Augustinermuseum, Augustinerplatz 1-3, 79098 Freiburg i.Br., Sanierung 3.BA - Tischlerarbeiten– Sanierung Holzfenster Referenznummer der Bekanntmachung: 2018000082
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg im Breisgau
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79106
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.freiburg.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.regionfreiburg.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Augustinermuseum, Augustinerplatz 1-3, 79098 Freiburg i.Br., Sanierung 3.BA - Tischlerarbeiten– Sanierung Holzfenster
Augustinermuseum, Augustinerplatz 1-3, 79098 Freiburg i.Br., Sanierung 3.BA - Tischlerarbeiten– Sanierung Holzfenster
Freiburg i. Br.
— 149 St. Holz-Bestandsfenster ausbauen; davon 36 St entsorgen,
— 84 St. Holz-Bestandsfenster mit Einfachverglasung ausglasen, instandsetzen, einglasen und wiedereinbauen,
— 29 St. Holz-Bestandsfenster mit Einfachverglasung ausglasen, instandsetzen, umarbeiten: mitIsolierverglasung einglasen und wieder einbauen,
— 15 St. neue Holzfenster als Nachbau der Bestandsfenster, mit Einfachverglasung, herstellen, liefern undeinbauen,
— 14 St. neue Holzfenster als Nachbau der Bestandsfenster, mit Isolierverglasung, herstellen, liefern undeinbauen,
— 113 St. Bestandsfenster: Beschläge überarbeiten, gangbar machen, ggf. ergänzen,
— 29 St. neue Holzfenster: Beschläge dem Bestand angepasst liefern und einbauen,
— 113 St. Bestandsfenster: Beschichtung außen und innen erneuern.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Augustinermuseum, Augustinerplatz 1-3, 79098 Freiburg i.Br., Sanierung und Neukonzeption 3.BA –Gerüstarbeiten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rottweil
NUTS-Code: DE135 Rottweil
Postleitzahl: 78628
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Ort: siehe oben
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegenWettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bisAblauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber demAuftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 – 184 GWB wird verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Freiburg i.Br.
Augustinermuseum, Augustinerplatz 1-3, 79098 Freiburg i.Br., Sanierung 3.BA – Tischlerarbeiten – Sanierung Holzfenster,
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rottweil
NUTS-Code: DE135 Rottweil
Postleitzahl: 78628
Land: Deutschland
Nachtragsvereinbarung Nr. 7:
Änderung der Aufdruckbolzen Pos. 10.01.03 aus NA 10-NT 03 aufgrund mangelndem Einbruchschutz 8 Stk. Oberlichter
§ 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB:Die Arbeiten des bestehenden Auftrages und den Arbeiten des Nachtrages hängen wechselseitig voneinander ab und werden abwechselnd nach Notwendigkeit abgearbeitet. Ein Wechsel des Auftragnehmers kommt dabei nicht in Frage, da diese Arbeiten, auch im Hinblick auf die Gewährleistung, von einer Firma getätigt werden müssen. Zudem würde es zu beträchtlichen Zusatzkosten kommen..