Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
I.1)Name und AdressenOffizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code:
DE11 StuttgartPostleitzahl: 70567
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n): Hauptadresse:
www.enbw.com I.3)KommunikationWeitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
www.tender24.de I.6)Haupttätigkeit(en)Strom
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Entsorgung von Ortsnetztransformatoren und Anlagenbauteilen 2023-2028
Referenznummer der Bekanntmachung: EnBW-2022-0066
II.1.2)CPV-Code Hauptteil90514000 Recycling von Siedlungsabfällen
II.1.3)Art des AuftragsDienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die EnBW AG schreibt die Entsorgung von Ortsnetztransformatoren und Anlagenbauteilen etc. in Baden-Württemberg.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den LosenAufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DE11 Stuttgart
Hauptort der Ausführung:
EnBW Energie Baden-Württemberg AG
Schelmenwasenstr. 15
70567 Stuttgart
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Entsorgung von Ortstransformatoren und Anbauteilen
II.2.5)ZuschlagskriterienDer Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen BeschaffungssystemsBeginn: 02/01/2023
Ende: 30/12/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/AlternativangeboteVarianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu OptionenOptionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionDer Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:
Innerhalb von 14 Tagen mit 3 % Skonto oder innerhalb von 30 Tage netto ab Rechnungseingang EnBW
III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt wird, haben muss:
gesamtschuldnerisch haftend
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)VerfahrensartVerhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des DialogsAbwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder TeilnahmeanträgeTag: 07/09/2022
Ortszeit: 15:01
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des AngebotsDas Angebot muss gültig bleiben bis: 31/12/2022
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des AuftragsDies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen ArbeitsabläufenAufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/NachprüfungsverfahrenOffizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von RechtsbehelfenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsverfahren ist nur dann zulässig, wenn der Antragsteller unter anderem den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat und der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht wird (vgl. hierzu im einzelnen § 160 Absatz 3 GWB).
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:29/07/2022