Errichtung Containeranlage, Lorettoschule Referenznummer der Bekanntmachung: 2019000955
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg im Breisgau
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79106
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.freiburg.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.regionfreiburg.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Errichtung Containeranlage, Lorettoschule
Errichtung Containeranlage, Lorettoschule
Freiburg i. Br.
Lorettoschule Freiburg, Lorettostrasse 39a, 79100 Freiburg.
Errichtung provisorischer Containeranlage im Zuge der Erweiterung um 10 Klassenzimmer und Sanierung derSchule.
(3 Klassenzimmer, Flur, 3 Büros, 2 Sanitäre Anlagen, Aussenrampen, ca. 275 m2 NGF)
Inkl. Sekundärdach, Akustikdecken
Inkl. Vorhaltung 18 Monate und Rückbau.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Errichtung Containeranlage, Lorettoschule
Ort: Markkleeberg
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04416
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Ort: siehe oben
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegenWettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bisAblauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber demAuftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 – 184 GWB wird verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Freiburg i.Br.
Errichtung provisorischer Containeranlage im Zuge der Erweiterung um 10 Klassenzimmer und Sanierung derSchule.
(3 Klassenzimmer, Flur, 3 Büros, 2 Sanitäre Anlagen, Aussenrampen, ca. 275 m2 NGF)
Inkl. Sekundärdach, Akustikdecken
Inkl. Vorhaltung 18 Monate und Rückbau.
Ort: Markkleeberg
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04416
Land: Deutschland
NT1
Die Verlängerung der Containeranlage musste auf Grund einer Überschreitung der
geplanten Bauzeit, in Folge von Materialengpässen und Firmenausfällen durch die Corona-
Pandemie, erfolgen. In die Containeranlage (3 Klassenräume/ 2 Büro und WC—Anlagewurde
die Schulkindbetreuung) ausgelagert, um die Baumaßnahme (Anbau und Sanierung des
Bestandsgebäudes aus den 90'er Jahren) durchführen zu können. Darüber hinaus wurden
auf Grund von fehlenden Klassen- und Ausweichräumen 2 Klassen an die Turnseeschule
ausgelagert.
Ein Wechsel des Unternehmers hätte zusätzliche Kosten bedeutet. Ein Abbau der Containeranlage war daher keine Option.