Patchkabel Referenznummer der Bekanntmachung: 10021744-126
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52062
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.rwth-aachen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Patchkabel
Beschaffung von Netzwerkkabeln
Kupfer-Patchkabel
IT-Center Wendlingweg 10 52074 Aachen
Das ausgeschriebene Kupfer-Patchkabel besteht aus einem flexiblen, geschirmten Kabel beidseitig konfektioniert mit einem geschirmten RJ45 Steckverbinder. Es ist für Übertragungsraten bis 500 MHz geeignet. Die Konfektionierung muss nach Steckerherstellervorgaben fachgerecht erfolgen. Der Geflechtsschirm des Kabels ist beidseitig auf zu legen. Der RJ45-Stecker ist vollständig (inklusive Knickschutz) schmal umspritzt, die Umspritzung muss bis an den Aderseperator heranreichen und darf die Abmessungen in der Breite von 14 mm und in der Höhe von 10 mm nicht überschreiten. Ausnahme: eventueller Rastnasenschutz
LWL-Patchkabel
IT-Center Wendlingweg 10 52074 Aachen
Eigenschaften/Anwendungen des LWL-Patchkabels: zusätzlichem Außenmantel, robustes LWL-Duplex-Patchkabel für den Einsatz in strukturierten Gebäudeverkabelungen gemäß ISO/IEC 11801 und ISO IEC 11801 und EN 50173-x.
Gesamtvergabe (Kupfer- und LWL-Patchkabel)
IT-Center Wendlingweg 10 52074 Aachen
1. Das Kupfer-Patchkabel besteht aus einem flexiblen, geschirmten Kabel beidseitig konfektioniert mit einem geschirmten RJ45 Steckverbinder. Es ist für Übertragungsraten bis 500 MHz geeignet. Die Konfektionierung muss nach Steckerherstellervorgaben fachgerecht erfolgen. Der Geflechtsschirm des Kabels ist beidseitig auf zu legen. Der RJ45-Stecker ist vollständig (inklusive Knickschutz) schmal umspritzt, Die Umspritzung muss bis an den Aderseperator heranreichen und darf die Abmessungen in der Breite von 14 mm und in der Höhe von 10 mm nicht überschreiten. Ausnahme: eventueller Rastnasenschutz
2. Eigenschaften/Anwendungen des LWL-Patchkabels: zusätzlichem Außenmantel, robustes LWL-Duplex-Patchkabel für den Einsatz in strukturierten Gebäudeverkabelungen gemäß ISO/IEC 11801 und ISO IEC 11801 und EN 50173-x.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es ist ein aktueller Handelsregisterauszug Ihres Unternehmens in Kopie vorzulegen. Der Auszug darf nicht älter als vom 01.04.2022 sein.
Die geforderten Eignungsunterlagen sind Folgende:
a) Firmenprofil mit Aussagen zu Angebotsspektrum und Kerngeschäft, Strategischer Ausrichtung/Positionierung am Markt, Strategische Partnerschaften mit Herstellern und Darstellung der Einstufungen und Zertifizierungen seitens der Hersteller
b) Organisationsstruktur des Unternehmens mit Hauptsitz des Bieters, Vertretungen und Niederlassungen in NRW, Spezialisierung auf bestimmte Kundenkreise, Branchen und Aufgaben.
c) Unterschriebene schriftliche Eigenerklärung des Bewerbers (Dok 2.1)
d) Nennen Sie Ihren Gesamtumsatz mit Patchkabeln der letzten drei Geschäftsjahre (2019-2020, 2021) ohne Ust. Die hier gemachten Angaben werden vertraulich behandelt.
e) In Dok 3 Angebotsschreiben ist eine Eigenerklärung über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung abzugeben.
f) In Dok 3 Angebotsschreiben ist eine Eigenerklärung über die Mitgliedschaft des Bieters in einer Berufsgenossenschaft oder wenn es sich um einen ausländischen Bieter handelt, über die Mitgliedschaft/Versicherung in/bei einer vergleichbaren Einrichtung des Landes bzw. in dem Land, in dem der Bieter ansässig ist, abzugeben.
Zu d Es wird ein kumulierter Gesamtumsatz mit Patchkabeln der letzten drei Geschäftsjahre (2019, 2020, 2021) von mind. 3 Mio. Euro europaweit ohne Ust. gefordert.
Zu e) Die RWTH fordert eine Mindestdeckung von 1 Mio. Euro für Sachschäden, 1 Mio. Euro für Personenschäden und 1 Mio. Euro für Vermögensschäden, jeweils pro Schadensfall.
Die RWTH fordert für eine Mindestdeckung von 2 Mio. Euro für Sachschäden, 2 Mio. Euro für Personenschäden und 2 Mio. Euro für Vermögensschäden, jeweils kumuliert auf alle Schadensfälle pro Jahr.
Die RWTH fordert für Nachunternehmer eine Mindestdeckung von 0,5 Mio. Euro für Sachschäden, 0,5 Mio. Euro für Personenschäden und 0,5 Mio. Euro für Vermögensschäden, jeweils pro Schadensfall.
Die geforderten Eignungsunterlagen sind Folgende:
a) Von einem leistungsfähigen Bieter wird erwartet, dass mind. vier nachprüfbare Referenzkunden mit Name des Kunden, dem Ansprechpartner beim Kunden, Anschriften, Email und Telefonnummer des Kunden benannt werden.
b) Nennen Sie Standorte und Größe der Warenlager, wo die angebotenen Produkte (Kabel /Stecker) mit Angabe der Menge bevorratet werden.
c) Geben Sie die Anzahl des Fachpersonals an, das in Ihrem Unternehmen für die Reklamationsbearbeitung zuständig ist und die deutsche Sprache verhandlungssicher in Wort und Schrift beherrscht.
Zu a) Diese mindestens 4 Referenzkunden müssen die unter Ziffer 1-2 genannten Anforderungen kumulativ erfüllen:
1. Für Los 1, 2 und Gesamtvergabe
Bitte benennen Sie Referenzkunden in Europa, an die Sie im Kalenderjahr 2019, 2020 oder 2021 mind. je 50.000 LWL- und Kupferkabel/Kalenderjahr ausgeliefert haben.
Hinweise:
Die Mindestanzahl der Patch-Kabellieferung wurde gewählt, um Bieter zu ermitteln, die Referenzen mit vergleichbaren Geschäftskunden haben.
2. Die Vertragsgegenstände dieser Referenzen müssen Produkte in der gleichen Kombination Kabel / Stecker und des gleichen Herstellers sein, wie die in dieser Ausschreibung angebotenen Produkte.
Zu c) mind. 2 Vollzeitäquivalente
Sofern der Bieter sich der Leistungen von Nachunternehmern bedienen möchte, sind folgende Anforderungen zu erfüllen. Die u. a. vom Nachunternehmer geforderten Unterlagen und Angaben müssen mit Angebotsabgabe des Bieters eingereicht werden. Sie müssen sich auf die (juristische) Person des Nachunternehmers beziehen.
a) Unterschriebene schriftliche Eigenerklärung (Dok 2.1.)
b) Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (Dok 8.2)
c) Eigenerklärung über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung.
Die RWTH fordert für Nachunternehmer eine Mindestdeckung von 0,5 Mio. Euro für Sachschäden, 0,5 Mio. Euro für Personenschäden und 0,5 Mio. Euro für Vermögensschäden, jeweils pro Schadensfall.
Die RWTH fordert für Nachunternehmer eine Mindestdeckung von 1 Mio. Euro für Sachschäden, 1 Mio. Euro für Personenschäden und 1 Mio. Euro für Vermögensschäden, jeweils kumuliert auf alle Schadensfälle pro Jahr.
Im Falle der Zuschlagserteilung an den Bieter hat der Nachunternehmer (über den Rahmenvertragspartner) der RWTH eine Bestätigung des Versicherers einzureichen.
d) Eigenerklärung über die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft oder wenn es sich um einen ausländischen Bieter handelt, über die Mitgliedschaft/Versicherung in/bei einer vergleichbaren Einrichtung des Landes bzw. in dem Land, in dem der Nachunternehmer ansässig ist, jeweils unter Angabe der Mitgliedsnummer. Im Falle der Zuschlagserteilung an den Bieter hat der Nachunternehmer (über den Rahmenvertragspartner) der RWTH eine Bestätigung der Berufsgenossenschaft einzureichen.
e) Handelsregisterauszug des Nachunternehmers (nicht älter als 01.04.2022)
Bezüglich der Eignungskriterien für Nachunternehmer wird auf das Dok. 8.1 verwiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mehrere Bieter können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall hat die Bietergemeinschaft mit Einreichung des Angebots (i) sämtliche Mitglieder der an der Bietergemeinschaft beteiligten Bieter namentlich mit Anschrift, Telefon-/Telefaxnummer sowie E-Mail-Adresse zu benennen; (ii) einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen und; (iii) eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird; (iv) eine detaillierte Übersicht einreichen, die darstellt, welches Mitglied für die Erbringung welcher Leistungen/Dienstleistungen verantwortlich ist.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YD8YRUV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer
Die Vergabe unterliegt der Nachprüfung durch die zuständige Nachprüfungsbehörde Vergabekammer Rheinland (vgl. §§ 155 ff. GWB). Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit (Nr. 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, (Nr. 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (Nr. 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (Nr. 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.