Gebäudereinigung Unterhalts- und Grundreinigung Stadt Coesfeld Referenznummer der Bekanntmachung: 22-045
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Coesfeld
NUTS-Code: DEA35 Coesfeld
Postleitzahl: 48653
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]7
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.coesfeld.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudereinigung Unterhalts- und Grundreinigung Stadt Coesfeld
Die Ausschreibung bezieht sich auf die folgenden Leistungen: Unterhaltsreinigung und Grundreinigung städtischer Gebäude der Stadt Coesfeld.
Stadt Coesfeld 48653 Coesfeld
Die Ausschreibung bezieht sich auf die folgenden Leistungen: Unterhaltsreinigung und Grundreinigung städtischer Gebäude der Stadt Coesfeld.
Stadt Coesfeld 48653 Coesfeld
Die Ausschreibung bezieht sich auf die folgenden Leistungen: Unterhaltsreinigung und Grundreinigung städtischer Gebäude der Stadt Coesfeld.
Stadt Coesfeld 48653 Coesfeld
Die Ausschreibung bezieht sich auf die folgenden Leistungen: Unterhaltsreinigung und Grundreinigung städtischer Gebäude der Stadt Coesfeld.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDR9WF6
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs.3 GWB unzulässig, wenn
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html