D&O-Versicherung Referenznummer der Bekanntmachung: FV3-05/07/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70469
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.pbeakk.de
Abschnitt II: Gegenstand
D&O-Versicherung
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (D&O-Versicherung) für Führungskräfte der PBeaKK
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (D&O-Versicherung) für Führungskräfte der PBeaKK
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Versicherer der D&O-Versicherung muss über eine Zulassung im Sinne von Art. 14 der Richtlinie (EU) 2009/138/EG vom 25.11.2009, zuletzt geändert durch die Richtlinie (EU) 2018/843 vom 30.05.2018 ("Solvency II"), durch die zuständige Aufsichtsbehörde verfügen. Dies ist etwa eine Erlaubnis gemäß § 8 VAG durch die BAFin.
Das Versicherungsunternehmen der D&O-Versicherung muss in einer Rechtsform gemäß Anlage III Abschnitt A der Richtlinie (EU) 2009/138/EG vom 25.11.2009, zuletzt geändert durch die Richtlinie (EU) 2018/843 vom 30.05.2018, geführt werden.
Kopie des Nachweises oder Eigenerklärung - vorbereitete Bestätigung - siehe Angebotsformblatt, Anhang 6, Ziffer 4 - liegt vor.
1) Kurzdarstellung des Unternehmens
zu 1) Formlose Eigenerklärung
1) Darstellung der Erfahrung in der Versicherung von Vermögensschäden für Unternehmensleiter (Directors und Officers Liability oder D& O- Versicherungen).
zu 1) Referenzliste mit Referenz(en) aus dem Bereich D&O Versicherung:Mindestens 1 Referenz einer vergleichbaren D&O Versicherung in den letzten 3 Jahren inkl. Angabe von Ansprechpartner*in mit Kontakdaten (Telefon, Mail) sowie Angabe der Leistungszeit. Zum Nachweis der Referenzen ist ausschließlich Anhang 4A "Referenzblatt" zu verwenden
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDWR163
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Ziff. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]