Neubau B14 Nellmersbach - Backnang/West, Brückenneubau Murrtalviadukt Referenznummer der Bekanntmachung: 473_GPB0014_012-22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70173
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/verkehr/strassen
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau B14 Nellmersbach - Backnang/West, Brückenneubau Murrtalviadukt
Neubau B14 Nellmersbach - Backnang/West, Brückenneubau Murrtalviadukt, Bauoberleitung und örtliche Bauüberwachung
71522 Backnang
Allgemeines
Im Zuge des 4-streifigen Ausbaus der Bundesstraße B14 zwischen Winnenden und Backnang wurde in den Jahren 2009 bis 2013 westlich neben dem alten Brückenbauwerk aus dem Jahre 1936 eine neue Brücke, das BW 7022 650 (BW 24), errichtet und anschließend die vorhan-dene alte Brücke abgerissen. Das alte Bauwerk soll nun durch einen weiteren Brückenneubau östlich neben dem BW 7022 650 ersetzt werden, um an dieser Stelle den 4-streifigen Ausbau der B14 zu schaffen.
Die Bauoberleitung und die örtliche Bauüberwachung für den Bau des Murrtalviaduktes inkl. der Anbindung an die B14 und das Regenklärbecken 5 (RKB 5) soll vergeben werden.
Das Murrtalviadukt Ost ist das zweite Brückenbauwerk, welches im Zuge der B14 erstellt wird. Auf diesem Bauwerk verläuft die Richtungsfahrbahn Schwäbisch Hall. Sie umfasst zwei Fahr-streifen und einen Standstreifen, sowie Randstreifen auf jeder Seite.
Das Brückenbauwerk wird als 10-feldriger semi-integraler Durchlaufträger mit 2 Hauptöffnun-gen als Bogentragwerk über der Talsenke hergestellt. Die Bögen weisen bei einer Spannweite von je 107,6 m. Die Brücke hat eine Gesamtlänge von 394,60 m und eine lichte Höhe von 28 m.
Für das Brückenbauwerk werden die Anpassungsbereiche der B14 (inkl. Einfahrt der Anschlussstelle Backnang - Mitte in Fahrtrichtung Schwäbisch Hall) hergestellt.
Auf der neu zu errichtenden Brücke wird eine Lärmschutzwand (BW 7022 694) überführt, die Bestandteil dieser Baumaßnahme ist. Die LSW beginnt ca. 85 m vor der Brücke und bindet hinter der Brücke in einen Lärmschutzwall ein.
Planungsaufgabe
Es sollen Leistungen der Fachplanungen nach HOAI § 41 (Ingenieurbauwerke) für folgende Anwendungsbereiche beauftragt werden:
6. konstruktive Ingenieurbauwerke für Verkehrsanlagen (Brückenbauwerk und Lärmschutzwand)
7. sonstige Einzelbauwerke ausgenommen Gebäude und Freileitungsmaste (Regenklärbecken)
Es sollen Leistungen der Fachplanungen nach HOAI § 45 (Verkehrsanlagen) für
folgende Anwendungsbereiche beauftragt werden:
1. Anlagen des Straßenverkehrs ausgenommen selbstständige Rad-, Geh- und Wirtschaftswege und Freianlagen nach § 39 Absatz 1
Aus den Leistungsbildern der Fachplanungen nach HOAI § 41 ff und §45 ff sollen beauftragt werden:
- Leistungsphase 8 - Bauoberleitung mit 15% vollständig
Der Bau der Ingenieurbauwerke und der Verkehrsanlage wird vom RP Stuttgart beauftragt. Der Bau ist entsprechend zu überwachen.
Besondere Leistungen bestehend aus örtlicher Bauüberwachung, Nachtragsmanagement und Abwicklung Kleinaufträge, Projekt- und Baubesprechungen, Öffentlichkeitsarbeit
An besonderen Leistungen werden benötigt:
- örtliche Bauüberwachung der gesamten Baumaßnahmen gemäß HVA B-Stb und den M-BÜ-ING. Erfahrung in Bohrpfahlgründung, Stahl- und Spannbeton und Stahlbau sowie Straßenbau
- Nachtragsmanagement Bearbeiten, Beurteilen, ggf. Beauftragung von Nachträgen
- Kostenkontrolle und Qualitätssicherung der Baudurchführung
- Abwicklung von Kleinaufträgen
- Projekt- und Baubesprechungen mit allen Projektbeteiligten vor Ort und dem RP, Abstimmungen auch mit Dritten
- Öffentlichkeitsarbeit Erstellen von Vorlagen (druckreif) für Pressemitteilungen, Zuarbeit Presseanfragen, Vorbereiten und Mitwirken bei Baustellenführungen
Im Falle einer Verlängerung des Brückenbaus ist ebenso mit einer Verlängerung der Bauoberleitung und der örtlichen Bauüberwachung zu rechnen.
§ 45 (4) Nr. 4 VgV: Wichtung 5% von 100%
Gesamtumsatz des Unternehmens, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich:
Umsatz Bauüberwachung im Brückenbau
3 Punkte: >= 500.00,00 €
2 Punkte: >= 400.000,00 €
1 Punkt: >= 300.000,00 €
§ 46 (3) Nr. 1 VgV: Wichtung 20% von 100%
Ausführung von Leistungen in den letzten fünf Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich:
1) Anzahl Bauüberwachungen des Bewerbers für Neubauprojekte von Brückenbauwerken mit einem Bauvolumen von mindestens 3 Mio. Euro (netto)
(10%)
3 Punkte: >= 3 Referenzprojekte
2 Punkte: = 2 Referenzprojekte
1 Punkt: = 1 Referenzprojekt
2) Anzahl Bauoberleitungen des Bewerbers für Neubauprojekte von Brückenbauwerken mit einem Bauvolumen von mindestens 3 Mio. Euro (netto)
20%)
3 Punkte: >= 3 Referenzprojekte
2 Punkte: = 2 Referenzprojekte
1 Punkt: = 1 Referenzprojekt
§ 46 (3) Nr. 8 VgV: Wichtung 10% von 100%
Personalbestand in den letzten drei Jahren. Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich: Durchschnittliche Anzahl Ingenieure und Techniker in den letzten drei Jahren
3 Punkte: >= 12 Ingenieure bzw. Techniker im Bereich der Bauüberwachung
2 Punkte: >= 8 Ingenieure bzw. Techniker im Bereich der Bauüberwachung
1 Punkt: >= 4 Ingenieure bzw. Techniker im Bereich der Bauüberwachung
§ 46 (3) Nr. 3 VgV: Wichtung 5% von 100%
Maßnahmen des Bewerbers, zur Gewährleistung der Qualität und seiner Un-tersuchungsmöglichkeiten. Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich:
Art des Qualitätsmanagementsystems im Unternehmen (eigenes QM-System/
eigenes QM-System in Anlehnung an die ISO 9001/ Zertifizierung nach
ISO 9001)
3 Punkte: Unternehmen ist zertifiziert nach ISO 9001
2 Punkte: eigenes QM-System mit Anlehnung an ISO 9001
1 Punkt: eigenes QM-System
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die unter Ziffer III.1.1 geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber und bei Bewerbergemeinschaften jeweils von allen Mitgliedern vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde /Institution ihres Heimatlandes beizubringen.
Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen, was durch eine beglaubigte Übersetzung geschehen muss. Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind erforderlich:
- Auszug aus dem Handelsregister (oder vergleichbarer Nachweis) nicht älter als 6 Monate
- Soweit zutreffend: Bewerbergemeinschaftserklärung. Hierfür ist das Formular "HVA F-StB Erklärung Bewerbergemeinschaft" zu verwenden.
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB. Diese Erklärungen können durch die Abgabe des den Vergabeunterlagen beigefügten Formulars "HVA F-StB Eigenerklärung Eignung" erbracht werden. Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind die Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten.
Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb (Interessensbestätigung). Diese Aufforderung steht unter der unter I.1) angegebenen Adresse zum Abruf bereit. Im Übrigen gelten die HVA F-StB EU Teilnahmebedingungen Teilnahmewettbewerb.
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Sanktions-VO. Diese Erklärung ist durch die Abgabe des den Vergabeunterlagen beigefügten Formulars "Eigenerklärung Sanktions-VO" zu erbringen.
Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb (Interessensbestätigung). Diese Aufforderung steht unter der unter I.1) angegebenen Adresse zum Abruf bereit. Im Übrigen gelten die HVA F-StB EU Teilnahmebedingungen Teilnahmewettbewerb.
Bei einer Bewerbergemeinschaft ist die Berufshaftpflichtversicherung für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft maßgebend.
Eigenerklärung: Sofern bereits bekannt, Angaben zum Einsatz von Unterauftragnehmern. Im Falle des Einsatzes von Unterauftragnehmern ist die Teilleistung anzugeben, welche durch Unterauftragnehmer durchgeführt wird. Die namentliche Benennung der Unterauftragnehmer sowie die Einreichung entsprechender Referenzen kann bereits mit dem Teilnahmeantrag erfolgen. Hierfür ist das Formular "HVA F StB EU Verzeichnis der Unterauftragnehmer" zu verwenden.
Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb (Interessensbestätigung). Diese Aufforderung steht unter der unter I.1) angegebenen Adresse zum Abruf bereit. Im Übrigen gelten die HVA F StB EU Teilnahmebedingungen Teilnahmewettbewerb.
§ 45 (4) Nr. 4 VgV:
Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags
Der Bewerber muss mindestens folgende Umsätze aufweisen: Insgesamt 300.000 € für Leistungen der Bauoberleitung und/oder örtlichen Bauüberwachung von Brückenersatzneubauten/Brückenneubauten.
§ 45 (4) Nr. 2 VgV:
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung.
Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3 Mio. € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 3 Mio. € gegeben ist.
§ 46 (3) Nr. 2 VgV:
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
§ 46 (3) Nr. 3 VgV:
Maßnahmen des Bewerbers, zur Gewährleistung der Qualität und seiner Untersuchungsmöglichkeiten.
§ 46 (3) Nr. 1 VgV:
Ausführung von Leistungen in den letzten fünf Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
§ 46 (3) Nr. 8 VgV:
Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren.
§ 46 (3) Nr. 9 VgV:
Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
§ 46 (3) Nr. 2 VgV:
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung. Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
Projektleitung:
Abgeschlossene Ausbildung als Bauingenieur und mindestens fünf Jahre einschlägige Berufserfahrung. Beherrschen der deutschen Sprache in Wort und Schrift.
Bauüberwachung:
Abgeschlossene Ausbildung als Bauingenieur oder (staatlich geprüfter) Bautechniker oder vergleichbare Abschlüsse und mindestens fünf Jahre einschlägige Berufserfahrung. Beherrschen der deutschen Sprache in Wort und Schrift.
§ 46 (3) Nr. 1 VgV:
Ausführung von Leistungen in den letzten fünf Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Der Bewerber muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben:
- Nachweis über mindestens eine Bauüberwachungsleistung für Neubauprojekte von Brücken mit einem Bauvolumen von mindestens 3 Mio. Euro (netto)
- Nachweis über mindestens eine Bauoberleitungsleistung für Neubauprojekte von Brücken mit einem Bauvolumen von mindestens 3 Mio. Euro (netto)
§ 46 (3) Nr. 8 VgV:
Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren.
Der Bewerber muss mindestens 8 Mitarbeiter durchgehend in den letzten 3 Jahren einschl. Führungspersonal (Ingenieure, Bautechniker, Bauaufseher) beschäftigt haben, jedoch mindestens 4 Ingenieure bzw. Techniker im Bereich der Bauüberwachung.
Es ist nur das eigene Fachpersonal anzugeben. Bei Bewerbergemeinschaften ist der
Personalbestand zu kumulieren. Ergänzende Angaben zum Personalbestand können als Anlage beigefügt werden.
§ 46 (3) Nr. 9 VgV:
Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
Über folgende Ausstattung muss der Bewerber mindestens verfügen:
- Handy und Laptop oder PC für die auf der Baustelle eingesetzten Personen,
- Farbdrucker für das Baubüro,
- Bürokommunikationssoftware, Projektmanagementsoftware, CAD-Software und ein qualifiziertes AVA-Programm,
- Farbplotter, mit dem Pläne in DIN A0-Format ausgeplottet werden können,
- notwendige Instrumente zur Bauüberwachung (Digitalkameras, Asphaltthermometer, Messgeräte usw.)
§ 46 (3) Nr. 3 VgV:
Maßnahmen des Bewerbers, zur Gewährleistung der Qualität und seiner Untersuchungsmöglichkeiten. Der Bewerber muss mindestens über ein eigenes Qualitätsmanagementsystem verfügen.
§ 46 (3) Nr. 10 VgV:
Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen.
Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen. Aus diesem Grund ist die Angabe der vorgesehenen Unterauftragnehmer im Verzeichnis Unterauftragnehmer und ggf. in der Eigenerklärung zur Eignung notwendig.
Die Referenzen zu §46 (3) Nr. 1 sind mit folgenden Angaben als
Eigenerklärung /Referenzbeschreibung (formlos) einzureichen:
1. Projektbezeichnung
2. Name, Anschrift, Auftraggeber, Ansprechpartner, Kontaktdaten
3. Leistungszeitraum MM/YYYY bis MM/YYYY (ggf. mit Angabe des aktuellen Leistungsstandes)
4. Kurzbeschreibung des Leistungsumfangs
5. Projektspezifische Angaben, welche über die in dieser Ausschreibung geforderten Mindeststandards hinausgehen und zur vollständigen und widerspruchsfreien Bewertung erforderlich sind.
In Bezug auf den vg. wertungsrelevanten Zeitraum von fünf Jahren (z. B. für Nachweise von Referenzen) müssen die Leistungen innerhalb dieses Zeitraumes abgeschlossen sein. Der Zeitraum errechnet sich rückwirkend ab Eingang der Teilnahmeanträge dieses Verfahrens.
Nachweis der Berufsqualifikation gem. § 75 VgV 2016 Abs. 1 und 2: Architekten/Ingenieure gem. des geltenden Landesrechtes
Die Sprache im Projekt ist Deutsch. Dies muss vom Auftragnehmer über den gesamten Verlauf der Bearbeitung für die Kommunikation mit dem AG und allen weiteren Beteiligten gewährleistet werden. Weitere Bedingungen für die Ausführung des Auftrags siehe Vergabeunterlagen.
- Allgemeine Vertragsbedingungen für freiberufliche Leistungen im Straßen- und Brückenbau, Ausgabe 2021 (AVB F-StB)
- Technische Vertragsbedingungen Objektplanung Ingenieurbauwerke, Ausgabe 2019 (TVB-Ingenieurbauwerke)
- Technische Vertragsbedingungen Objektplanung Verkehrsanlagen,
Ausgabe 2021 (TVB-Verkehrsanlagen)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 (3) Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/