Ingenieurleistungen für den Neubau eines Regenüberlaufbeckens Wutachstraße Tiengen Referenznummer der Bekanntmachung: 14_20 X 2021 14
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Waldshut-Tiengen
NUTS-Code: DE13A Waldshut
Postleitzahl: 79761
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.waldshut-tiengen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ingenieurleistungen für den Neubau eines Regenüberlaufbeckens Wutachstraße Tiengen
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Vergabe von Ingenieurleistungen für Ingenieurbauwerke für den Neubau eines Regenüberlaufbeckens.
Waldshut-Tiengen
Die Stadt Waldshut-Tiengen betreibt für die Entwässerung im Stadtteil Tiengen mehrere Mischwasserbauwerke. Im Bereich des Kaltenbachs wurden in den letzten Jahren vermehrt Probleme festgestellt. In diesem Einzugsgebiet entlasten vier Regenüberläufe in den kleinen Vorfluter Kaltenbach. Zudem ist der Sammler zur Kläranlage überlastet. Daher plant die Stadt die Neukonzeption der Abwasserentsorgung in diesem Bereich.
Die Stadt Waldshut-Tiengen betreibt in Tiengen insgesamt acht Regenüberläufe, zwei Regenüberlaufbecken und zwei Staukanäle.
Für die Realisierung einer zentralen Abwasserreinigung wurde der Abwasserverband Klettgau West gegründet. Dem Verband haben sich auch die angrenzenden Gemeinden Lauchringen und Weilheim angeschlossen.
Der Abwasserverband Klettgau West betreibt die Kläranlage in Tiengen. Auf dieser wird das Abwasser der Stadtteile Tiengen, Gurtweil, Aichen-Gutenberg, Breitenfeld, Detzeln, Indlekofen und Krenkingen sowie den Gemeinden Lauchringen und Weilheim zentral gereinigt. Zudem wird das Schmutzwasser der Ortsteile Ober-/Untermettingen und Löhningen der Gemeinde Ühlingen-Birkendorf und des Ortsteils Tiefenhäusern der Gemeinde Höchenschwand behandelt. Geplant ist auch ein Anschluss der Ortsteile Berau und Brenden (Gemeinde Ühlingen-Birkendorf).
Aufgrund der fehlenden Kapazitäten für den vorhandenen Bedarf beabsichtigt die Stadt Waldshut-Tiengen den Neubau eines Regenüberlaufbeckens in der Wutachstraße in Tiengen. Hierfür werden in diesem Vergabeverfahren die notwenigen Planungsleistungen ausgeschrieben.
Verlängerung um weitere 12 Monate
Es werden die drei Bewerber zu Angebotsabgabe aufgefordert, die der Rangfolge nach die höchste Eignungspunktezahl erreicht haben. Sollten mehr als drei Bewerber entsprechend ihrer Eignungspunktezahl auf Rang 1 bis 3 liegen, entscheidet das Los.
Besondere Leistungen für Ingenieurbauwerke.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Vorbemerkung:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen berufen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall muss nachgwiesen werden, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens beruft. Für dieses Unternehmen ist auch die Erklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB (Anlage der Vergabeunterlagen) vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
2. Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen,
- Eigenerklärung Russland Sanktionen -VO-2022-833
- Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt (LTMG)
- Nachweis einer Betriebspflichtversicherungsdeckung (A3.1) mit folgenden Deckungssummen: Für Sach- und Vermögensschäden mind. 3.000.000 € je Schadensereignis, für Personenschäden bis zu 1.500.000 € je Schadensereignis
oder - Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die bestehenden Deckungssummen an die oben aufgeführten Summen angepasst werden
- Eigenerklärung zur Darstellung der Entwicklung des Jahresumsatzes bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand mit einem Mindestjahresumsatz netto in Höhe von 400.000, - Euro in den letzten 3 Jahren
Die Bewertung der Umsatzentwicklung wird wie folgt vorgenommen:
Sehr niederer Zielerfüllungsgrad = Jahresumsatz liegt unter 400.000, - Euro = 0 Punkte
Niederer Zielerfüllungsgrad = Jahresumsatz mehr 400.000, bis ≤ 450.000, - Eu-ro = 5 Punkte
Mittlerer Zielerfüllungsgrad = Jahresumsatz mehr 450.000, bis ≤ 500.000, - Eu-ro = 10 Punkte
Hoher Zielerfüllungsgrad Jahresumsatz mehr 500.000, bis ≤ 550.000, - Euro = 15 Punkte
Sehr hoher Zielerfüllungsgrad Jahresumsatz mehr 550.000, - Euro = 20 Punkte
- Nachweis einer Betriebspflichtversicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen: Für Sach- und Vermögensschäden mind. 3.000.000 € je Schadensereignis, für Personenschäden bis zu 1.500.000 € je Schadensereignis
oder - Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die bestehenden De-ckungssummen an die oben aufgeführten Summen angepasst werden
- Eigenerklärung zur Darstellung der Entwicklung des Jahresumsatzes bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand mit einem Mindestjahresumsatz netto in Höhe von 400.000, - Euro in den letzten 3 Jahren
- Nachweis von 1 Referenz eines fertiggestellten Projektes für „Neubau eines Regenüberlaufbeckens“ mindestens mit Leistungsphasen (Lph.) 4 bis 8 mit vergleichbaren Herstellkosten mit Angabe des Referenzgebers inkl. der Kontaktdaten des Ansprechpartners und des Referenzzeitraums.
Die Vorlage von mehr als einer Referenz ist nicht erwünscht.
Das Referenzprojekt muss zudem baulich abgeschlossen sein, d.h. die VOB‐Leistungsabnahme muss erfolgt sein.
Hierzu ist das Referenztemplate (Anlage 09 der Beschreibung zum Teilnahmewettbewerb) vollständig ausgefüllt dem Teilnahmeantrag beizulegen
Die Referenz „Neubau eines Regenüberlaufbeckens“ wird im Hinblick auf das Kriterium „Herstellkosten“ entsprechend der nachfolgend beschriebenen Zielerfüllungsgrade bewertet.
Sehr niederer Zielerfüllungsgrad = Herstellkosten unter 3,0 Mio. = 0 Punkte
Niederer Zielerfüllungsgrad = Herstellkosten mehr 3,0 Mio. Euro (brutto) bis ≤3,5 Mio. EUR (brutto)= 10 Punkte.
Mittlerer Zielerfüllungsgrad = Herstellkosten mehr 3,5 Mio. Euro (brutto) bis ≤4,0 Mio. EUR (brutto) = 20 Punkte.
Hoher Zielerfüllungsgrad= Herstellkosten mehr 4,04 Mio. Euro (brutto) bis ≤4,5 Mio. EUR (brutto) = 30 Punkte
Sehr hoher Zielerfüllungsgrad= Herstellkosten mehr als 4,5 Mio. Euro (brutto) = 40 Punkte
- Eigenerklärung zur Anzahl der festangestellten Ingenieure:
Mindestanforderung: Mindestens 4 festangestellte Ingenieure.
- Nachweis von 1 Referenz eines fertiggestellten Projektes für „Neubau eines Regenüberlaufbeckens“ mindestens mit Leistungsphasen (Lph.) 4 bis 8 mit vergleichbaren Herstellkosten mit Angabe des Referenzgebers inkl. der Kontaktdaten des Ansprechpartners und des Referenzzeitraums.
- Eigenerklärung zur Anzahl der festangestellten Ingenieure:
Mindestanforderung: Mindestens 4 festangestellte Ingenieure.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller:
• den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber ge-rügt hat,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
• den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt hat.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.