auftraggeber (AG), mit Angabe der Organisationseinheit/ Fachbereich
- Leistungszeitraum (Jahr)
- 1. Beschreibung des Referenzprojektes (Beschreiben Sie bitte kurz und prägnant den Projektinhalt, die Projektziele, die durchgeführten Leistungen und die erzielten Ergebnisse)
- Aus Sicht des Bieters sind folgende Bereiche betroffen:
- Durchführung von Evaluierungen von beihilferechtlichen Rahmenregelungen oder Fördermaßnahmen,
und:
- Durchführung von Erfolgskontrollen von beihilferechtlichen Rahmenregelungen oder Fördermaßnahmen
2.Vergleichbarkeit des Referenzprojektes/Projektinhaltes mit dem Ausschreibungsgegenstand gemäß Leistungsbeschreibung (Bitte erläutern Sie, warum dieses Referenzprojekt aus Ihrer Sicht mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar ist. Gehen Sie dabei auf die unter 1. beschriebenen Leistungen/ Tätigkeiten ein)
EK 3.2/BSB1: Erklärung zu Interessenkonflikten / zur Neutralität gem. § 46 Abs. 2 VgV
Los 1:
Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters, einschließlich der Unterauftragnehmer (s. Formblatt F-EK3.2/BSB1-Los1), die darstellt,
ob und auf welche Weise der Bieter- späterer Leistungserbringer, einschließlich andere Unternehmen i.S.d. § 47 VgV mit den beliehenen Projektträgern "PWC GmbH WPG" und "atene Kom GmbH" gesellschaftsrechtlich und wirtschaftlich verflochten war/ ist und Leistungen erbracht hat/ erbringt/ erbringen wird, die im Zusammenhang mit dem Förderprogramm "Breitbandförderung des Bundes (Graue- und Weiße Flecken)" stehen.
Es ist schlüssig und für das BMDV nachvollziehbar darzustellen, welche Maßnahmen (organisatorisch, personenbezogen, qualitätssichernd und IT-gestützt) zur Vermeidung einer möglichen Interessenkollision bezogen auf die geforderten Leistungen vorgesehen sind und wie in diesem Fall die Neutralität sichergestellt wird/ werden soll.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
EK 3.2/BSB1:
Los 2:
Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters, einschließlich der Unterauftragnehmer (s. Formblatt F-EK 3.2/BSB1-Los2), die darstellt,
a) ob und auf welche Weise der Bieter- späterer Leistungserbringer, einschließlich anderer Unternehmen i.S.d. § 47 VgV mit dem beliehenen Projektträger Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft (MIG) und/ oder mit dem Unternehmen TollCollect (TC) gesellschaftsrechtlich und wirtschaftlich verflochten war/ ist
und Leistungen erbracht hat/ erbringt/ erbringen wird, die im Zusammenhang mit dem Förderprogramm "Mobilfunkförderung" des Bundes stehen.
und
b) ob und auf welche Weise, der Bieter- späterer Leistungserbringer, einschließlich andere Unternehmen i.S.d. § 47 VgV oder andere jeweils mit diesen Verflochtenen selbst Zuwendungsempfänger für Projekte war/en, ist/sind oder sein wird, die im Zusammenhang mit dem Förderprogramm "Mobilfunkförderung" des Bundes beschieden wurden/werden.
Es ist schlüssig und für das BMDV nachvollziehbar darzustellen, welche Maßnahmen (organisatorisch, personenbezogen, qualitätssichernd und IT-gestützt) zur Vermeidung einer möglichen Interessenkollision bezogen auf die geforderten Leistungen vorgesehen sind und wie in diesem Fall die Neutralität sichergestellt wird/ werden soll.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
zu EK 3.1:
Los 1 und Los 2:
Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d.h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen.
Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen:
Es ist mindestens 1 Referenzprojekt je Themenschwerpunkt nachzuweisen, mit dem Erfahrungen im Bereich der
- Durchführung von Evaluierungen von beihilferechtlichen Rahmenregelungen oder Fördermaßnahmen,
und:
- Durchführung von Erfolgskontrollen von beihilferechtlichen Rahmenregelungen oder Fördermaßnahmen
belegt/ nachgewiesen werden.
zu EK 3.2/BSB1:
Los 1:
Aufgrund der Leistungspflichten des AN, sind Interessenkollisionen jedweder Art zu vermeiden. Der AN, einschließlich anderer Unternehmen i.S.d. § 47 VgV, mit ihm oder diesen gesellschaftsrechtlich oder wirtschaftlich verbundene Rechtssubjekte oder seine/deren eingesetzten Unterauftragnehmer darf/dürfen bis zum Ende der Vertragslaufzeit nicht selbst Leistungen als Projektträger für das Förderprogramm "Breitbandförderung (Programm Weiße - und Graue Flecken)" erbringen/ erbracht haben.
Wenn aus Sicht des AG die Neutralität in Frage steht, weil erhebliches Gefährdungspotential für Interessenkonflikte im Zusammenhang mit der Ausführung der Leistung vorliegt bzw. vorliegen wird und ein Interessenkonflikt in der Sphäre des Bieters und ggfls. späteren AN nicht ausgeschlossen werden kann, wird der Bieter von der Teilnahme am weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
zu EK 3.2/BSB1:
Los 2:
Aufgrund der Leistungspflichten des AN sind Interessenkollisionen jedweder Art zu vermeiden. Der AN, einschließlich anderer Unternehmen i.S.d. § 47 VgV, mit ihm oder diesen gesellschaftsrechtlich oder wirtschaftlich verbundene Rechtssubjekte oder seine/deren eingesetzten Unterauftragnehmer darf/dürfen bis zum Ende der Vertragslaufzeit nicht selbst Leistungen als Projektträger für das Förderprogramm "Mobilfunkförderung" des Bundes erbringen/ erbracht haben und darf nicht selbst Zuwendungsempfänger für die in der LB bezeichneten Förderprojekte sein/ werden, über deren Gewährung der AG entscheidet.
Wenn aus Sicht des AG die Neutralität in Frage steht, weil erhebliches Gefährdungspotential für Interessenkonflikte im Zusammenhang mit der Ausführung der Leistung vorliegt bzw. vorliegen wird und ein Interessenkonflikt in der Sphäre des Bieters und ggfls. späteren AN nicht ausgeschlossen werden kann, wird der Bieter von der Teilnahme am weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Dies dient der Gewährleistung des allgemeinen Wettbewerbsgrundsatzes und des mit dem vergaberechtlichen Gleichbehandlungsgebot in engem Zusammenhang stehenden Neutralitätsgebots.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
siehe Abschnitt III.1.3
1) Neutralität/ Interssenkollision:
Los 1:
Aufgrund der Leistungspflichten des AN, sind Interessenkollisionen jedweder Art zu vermeiden. Der AN, einschließlich anderer Unternehmen i.S.d. § 47 VgV, mit ihm oder diesen gesellschaftsrechtlich oder wirtschaftlich verbundene Rechtssubjekte oder seine/deren eingesetzten Unterauftragnehmer darf/dürfen bis zum Ende der Vertragslaufzeit nicht selbst Leistungen als Projektträger für das Förderprogramm "Breitbandförderung (Programm Weiße - und Graue Flecken)" erbringen/ erbracht haben.
Los 2:
Aufgrund der Leistungspflichten des AN sind Interessenkollisionen jedweder Art zu vermeiden. Der AN, einschließlich anderer Unternehmen i.S.d. § 47 VgV, mit ihm oder diesen gesellschaftsrechtlich oder wirtschaftlich verbundene Rechtssubjekte oder seine/deren eingesetzten Unterauftragnehmer darf/dürfen bis zum Ende der Vertragslaufzeit nicht selbst Leistungen als Projektträger für das Förderprogramm "Mobilfunkförderung" des Bundes erbringen/ erbracht haben und darf nicht selbst Zuwendungsempfänger für die in der LB bezeichneten Förderprojekte sein/ werden, über deren Gewährung der AG entscheidet.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
2) Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der VO (EU) 2022/576:
Los 1 und Los 2:
Erklärung zum NICHT-Vorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der VO (EU) 2022/576
Der / die Bewerber / Bieter / Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft gehört / gehören nicht zu den in Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,
a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland,
b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%,
c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft.
Der AG kann den Bieter vom weiteren Verfahren ausschließen oder im Fall der Auftragserteilung den Vertrag fristlos kündigen, wenn die Tatbestände vorliegen oder falsche Angaben in der Erklärung gemacht werden.
Es ist sicherzustellen, dass während der gesamten Vertragslaufzeit bis zum Vertragsende die in der Eigenerklärung gemachten Angaben unter Verwendung des Formblatts F Sanktion VO 2022/576 der Wahrheit entsprechen. Sobald ein Wechsel seitens des Auftragnehmers/Unterauftragnehmers ansteht ist sicherzustellen, dass die bereits gemachten Angaben nicht ihre Wertigkeit verlieren. Entsprechend muss bei einem Wechsel eines Auftragnehmers / Unterauftragnehmers eine erneute Abfrage unter Verwendung des Formblatts F Sanktions VO 2022/576 durchgeführt werden.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabe-Plattform des BMI (s. unter www.evergabe-online.de;) durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen /Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die E-Vergabe-Plattform. Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter: www.evergabe-online.info .
2) Fragen zur Vergabe oder/ und den Vergabeunterlagen sind über die E-Vergabe-Plattform bis zum 22.08.2022 um 10:00 Uhr möglich: (als registrierter Nutzer der eVergabe). Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die E-Vergabe-Plattform allen Bewerbern frei zur Verfügung gestellt.
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).