FE 07.0321/2022/EGB - Weiterentwicklung der Erstprüfung von emulsionsgebundenem Asphaltmischgut Referenznummer der Bekanntmachung: Z2kä-FE 07.0321/2022/EGB

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=471069
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=471069
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Forschung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

FE 07.0321/2022/EGB - Weiterentwicklung der Erstprüfung von emulsionsgebundenem Asphaltmischgut

Referenznummer der Bekanntmachung: Z2kä-FE 07.0321/2022/EGB
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

FE 07.0321/2022/EGB - Weiterentwicklung der Erstprüfung von emulsionsgebundenem Asphaltmischgut

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 302 521.01 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Durch die Verwendung von Bitumenemulsion für kalt hergestelltes bitumengebundenes Asphaltmischgut mit hohen Anteilen an Asphaltgranulat kann die Emission von Treibhausgasen bei der Asphaltmischgutherstellung sowie von Dämpfen und Aerosolen bei Einbau und Verdichtung erheblich reduziert werden. 2019 wurde die DIN EN 13108-31 „Asphaltmischgut - Mischgutanforderungen - Teil 31: Asphaltbeton mit Bitumenemulsion“ veröffentlicht. National und international vorliegenden Kenntnisse und Erfahrungen mit dieser Asphaltmischgutart sind in dieser Norm nicht hinreichend berücksichtigt. Es ist zu erwarten, dass im Jahr 2024 eine grundlegende Überarbeitung des Europäischen Regelwerkes erfolgen wird.

Emulsionsbauweisen wurden in der Vergangenheit vornehmlich für die Verwertung teerhaltiger Straßenausbaustoffe eingesetzt. Dadurch lagen die Zielstellungen der Erstprüfung primär in der Versiegelung der gesundheitsschädlichen Ausbaustoffe. Im europäischen Ausland werden emulsionsgebundene Asphaltschichten als gleichwertige Alternative zu den konventionellen Heißasphalten eingesetzt.

Zur Weiterentwicklung der Verfahren für die Erstprüfung von werksgemischtem kalt hergestelltem bitumengebundenem Asphaltmischgut ist eine systematische Variation der Verfahren für die Herstellung, Verdichtung und Nachbehandlung von Laboratoriumsproben sowie deren Validierung an Bohrkernproben aus real ausgeführten Befestigungen erforderlich. Damit kann erreicht werden, dass die im Labor hergestellten Probekörper ein Materialverhalten aufweisen, welches möglich jenem des in der Realität eingebauten und verdichteten Baustoffes entspricht oder zumindest gleiche Abhängigkeiten hinsichtlich der Asphaltmischgutzusammensetzung auf die mechanischen Eigenschaften aufweist.

Ziel dieses Forschungsprojektes ist es, das erhebliche Einsparpotential von CO2-Emissionen durch die Verwendung von kalt hergestellten Bitumenemulsionsgebundenen Baustoffgemischen für Asphalttrag- und Asphaltbinderschichten wirtschaftlich nutzbar zu machen. Es besteht ein hohes Interesse daran, die Wirtschaftlichkeit und Dauerhaftigkeit dieser Baustoffe zu verbessern. Dies gelingt nur durch die Weiterentwicklung des Erstprüfungs-Systems für die Optimierung der Baustoffzusammensetzung.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 302 521.01 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 999
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Laufzeit des Vertrages ist anzubieten.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

- Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),

Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen

und

- ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.

Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

- Erfahrung und Kenntnisse in der Organisation und Durchführung von Erstprüfungen mit emulsionsgebundenem Asphaltmischgut.

Nachzuweisen durch mindestens ein Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (einzutragen in die Referenzliste zu Anforderung Nr. 1)

- Technische Ausstattung

Kalibrierte Geräte zur Durchführung der gemäß Leistungsbeschreibung durchzuführenden Prüfverfahren.

Nachzuweisen durch Eigenerklärung über die Verfügbarkeit der Ausstattung (formlos).

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB auszuschließen sind.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 20/09/2022
Ortszeit: 06:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 20/09/2022
Ortszeit: 09:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:

- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.

- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:

Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.

- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:

Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
28/07/2022

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