Projektsteuerungsleistungen Ausbau Klärwerk-Nord auf 13mg - KWN 25 Referenznummer der Bekanntmachung: 67-2022-0047
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40225
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.duesseldorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projektsteuerungsleistungen Ausbau Klärwerk-Nord auf 13mg - KWN 25
Projektsteuerungsleistungen nach AHO für den Ausbau Klärwerk-Nord auf 13mg
Es werden die Leistungen nach AHO Heft Nr. 9 Grundleistungen vergeben. Aufgrund bereits erbrachter Leistungen im Projekt werden nicht alle Grundleistungen notwendig.
Die Maßnahme besteht aus den Teilen A und Bff.
Gegenstand des Vertrages sind Leistungen aus der Projektsteuerung für die Leistungsbereiche gemäß § 2 AHO: Projektstufen / Handlungsbereiche Teil A: A = Organisation, Information, Koordination, Dokumentation, B = Qualitäten und Quantitäten, C = Kosten und Finanzierung, D = Termine, Kapazitäten und Logistik,
E = Verträge und Versicherungen für die Projektstufen Planung, Ausführungsvorbereitung, Ausführung und Projektabschluss.
Teil Bff A = Organisation, Information, Koordination, Dokumentation, B = Qualitäten und Quantitäten, C = Kosten und Finanzierung, D = Termine, Kapazitäten und Logistik, E = Verträge und Versicherungen für die Projektstufen Ausführungsvorbereitung, Ausführung und Projektabschluss (Ausführungsplanung allerdings OHNE A = Organisation, Information, Koordination, Dokumentation).
Die Inhalte der angefragten Projektsteuerung für Teil A werden in der nachfolgenden Anfrage detailliert dargestellt.
Teil A befindet sich in der Leistungsphase 3 nach HOAI, es sind die Leistungsbilder Ingenieurbauwerk, Landschaftsplanung, statische Berechnung und technische Ausrüstung vergeben. Das Baugrundgutachten ist zunächst auf Basis eines Rahmenvertrags des SEBD durchgeführt, muss aber erneuert werden.
Der bestehende Zulauf aus 2 Pumpwerken und 2 Rechenanlagen wird vollständig zurückgebaut und ein neues Zulaufpumpwerk und eine neue Rechenanlage wird installiert. Der Sandfang wird um ein weiteres Sandfangbecken ergänzt und ansonsten kernsaniert. Der bestehende Schildräumer wird zu einem Räumer mit Tauchpumpen umgebaut. Die Entwurfsplanung wurde von einem externen Planer erstellt, aufgrund unterschiedlicher Gründe passt der Ausbau nicht mehr auf das Klärwerksgelände und muss daher aktualisiert werden. Es wird ein Anlauf von weiteren Grundstücksflächen notwendig. Es wurden bereits Gespräche mit der Bezirksregierung und den Landschaftsschutzbehörden durchgeführt. Zwischen Klärwerk und Rhein liegt ein FFH-Gebiet, dass möglichst nicht angetastet werden sollte. Südlich vom Klärwerk befindet sich landwirtschaftlich genutztes Naturschutzgebiet, bei dem die Nutzung für einen Ausbau deutlich geringere Auswirkungen erzeugt, daher sollen hier mit den Besitzern Gespräche starten.
Dies ist der Zeitpunkt, an dem der Projektsteuerer einsteigt und die nachfolgende Maßnahme begleitet.
Teil B befindet sich aufgrund der Masse der Ausschreibungen sowohl in LP6 als auch in LP8. Die Suchschachtungen zur Feststellung von unbekannten erdverlegten Kabel und Leitungen sind durchgeführt und in den Vermessungsplan aufgenommen. Die Bauvorbereitungen (Verlegung von Rohrleitungen und Kabel, Aufbau einer MS-Trafostation für Baustrom) sind abgeschlossen. Die ersten Bauverträge konnten vergeben werden, einige Ausschreibungen von Bauverträge mussten mangels wirtschaftlicher Angebote aufgehoben werden. Daher wurde auf Basis von z.B. Angaben des statistischen Bundesamts eine neue Preissteigerung und eine angepasste Kostenermittlung aufgestellt. Auf Basis von z. B. Angaben des statistischen Bundesamts wurde eine neue Preissteigerung und eine angepasste Kostenermittlung aufgestellt. Im Ergebnis sind die Gesamtkosten soweit gestiegen, dass ein Änderungsbeschluss gemäß Betriebssatzung des SEBD notwendig wird. Dieser Beschluss wurde eingeholt und die Ausschreibungsarbeiten werden neu gestartet. Der hierdurch eingetretene Verzug kann wieder eingeholt werden. Die Einleitungserlaubnis des KWN ist an den Ursprungsterminplan gekoppelt und läuft vor Inbetriebnahme der neuen Belebung aus.
Im ersten Bauabschnitt werden zwei neue Belebungsbecken (jeweils 15.500 m³) gebaut und in Betrieb genommen. Parallel wird die zentrale Drucklufterzeugung um 2 Verdichter (jeweils 15.500 m³/h) ergänzt.
Nach Inbetriebnahme der neuen Becken werden die drei alten Becken in zwei Abschnitten kernsaniert. In alle Becken kommt ein einheitliches Belüftungssystem.
Ergänzt wird die Maßnahme durch ein Bio-P-Becken, verbindende Rohrleitungen und Anpassung der Hebewerke. Dies ist der Zeitpunkt, an dem der Projektsteuerer einsteigt und die nachfolgende Maßnahme begleitet.
Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt nach Prüfung der Vollständigkeit der nach III.1.1) bis III.3.1) vorzulegenden Erklärungen und Nachweise auf Grundlage einer einheitlichen Bewertungsmatrix, welche in den Vergabeunterlagen aufgeführt ist.
Folgende Eignungskriterien werden gewertet: (1)Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: Jährlicher mittlerer Umsatz in den letzten 3 Jahren: 26fach, (2) Fachliche Eignung des Bewerbers: Projektleiter, Berufserfahrung in Jahren 45fach
Projektleiter, Anzahl vergleichbarer Projekte 45fach, Stellvertretender Projektleiter, Berufserfahrung in Jahren: 40fach, Stellvertretender Projektleiter, Anzahl vergleichbarer Projekte: 40fach, (3)Projektreferenzen: Art des Auftraggebers: 12fach
erbrachte Leistung: 10fach, Gegenstand des Auftrags: 16fach,
Projekt wurde durch Projektleiter (2) erbracht: 10fach, Baukosten KG 300 nach DIN 276 in € brutto: 10fach, Baukosten KG 400 nach DIN 276 in € brutto: 10fach
Es werden 3 Referenzen gezählt, jede geht mit der oben genannten Bewertung ein.
Die Bewertungsmatrix liegt der Bewerbungsunterlage bei. Innerhalb der gewichteten Kriterien werden, entsprechend den mit den eingereichten Unterlagen gemachten Angaben, jeweils bis zu 10 Punkte vergeben. Die Punktezahl wird mit der jeweiligen Gewichtung des Kriteriums multipliziert. Die Gesamtzahl der Punkte wird durch Addition aller gewichteten Punktzahlen der Kriterien ermittelt. Die maximal erreichbare Punktzahl beträgt 4000.
Nach Auswertung der Bewerbungen unter Anwendung dieser Matrix wird die o. g. Zahl der Bewerber aufgefordert ein Angebot einzureichen und anschließend zum Verhandlungstermin eingeladen.
Dem Auftragnehmer werden bereits mit Vertragsschluss sämtliche durch den Vertrag erfasste Leistungen für Teil Bff in Auftrag gegeben.
Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen für Teil A werden diesem stufenweise nach folgenden Maßgaben in Auftrag gegeben: Im ersten Schritt werden die Projektstufen 1. "Projektvorbereitung" bis 3. "Ausführungsvorbereitung" abgerufen, nach Vorlage der Ergebnisse aus 1. - 3. die Projektstufen 4. "Ausführung" bis 5. "Projektabschluss" mit den Handlungsbereichen A - E. Die stufenweise Übertragung von Leistungen erfolgt jeweils durch schriftliche Mitteilung.
Aus der stufenweisen Beauftragung sind keine weiteren Ansprüche abzuleiten.
Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung sämtlicher Leistungen besteht nicht.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die weiteren Projektstufen bei Beauftragung zu erbringen.
Bei den Ausführungsfristen handelt es sich um geschätzte Angaben. Beginn der Leistungserbringung kurzfristig nach Zuschlagserteilung, auch bei unerwarteter Verzögerung im Vergabeverfahren. Der Auftraggeber behält sich nach § 17 (11) VgV das Recht vor, den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote zu erteilen, ohne in Verhandlung zu gehen.
Anlage 2 - Erklärung zur Zusammenarbeit mit Anderen:
Sofern der Bieter die geforderte Leistung nicht selbst erbringt und/oder Subunternehmer einsetzen will, hat er den Teil der Leistung zu beschreiben, den er durch Subunternehmer erbringen lassen will. Sofern der Subunternehmer bereits bekannt ist, so hat er auch vom Subunternehmer die entsprechenden Eignungsnachweise zu erbringen.
Fehlende Erklärungen oder Nachweise sind nach schriftlicher Anforderung der Vergabestelle innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
Bitte beachten Sie, dass die zwingend zu verwendende Bewerberunterlage ausschließlich zum Download unter der Vergabeplattform der Stadt Düsseldorf zur Verfügung steht. Die Abgabe der Bewerbungsunterlagen muss in digitaler Form ebenfalls über die Vergabeplattform der Stadt Düsseldorf erfolgen.
Rückfragen zu den Teilnahmeantragsunterlagen oder die Anforderung von weiteren Informationen sind ausschließlich schriftlich über die Vergabeplattform der Stadt Düsseldorf zu stellen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zugelassen ist, wer nach den Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Beratender Ingenieur/Ingenieur zu tragen oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Beratender Ingenieur/Ingenieur tätig zu werden.
Die verantwortlichen Fach- und Führungskräfte müssen über eine angemessene Berufserfahrung verfügen. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen entsprechenden Architekten oder Beratenden Ingenieur/Ingenieur benennen.
Es ist zu bestätigen, dass der Bewerber in einem Handelsregister geführt werden. Ein Auszug aus dem entsprechenden Register ist beizufügen.
Es ist ein Bewerberbogen abzugeben und Nachweise beizufügen gemäß nachfolgender Aufstellung: Anlage 1 - Erklärung zu Interessen und Beteiligungen, Anlage 2 - Erklärung zur Zusammenarbeit mit Anderen, Anlage 3 - Erklärung zu zwingenden Ausschlusskriterien, Anlage 4 - Erklärung zu Ausschlusskriterien, Anlage 5 - Nachweis der Deckungszusage der Berufshaftpflichtversicherung, Anlage 6 - Nachweis der Befähigung der Projektleitungen und Verantwortlichen, Anlage 7 - Nachweis Projektreferenzen,
Anlage 8 - Erklärung zum Umsatz, Anlage 9 - Erklärung zur technischen Ausstattung,
Anlage 10 - Nachunternehmererklärung, Anlage 11 - Verschwiegenheitserklärung im Bewerbungsverfahren..
Nähere Erläuterungen finden sich soweit notwendig unter III.1.1, III.1.2 oder III.1.3.
Anlage 5: Der Nachweis über das Bestehen einer allgemeinen Betriebshaftpflichtversicherung zu den üblichen Versicherungsbedingungen ist dem Auftraggeber durch Vorlage eines entsprechenden Versicherungsnachweises bereits mit dem Teilnahmeantrag zu bestätigen. Der Versicherungsschutz muss bis zum Auftragsende bestehen.
Liegt eine Versicherung in der geforderten Höhe nicht vor, ist eine Bestätigung der Versicherung beizufügen, welche bescheinigt, dass im Auftragsfall mit dem Auftragnehmer eine Versicherung in der entsprechenden Höhe abgeschlossen wird. Eventuell entstehende Mehrkosten für eine Anpassung der Versicherungssummen sind vom Bieter bei Angebotserstellung zu berücksichtigen.
Die Deckungssummen dieser Versicherung müssen pro Schadensfall mindestens betragen: a) für Personenschäden: 1,5 Mio Euro pro Schadenfall und Person, b) für Sachschäden: 1 Mio Euro pro Schadenfall
Anlage 8 - Erklärung zum Umsatz: Erklärung über den Umsatz in den Jahren 2018-2021
Anlage 6 - Nachweis der Befähigung der Projektleitungen und Verantwortlichen: Lebenslauf mit Angabe Berufserfahrung und vergleichbarer Projekte, Zeugnisse und Urkunden in Kopie. Anlage 7 - Nachweis Projektreferenzen: Gewertet werden drei vergleichbare Projekte hinsichtlich der Projektsteuerung, die in den letzten 6 Jahren (Februar 2016 bis Januar 2022) fertiggestellt wurden. Als Fertigstellung zählt im Allgemeinen der Abschluss der Projektstufe 5. Hiervon müssen mindestens 2 Projekte durch den in Anlage 6 eingetragenen Projektleiter in vergleichbarer Position erbracht worden sein.
Voraussetzung zur Bewertung der Referenzprojekte ist: - Nachweis von mindestens drei Umbauten für die öffentliche Nutzung eingeordnet in mind. Honorarzone III nach § 5 AHO, - Kosten KG 300 > 5.500.000 EUR brutto (je Projekt), - Kosten KG 400 > 4.000.000 EUR brutto (je Projekt), - Hiervon mindestens ein Projekt im Auftrag eines öffentlichen Auftraggebers, - Mindestens bearbeitete Projektstufen je Projekt: 2 - 5 AHO, - möglichst in der Abwassertechnik
Anlage 9 - Erklärung zur technischen Ausstattung: Es sind Angaben zum Technologieeinsatz und den zu verwendenden EDV-Software zu machen.
siehe III.1.1.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-duesseldorf.nrw.de
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.