Konzeption, Planung und Realisierung, technischer Betrieb, Rückabwicklung und sämtliche Transportleistungen des temporären Deutschen Pavillons für die Expo 2025 Osaka, Kansai, Japan.
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bmwk.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 2218210
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.koelnmesse.de/location-und-services/services-weltweit/weltausstellungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Konzeption, Planung und Realisierung, technischer Betrieb, Rückabwicklung und sämtliche Transportleistungen des temporären Deutschen Pavillons für die Expo 2025 Osaka, Kansai, Japan.
Als deutscher Beitrag zu einer Weltausstellung (Expo 2025 Osaka, Kansai, Japan) ist eine temporäre Ausstellung mit Exponaten zu entwerfen, deren Umsetzung zu planen, zu realisieren (inklusive des zugehörigen Gebäudes), zu betreiben und die hierzu verwendeten Mittel vollständig wieder zu entsorgen bzw. wieder zu verwerten.
Osaka, Kansai, Japan
Die Expo 2025 Osaka findet vom 13.04. bis zum 13.10.2025 in Osaka, Kansai, Japan statt. Das Thema der Expo 2025 Osaka lautet „Designing Future Society for Our Lives”. Es wird eine Aufteilung in drei Unterthemen geben, was sich auch in der Positionierung der jeweiligen Pavillons widerspiegeln wird: „Saving Lives“, „Empowering Lives“ sowie „Connecting Lives“. Als übergeordnetes Konzept sehen die Expo-Veranstalter ein sog. „People´s Living Lab“ vor, d.h. es geht nicht nur um die Exponate selbst, die die jeweiligen Themenschwerpunkte unterstützen und welche die Länder repräsentieren sollen, sondern vielmehr um den gemeinsamen Austausch von Ideen zur Mitgestaltung unserer zukünftigen Gesellschaft. Der Expo-Veranstalter rechnet mit 28,2 Mio. Besucherinnen und Besuchern.
Die Bundesrepublik Deutschland wird an der Expo 2025 Osaka mit einem eigenen Pavillon teilnehmen. Der Deutsche Pavillon soll einen attraktiven Beitrag zur Expo 2025 Osaka darstellen, wobei das Hauptaugenmerk auf die inhaltliche Umsetzung des Expo-Themas in Verbindung mit dem von Deutschland gewählten Unterthema „Connecting Lives“ gelegt wird. Der Deutsche Pavillon soll ein barrierefreies Erlebnis für Besucherinnen und Besucher jeder Altersstufe im Sinne des übergeordneten Expo-Konzepts des „People’s Living Lab" werden.
Der Deutsche Pavillon soll eine anziehende und spektakuläre Wirkung auf die Besucherinnen und Besucher haben und ihnen das facettenreiche Deutschland mit seiner Innovationskraft und Lösungsmöglichkeiten – versinnbildlicht durch unterschiedliche Exponate / Projekte - auf einzigartige Weise näherbringen. Das Pavillongebäude soll die Thematisierung aufnehmen und primär die Aussagekraft der Inhalte unterstützen.
Es wird ein Gesamtkonzept inkl. Inhalte, Gestaltung, Ausstattung für die Gestaltung des temporären Deutschen Pavillons erstellt, geplant, realisiert, technisch betrieben, rückabgewickelt, entsorgt bzw. rücktransportiert werden.
Die gestalterische Leistung umfasst insbesondere:
a. Gestaltung einer Ausstellung mit hohem Erlebnis- und Informationswert sowie einem hohen Grad an Einprägsamkeit;
b. Innengestaltung des temporär zu errichtenden Pavillons (Wegeführung, Infrastruktur, Raumkonzept inkl. Funktionsbereiche, Lager, etc.);
c. Architektonische Gestaltung des temporären Pavillons;
d. Außengestaltung des zum Pavillon gehörigen Grundstücks.
Bei Bau, Betrieb, der möglichen Nachnutzung oder beim etwaigen Rückbau des Pavillons ist besonders auf Nachhaltigkeit, Energieeffizienz und Umweltverträglichkeit zu achten.
Das zur Verfügung stehende Grundstück (max. 3.500 qm) darf max. zu 70 % bebaut werden. Für den Auftrag steht ein Budget in Höhe von 26.400.000,00 EUR (ohne deutsche MwSt.) zur Verfügung. Dies ist gleichzeitig die Obergrenze für den anzubietenden Preis im Vergabeverfahren.
Angebote, welche das Budget übersteigen, werden ausgeschlossen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag haben die Bewerber ihre Eignung nachzuweisen.
1. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
Bewerber haben nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen.
Sofern für die berufliche bzw. gewerbliche Tätigkeit eine Pflicht zur Eintragung in einem der in Anhang XI zur Richtlinie 2014/24/EU über die öffentliche Auftragsvergabe genannten Register besteht, haben sie einen Ausdruck der Eintragung beizufügen, der nicht älter als sechs Monate zum Ende der Teilnahmefrist ist. Für Bieter aus Deutschland sind die betreffenden Register das Handelsregister, die Handwerksrolle, das Vereinsregister, das Partnerschaftsregister oder die Mitgliederverzeichnisse der Berufskammern der Länder (z.B. Architektenliste).
2. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
Es ist eine Eigenerklärung gemäß Anlage „Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ vorzulegen, die bestätigt, dass keiner der in den §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände erfüllt ist.
3. Nichtvorliegen von Interessenkollisionen:
Der Bewerber hat eine Eigenerklärung gemäß Anlage „Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Interessenkollisionen“ vorzulegen, in der er bestätigt, dass er keine Interessen hat, die mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen könnten. Sofern der Bewerber mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehende Interessen hat, muss glaubhaft dargelegt werden, dass die konkrete Interessenkollision die Auftragsausführung aufgrund struktureller, personeller und/oder organisatorischer Vorkehrungen nicht nachteilig beeinflussen wird.
4. Erklärung zu einem fehlenden Bezug zu Russland (VO (EU) 2022/576 vom 08.04.2022):
Der Bewerber hat über die Eigenerklärung gemäß Anlage „Eigenerklärung Russland“ folgende Punkte zu bestätigen:
• Der Bewerber gehört nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen.
• Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10% des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift.
• Auch während der Vertragslaufzeit werden keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt, auf die mehr als 10% des Auftragswerts entfällt.
Die genannten Nachweise zum Vorliegen der Zuverlässigkeit sind im Falle einer Bewerbergemeinschaft von allen Mitgliedern jeweils einzeln vorzulegen.
Im Falle einer Eignungsleihe ist eine entsprechende Erklärung des Eignungsleihers beizufügen (Anlage „Verpflichtungserklärung im Fall der Eignungsleihe“).
Ist eine sonstige Unterauftragsvergabe beabsichtigt, sind die betreffenden Erklärungen – soweit bereits möglich – von allen potenziellen Unterauftragnehmern vorzulegen.
Die Besonderheiten bei der „Erklärung zum Bezug zu Russland“, z.B. im Hinblick auf Lieferanten, sind zu beachten.
Hinweis: Bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000,00 EUR fordert der öffentliche Auftraggeber für die Bewerberin oder den Bewerber, die oder der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 des Wettbewerbsregistergesetzes an.
1. Bankauskunft:
Zum Nachweis über die wirtschaftliche Situation und das Zahlverhalten des Bewerbers bzw. Mitglieds der Bewerbergemeinschaft ist eine Bankauskunft in Kopie vorzulegen. Diese darf bei Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge nicht älter als drei Monate sein.
2. Mindestjahresumsatz:
Über die Anlage „Eigenerklärung Umsatz“ sind vom Bewerber bzw. jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft Angaben zum Umsatz der bei Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre insgesamt sowie Angaben zum Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags zu machen.
Dabei muss der durchschnittliche Jahresumsatz im Bereich der zu vergebenden Leistung bei 8 Mio. Euro (netto) liegen – ermittelt als Durchschnitt der – sofern verfügbar – letzten drei Geschäftsjahre. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft können die durchschnittlichen Jahresumsätze aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zusammengerechnet werden.
3. Betriebshaftpflichtversicherung:
Es wird ein Versicherungsschutz während des gesamten Auftragszeitraums mit einer einmaligen Mindestdeckungssumme je Versicherungsfall von 10 Mio. Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden gefordert. Die Eigenerklärung zum Vorhandensein bzw. der Bereitschaft zum Abschluss einer solchen Versicherung spätestens zum Zeitpunkt der Auftragserteilung ist mittels der Anlage „Eigenerklärung Betriebshaftlichtversicherung“ vorzulegen.
Die Erklärung ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Der Auftraggeber ist berechtigt, die Einsichtnahme in das Original der Versicherungs-Police bei Vertragsunterzeichnung zu verlangen.
1. Referenzen:
Die Erfahrung und Fachkunde werden anhand der Anlage „Referenzen“ bewertet. Für die Angabe der Referenzen sind zwingend die Formulare der Anlage zu verwenden.
Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft haben mit ihrem Teilnahmeantrag mindestens einen Referenzauftrag über die erfolgreiche Durchführung vergleichbarer Aufträge in den letzten 15 Jahren nachzuweisen. Es gelten im Übrigen die Mindestanforderungen gem. Ziff. 5.7 der Verfahrensbeschreibung und Teilnahmebedingungen.
Bei den Referenzen kann es sich auch um solche von Eignungsleihern handeln, sofern diese sich für den Fall der Auftragserteilung zur Auftragsausführung verpflichtet haben (siehe Ziff. 5.3 der Verfahrensbeschreibung und Teilnahmebedingungen).
Der Auftraggeber ist berechtigt, Referenzen inhaltlich zu prüfen. Die Referenzangaben werden vertraulich behandelt und dienen ausschließlich zur Beurteilung der Eignung.
Geforderte Mindeststandards sind folgende:
a. Der Beginn der vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft als Referenz aufgeführten Veranstaltung(en) darf bei Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge in keinem der Referenzaufträge mehr als 15 Jahre zurückliegen.
b. Jeder der Referenzaufträge muss sich auf ein Großprojekt aus dem Veranstaltungsbereich beziehen, welches in Art und Umfang mit dem vorliegenden Projekt vergleichbar ist. Hierzu zählen insbesondere vorangehende Weltausstellungen sowie Projekte im Zusammenhang mit internationalen Großereignissen aus den Bereichen Sport, Veranstaltungen, Medien oder Politik.
c. Jede einzelne Referenz muss die Mitverantwortung des Bewerbers oder eines Mitglieds der Bewerbergemeinschaft für die Erbringung sämtlicher folgender Leistungen nachweisen:
- Kreative Konzeption;
- Ausstellungsgestaltung und Innengestaltung mit dem Ziel eines hohen Erlebnis- und/oder Informationswertes für die Besucher;
- Architektonische Gestaltung;
- Gebäudeplanung;
- Realisierung von Ausstellungs- und Innengestaltung;
- Realisierung des Bauwerks;
- Projektmanagement für die Ausstellungs- und Baurealisierung.
d. Die Referenzaufträge müssen im Hinblick auf die Dauer der Veranstaltung(en) sowie die Anzahl der Besucher folgende Mindestanforderungen erfüllen:
- Mindestdauer der Referenzveranstaltung: fünf Tage
- Mindestbesucherzahl der Referenzveranstaltung: 50.000 Besucher
2. Qualifikation des Personals:
Der Teilnahmeantrag muss die Angabe von mind. einem Ideengeber und einem Architekten pro Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaft, die über sehr gute Deutsch- und Englischkenntnisse in Wort und Schrift verfügen, umfassen. Diese Angabe muss die namentliche Bezeichnung sowie die Angabe und den Nachweis der Referenzen bzw. der beruflichen Qualifikation der jeweiligen Personen umfassen.
3. Sprachkenntnisse:
Der Bewerber bzw. der Vertreter der Bewerbergemeinschaft hat über die Anlage „Eigenerklärung Sprachkenntnisse“ zu versichern, dass zu Vertragsbeginn im Rahmen der Projektleitung in ausreichendem Maße Personal zur Verfügung steht, welches über Deutsch- und Englischkenntnisse verfügt. Zudem muss eine Verständigung auf Japanisch möglich sein. Deutsch/Japanische oder Englisch/Japanische Sprachkenntnisse können sowohl über eigenes Personal im Rahmen der erweiterten Projektleitung als auch über Dienstleister eingebunden werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber wickelt das Vergabeverfahren vollständig über die oben bezeichnete Vergabeplattform ab. Insbesondere werden Fragen ausschließlich über die Vergabeplattform beantwortet. Die in dieser Bekanntmachung genannten Formulare und weiteren Bestandteile der Vergabeunterlagen sind – soweit bei Bekanntmachung verfügbar – vollständig über die Vergabeplattform erhältlich.
Bei Einreichung von mehr als vier Referenzen hat der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft hat die vier besten Referenzen zu bezeichnen (Nr. 1 bis 4), die im Hinblick auf die Wertungskriterien „Dauer der Referenzveranstaltung“ und „Zahl der Besucher“ die besten Referenzen darstellen.
Pro Referenz der bis zu vier besten Referenzen je Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaft werden folgende Punkte für die Dauer der Referenzveranstaltung sowie die Besucherzahl der Referenzveranstaltung vergeben:
- Dauer der Referenzveranstaltung
- 6 Punkte 181 Tage und mehr
- 5 Punkte 91 Tage bis 180 Tage
- 4 Punkte 61 bis 90 Tage
- 3 Punkte 31 Tage bis 60 Tage
- 2 Punkte zehn Tage bis 30 Tage
- 1 Punkt fünf bis neun Tage
- Größe der Referenzveranstaltung
- 6 Punkte mehr als 750.001 Besuchende
- 5 Punkte 500.001 bis 750.000 Besuchende
- 4 Punkte 250.001 bis 500.000 Besuchende
- 3 Punkte 150.001 bis 250.000 Besuchende
- 2 Punkte 100.001 bis 150.000 Besuchende
- 1 Punkt 50.000 bis 100.000 Besuchende
Die Punkte je Kategorie (Dauer und Besucherzahl) werden pro Referenzprojekt der bis zu vier besten Referenzen je Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaft (und vom Bewerber bezeichneten) summiert. Dies bedeutet, dass eine maximale Punktzahl pro Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaft von 48 Punkten (ausgehend von vier Referenzprojekten und jeweils Maximalpunktzahl pro Kategorie) erreicht werden kann.
Die fünf Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften, die ihre Eignung nachgewiesen haben sowie die höchste Punktzahl erreicht haben, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei Punktgleichheit im fünften Rang werden alle fünftplatzierten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Die detaillierten Hinweise für die Angebotsabgabe sowie für den Ablauf des Verhandlungsverfahrens entnehmen Sie bitte der Anlage „Verfahrensbeschreibung und Teilnahmebedingungen“.
Den Bietern, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, wird für die Erstellung eines zuschlagfähigen Angebots eine pauschale Aufwandsentschädigung gezahlt (ausgenommen späterer Auftragnehmer).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
§ 160 GWB lautet:
§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf die weiteren Vorschriften des GWB zur Einreichung von Nachprüfungsanträgen wird hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland