EnTrust-Projekt (Arbeitspaket 6): Repräsentative Bevölkerungsumfrage und Deliberative Foren Referenznummer der Bekanntmachung: 1.3-01EU2022EP
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegen
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Postleitzahl: 57076
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uni-siegen.de
Abschnitt II: Gegenstand
EnTrust-Projekt (Arbeitspaket 6): Repräsentative Bevölkerungsumfrage und Deliberative Foren
Im Zusammenhang des EU-finanzierten Forschungsprojektes "Enlightened trust: An examination of trust and distrust in governance - conditions, effects and remedies" (EnTrust), und konkret für Arbeitspaket 6, vergibt die Universität Siegen (Deutschland) im Namen des EnTrust-Konsortiums einen Auftrag für Forschungsarbeiten, die aus zwei eigenständigen Teilen bestehen: 1. eine quantitative Online-Umfrage und 2. deliberative Online-Foren mit einem experimentellen Forschungsdesign (einschließlich Vorher-/Nachher-Fragebogen und Informationsmaterial). Mit dieser Ausschreibung fordern wir Anbieter auf, ein Angebot für dieses Projekt abzugeben, das beide Teile der beschriebenen Forschungsarbeiten umfasst.
Universität Siegen Adolf-Reichwein-Str. 2a 57076 Siegen Die Umfragen/ Foren müssen in den jeweiligen Ländern durchgeführt werden. Die Ergebnisse müssen der Universität Siegen übermittelt werden.
Im Zusammenhang des EU-finanzierten Forschungsprojektes "Enlightened trust: An examination of trust and distrust in governance - conditions, effects and remedies" (EnTrust), und konkret für Arbeitspaket 6, vergibt die Universität Siegen (Deutschland) im Namen des EnTrust-Konsortiums einen Auftrag für Forschungsarbeiten, die aus zwei eigenständigen Teilen bestehen: 1. eine quantitative Online-Umfrage und 2. deliberative Online-Foren mit einem experimentellen Forschungsdesign (einschließlich Vorher-/ Nachher-Fragebogen und Informationsmaterial). Mit dieser Ausschreibung fordern wir Anbieter auf, ein Angebot für dieses Projekt abzugeben, das beide Teile der beschriebenen Forschungsarbeiten umfasst.
Nähere detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
Das Projekt wird von der Europäischen Union im Forschungs- und Innovationsprogramm Horizont 2020 unter der Vertragsnummer 870572 gefördert.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
EnTrust-Projekt (Arbeitspaket 6): Repräsentative Bevölkerungsumfrage
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNY56DFV8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die Vergabestelle zu richten.
Eine Rüge bzw. der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§135 GWB:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber...
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.