NBS, PFA 2.1, Große Wendlinger Kurve, Bauüberwachung, Rohbau Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI60640
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
NBS, PFA 2.1, Große Wendlinger Kurve, Bauüberwachung, Rohbau
NBS, PFA 2.1, Große Wendlinger Kurve, Bauüberwachung, Rohbau
Große Wendlinger Kurve, Landkreis Esslingen
Die Wendlinger Kurve, die eine Anbindung der Neckartalbahn an die Neubaustrecke (NBS) Wendlingen-Ulm und damit an Stuttgart 21 schafft, wurde ursprünglich mit einem Gleis, der sogenannten Kleinen Wendlinger Kurve (KWK), planfestgestellt. Die über die Wendlinger Kurve verkehrende Relation Stuttgart-Reutlingen-Tübingen zeigt bereits heute eine hohe Nachfrage und ein hohes Zugangebot, sodass in der Vergangenheit bereits viel über die Leistungsfähigkeit und Betriebsqualität dieser wichtigen Verbindungskurve diskutiert wurde. Nachdem sich in den Prognosen der Zugzahlen größerer Bedarf abgezeichnet hat, wurde zur Steigerung der Leistungsfähigkeit und im Sinne einer höheren Stabilität des Zugverkehrs entschieden, die Wendlinger Kurve zweigleisig auszubauen.
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Durch das Hinzufügen eines zweiten Gleises entsteht jetzt die sogenannte Große Wendlinger Kurve (GWK), die in zwei Bauabschnitte aufgeteilt ist.
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Die GWK wird wie die KWK als eingleisige elektrifizierte Verbindung zwischen der Neubaustrecke 4813 und der Bestandsstrecke 4600 Richtung Süden hergestellt. Bei Bau-km 25,4 der NBS zweigt die GWK aus der Strecke 4813 nach Norden ab und führt über einen weiteren parallelen Überbau der Eisenbahnüberführung (EÜ) Neckartalbahn über die bestehende Strecke 4600 und die darunterliegende Straße L1250. Hinter der EÜ Neckartalbahn taucht die GWK nach unten ab, um die Strecke 4813 in einer Rechtskurve durch ein Kreuzungsbauwerk zu unterqueren. Das Kreuzungsbauwerk stellt dabei den Start des Tunnels GWK dar. Dieser Tunnel wird anschließend hinter dem Kreuzungsbauwerk in bergmännischer Bauweise als Korbbogen-Querschnitt aufgefahren. Die Gesamtlänge beträgt ca. 769 m. Nördlich der Gemeinde Oberboihingen befindet sich das Tunnelportal Süd neben dem Tunnelportal der KWK. Der Portalbereich wird als Rechteck-Querschnitt ausgebildet. Die Trasse führt daraufhin auf der freien Strecke aus einem Einschnitt über einen Damm hin zur Eingleisung in die Bestandsstrecke 4600 der Neckartalbahn bei ca. km 8,6 (Bestands-Km Strecke 4600) und ist durch diverse Ingenieurbauwerke gesichert. Die Verbindung der GWK mit der Bestandsstrecke 4600 in Richtung Tübingen erfolgt über eine Weiche. Die GWK wird als reine Strecke des Personenverkehrs genutzt. Die Entwurfsgeschwindigkeit beträgt über den gesamten Abzweig 80 km/h. Die gesamte Streckenlänge der GWK beträgt in Summe ca. 1,68 km.
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Aus Bauablaufsicht ist die GWK in zwei Abschnitte gegliedert:
• 1. Abschnitt: Anbindung der GWK an die NBS Wendlingen-Ulm bis einschließlich dem Kreuzungsbauwerk GWK-NBS mit den Blöcken 1-11 erstellt in offener Bauweise.
• 2. Abschnitt: Herstellung Tunnel GWK (ab Block 12) in bergmännischer Bauweise und Anbindung an die Neckartalbahn 4600 im Bereich Oberboihingen.
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Der Leistungsumfang dieser Ausschreibung umfasst dabei vor allem die Bauüberwachung der Realisierung des 2. Bauabschnitts. Aus baulogistischer Sicht konnte der 1. Abschnitt jedoch bisher nicht gänzlich fertiggestellt werden. Entsprechend fallen auch die Fertigstellungsarbeiten des 1. Abschnitts in die ausgeschriebene Bauüberwachungsleistung. Sowohl die Restleistungen des 1. Abschnitts als auch der Leistungsumfang des 2. Abschnitts werden nachfolgend beschrieben. Aus der Beschreibung ist jedoch kein Anspruch auf Vollständigkeit abzuleiten, die Ausführungen dienen lediglich zu einem besseren Verständnis des Gesamtprojekts.
Eine detaillierte Projektbeschreibungen sowie das vollständige Leistungsbild der hier ausgeschriebenen Bauüberwachung, ist den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Teil des EU-Projektes Nr. 17 im Programm der „Transeuropäischen Netze“ (TEN) „Paris- Straßburg- Stuttgart -Wien- Bratislava“, hier: Abschnitt Stuttgart.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Anlage 1 zum Teilnahmeantrag (durch den Bewerber selbst zu erstellen): Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
- Anlage 2 zum Teilnahmeantrag (durch den Bewerber selbst zu erstellen): Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
- Anlage 3 zum Teilnahmeantrag (durch den Bewerber selbst zu erstellen): Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
- Anlage 4 zum Teilnahmeantrag (durch den Bewerber selbst zu erstellen): Erklärung über den jährlichen Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre.
- Anlage 5 zum Teilnahmeantrag (durch den Bewerber selbst zu erstellen): Erklärung über seinen Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er die Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmern ausgeführten Aufträgen.
- Anlage 6 zum Teilnahmeantrag (durch den Bewerber selbst zu erstellen): Erklärung über die Zahl der bei ihm in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegebenenfalls gegliedert nach Berufsgruppen.
- Anlage 7 zum Teilnahmeantrag (durch den Bewerber selbst zu erstellen): Nachweis über die in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten vergleichbaren Leistungen in 3 Referenzprojekten der Infrastruktur (in Tabellenform ist anzugeben: Projekt/Objekt, Auftraggeber, Auftragssummen, Leistungsbild/Leistungsumfang).
Siehe Abschnitt VI.3) Zusätzliche Angaben.
Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 8 v.H. der Brutto-Auftragssumme.
Bürgschaft für Mängelansprüche in Höhe von 5 v.H. der Brutto-Abrechnungssumme.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sie können sich gemäß dieser Bekanntmachung für den Teilnahmewettbewerb über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG bewerben.
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Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich um einen Aufruf zur Abgabe eines Teilnahmeantrages für:
A) Unternehmen, die bei der Deutsche Bahn AG nicht präqualifiziert sind,
B) präqualifizierte Unternehmen mit Präqualifikationsnachweis ausgestellt durch die Deutsche Bahn AG.
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Zu A) Die Unternehmen, die nicht präqualifiziert sind, reichen bitte die in dieser Bekanntmachung geforderten Erklärungen/Nachweise, gemäß III.1.1), III.1.2) und III.1.3) vollständig als Teilnahmeantrag in folgender Form ein:
— der Teilnahmeantrag besteht aus den geforderten Anlagen und wird vom Bewerber selbst zusammengestellt,
— alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind als PDF-Dokumente zu erstellen und zu beschriften (z.B. Anlage 1.pdf, Anlage 2.pdf, Anlage 3.pdf, Anlage 4.pdf, Anlage 5.pdf, Anlage 6.pdf, Anlage 7.pdf),
— alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen,
— nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt,
— darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht,
— ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert,
— Formulare werden nicht zur Verfügung gestellt.
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Zu B) Die präqualifizierten Unternehmen (mit Präqualifikationsnachweis ausgestellt durch die Deutsche Bahn AG) reichen bitte einen Teilnahmeantrag mit folgendem Präqualifikationsnachweisen ein:
— Bauüberwacher Bahn Oberbau/Konstruktiver Ingenieurbau
Es muss zwingend die Präqualifikationen "Bauüberwacher Bahn Oberbau/Konstruktiver Ingenieurbau" nachgewiesen werden. Fehlende Präqualifikationen können durch einen Nachunternehmer (mit Präqualifikationsnachweis ausgestellt durch die Deutsche Bahn AG) ergänzt werden.
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Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge bzw. zur Angebotsabgabe möglich ist.
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Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer [Betrag gelöscht] EUR nur noch die Übermittlung von Teilnahmeanträgen/Angeboten über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
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Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs erfolgt der Versand der Ausschreibungsunterlagen grundsätzlich nur an die zugelassenen Unternehmen.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Die Submission ist nicht öffentlich.
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Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
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Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.