Wettbewerb Kohlenbunkerensemble in Gelsenkirchen nach RPW 2013 im Rahmen Vergabeverordnung (VgV) Referenznummer der Bekanntmachung: 21-1261:Bekanntmachung Wettbewerbsergebnisse_Kohlenbunkerensemble Gelsenkirchen
Bekanntmachung der Wettbewerbsergebnisse
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45875
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gelsenkirchen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.gelsenkirchen.de/de/Rathaus/Informationen/Kommunale_Ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Wettbewerb Kohlenbunkerensemble in Gelsenkirchen nach RPW 2013 im Rahmen Vergabeverordnung (VgV)
Die Stadt Gelsenkirchen beabsichtigt das Kohlenbunkerensembles, erbaut von Fritz Schupp und Martin Kremmer, im Nordsternpark Gelsenkirchen zu einem kulturell-, gastronomischen Produktionsstandort zur Stärkung des Ortes im Kontext einer zielgerichteten Weiterentwicklung des Nordsternparks unter besonderer Berücksichtigung der Klimafolgenanpassung zu transformieren.
Das Kohlenbunkerensemble der ehemaligen Zeche Nordstern setzt sich zusammen aus drei einzelnen Gebäudekörpern: Dem Kohlenbunker (Mischturm), der Kohlemischanlage sowie der verbindenden Bandbrücke. Während die Kohlemischanlage an den nahe gelegenen Gewerbepark Nordstern angrenzt, ist der Kohlenbunker als weithin sichtbarer Monolith mittig auf der Insel zwischen Emscher und Rhein-Herne- Kanal positioniert. Die Bandbrücke überquert als Verbindungselement beider Baukörper die Emscher. Die Gebäude unterscheiden sich aufgrund ihrer ehemaligen Nutzung, primär in den Bereichen der strukturellen Flexibilität sowie des Raumvolumens.
Der Kohlenbunker soll im Rahmen der Internationalen Gartenausstellung (IGA) Metropole Ruhr 2027 zum Aushängeschild des Gartenschaugeländes entwickelt werden. Genau 30 Jahre nach der BUGA 1997 wird der Nordsternpark wieder Teil-Schauplatz einer dezentralen Gartenschau. Das Motto der IGA lautet: "Wie wollen wir morgen leben". Auf der Zukunftsinsel in Gelsenkirchen sollen unter anderem Antworten auf die Herausforderungen der Klimafolgenanpassung gefunden werden. Es geht aber auch darum den Wandel des Erbes der Montanindustrie in eine nachhaltige menschengerechte Stadt-Landschaft aufzuzeigen. Und nicht zuletzt geht es auch um einen nachhaltigen Umgang mit Energie und Rohstoffen, das Aufzeigen von geschlossenen Stoffströmen und urbaner Pflanzenproduktion, auch in Hinblick auf die Gebäude selbst.
Daher sind die Themen Nachhaltigkeit und Zukunftsfähigkeit von großer Bedeutung. Ressourcengerechtes Planen und Bauen werden vorausgesetzt. Zur Begrenzung der Investitions- und Betriebskosten sowie im Interesse einer ökologischen und an den Grundsätzen der Nachhaltigkeit orientierten Gesamtplanung legt die Ausloberin daher großen Wert auf eine frühzeitige energetische Optimierung des Entwurfskonzeptes.
Darüber hinaus, soll entsprechend der räumlichen Qualitäten der angestrebte Nutzungsmix des Kohlenbunkers durch eine qualitätsvolle Begrünungsplanung ergänzt werden. Hierfür ist eine vertikale Fassadenbegrünung an der Südwest- Fassade sowie eine begrünte Dachterrasse anvisiert.
Es ist beabsichtigt, eine Bewerbergemeinschaften mit und ohne Nachunternehmer aus Architekt/innen und Landschaftsarchitekt/innen (Begrünungsplanung gem. § 39 HOAI Gebäudebegrünung/Bauwerksbegrünung vertikal und horizontal mit hohen oder sehr hohen Anforderungen) mit folgenden Leistungsbildern stufenweise vorbehaltlich der Fördermittelbewilligung und der Verfügbarkeit der städtischen Haushaltsmittel zu beauftragen:
Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 HOAI
Stufe 1: LPH 1 - 4
Stufe 2: LPH 5 - 9
Die Koordination und Integration aller Leistungen im Sinne der Gesamtprojektleitung ist von der Objektplanung Gebäude und Innenräume zu erbringen.
Objektplanung Freianlagen gem. § 39 HOAI hier Gebäudebegrünung (Bauwerksbegrünung vertikal und horizontal mit hohen oder sehr hohen Anforderungen)
Stufe 1: LPH 1 - 4
Stufe 2: LPH 5 - 9
Um eine angemessene und qualitätsvolle Lösung für die Planung und Realisierung dieser architektonisch bedeutsamen Bauaufgabe zu finden, ist (im Rahmen eines VgV-Verfahrens) ein Wettbewerb mit 20 Teilnehmenden nach RPW 2013 vorgesehen. Die Wettbewerbssprache ist deutsch.
Die Auslobung hat der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen vorgelegen, diese hat die Übereinstimmung mit den Regeln unter der Nummer W 87/21 bestätigt.
Abschnitt IV: Verfahren
Das Preisgericht wird sein Urteil aus der Qualität der Wettbewerbsarbeiten bilden und hierbei folgenden Bewertungsrahmen zugrunde legen, ohne dass die Reihenfolge zugleich eine Gewichtung darstellt:
STÄDTEBAULICHES KONZEPT
- Umgang mit Bestandsgebäuden, der umgebenden Bebauung und der Fernwirkung
- Qualität der Konzeption hinsichtlich der Einfügung in den Freiraum
- Adressbildung
- Außenraum
- Verkehrliche/logistische Erschließung
GESTALTUNG
- Architektonische Ausdruckskraft
- Baukörpergestaltung, Ablesbarkeit
- Konstruktion, Materialität
- Umgang mit dem Bestandsgebäude
- konzeptionelle Integration der technischen Gebäudeausrüstung
FUNKTION
- Funktionale-architektonische Qualität der Innenräume
- Belichtung, Belüftung
- Erschließung, Anlieferung
- Funktionale Zuordnung
REALISIERBARKEIT UND WIRTSCHAFTLICHKEIT
- Programmerfüllung
- ökologische Ansätze, Nachhaltigkeit, Energieeffizienz
- Barrierefreiheit
- Wirtschaftlichkeit von Bau und Betrieb
Zuschlagskriterien im VgV-Verfahren:
Das Wettbewerbsergebnis fließt mit 50 % in das Verhandlungsverfahren ein. Die verbleibenden 50 % werden aus den nachfolgenden Zuschlagskriterien ermittelt:
- Handlungsempfehlungen zur Überarbeitung des Konzeptes 10 %
- Arbeitsweise und Projektabwicklung für das Projekt 15 %
- Qualifikation des für das Projekt vorgesehene Projektteams (Projektleitung Planung und Bauleitung) 5 %
- Baukosten 10 %
- Honorarforderung 10 %
Die Unterkriterien sind der Anlage "Bewertungsmatrix der Zuschlagskriterien" zu entnehmen.
Die Ausloberin beabsichtigt unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts einen Preisträger oder eine Preisträgergemeinschaft mit der Bearbeitung der Objekt- und Überwachungsleistungen zu beauftragen. Die Auftragsvergabe erfolgt im Verhandlungsverfahren nach dem Wettbewerb (§ 14 Abs. 4 Nr. 8. VgV), an dem die Preisträger beteiligt werden. Die für das Verhandlungsverfahren einzureichenden Unterlagen werden im Rahmen ebendieses benannt. Zudem ist im Rahmen des Verhandlungsverfahrens ein Präsentationstermin (je nach pandemischer Situation ggf. digital) vorgesehen. Die Auftraggeberin behält sich weiterhin vor, den Zuschlag im Rahmen des anschließenden Verhandlungsverfahrens auf das Erstangebot zu erteilen.
Abschnitt V: Wettbewerbsergebnisse
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Ort: Düsseldorf/Berlin
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Ort: Berlin/Zürich
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu den Angaben unter IV.3.3 und IV.3.4 wird klarstellend darauf hingewiesen, dass der Auftrag an einen der Preisträger vergeben wird, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrundeliegende Aufgabe realisiert wird und dass die Bindung der Auftraggeberin an die Entscheidung des Preisgerichts die Vergabe der Preise und Anerkennungen sowie die Verteilung der Wettbewerbssumme betrifft.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YZ5R2TM
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.brms.nrw.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160
Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.brms.nrw.de