2022-0324 Campus Marxloh, Galaarbeiten Außenanlagen, Diesterwegstr. 6, 47169 Duisburg Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-0324
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47049
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stadt-duisburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
2022-0324 Campus Marxloh, Galaarbeiten Außenanlagen, Diesterwegstr. 6, 47169 Duisburg
Die Stadt Duisburg plant im Rahmen des Entwicklungsprojektes Campus Marxloh mit EU Fördermitteln die Außenanlagen des Neubaus, deren Stellplatzanlagen sowie Teile der Außenanlagen der ansässige Gesamtschule herzustellen bzw. zu erneuern.
Campus Marxloh Diesterwegstr. 6 47169 Duisburg
Herstellung der Außenanlagen nach den DIN-Bestimmungen der VOB Bauvorhaben Neubau Campusgebäude Marxloh
Außenanlagen Baubereiche A1-A2-B (Freianlagen Bildungszentrum und Dachgarten)
EFRE-0400253
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle Ihres Sitzes oder Wohnsitzes gem. §6a EU Abs. 1 VOB/A: Nachweis, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat mittels
1) Gewerbeanmeldung bzw. Gewerbeummeldung
sowie, dass das Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist mittels
2a) Handelsregisterauszug
oder, sofern ein Handelsregisterauszug nicht verpflichtend ist, mittels
2b) entsprechender Eigenerklärung, dass ein Handelsregistereintrag nicht verpflichtend ist
oder
dass das Unternehmen in das Berufsregister des Firmensitzes eingetragen ist mittels
2c) Nachweise der Eintragung in das Handwerksverzeichnis, Handelsrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer.
Es müssen zwei Nachweise vorgelegt werden, einmal zum Unterpunkt 1) sowie einmal aus dem Katalog des Unterpunktes 2).
Der Nachweis kann gem. §6b EU VOB/A sowohl durch die Vorlage von Einzelnachweisen, als auch durch direkt abrufbare Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. erfolgen. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer EU-Mitgliedsstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. Der vorübergehende Nachweis in Form einer Eigenerklärung ist zulässig. Eigenerklärungen von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, sind durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu dokumentieren.
Eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird als vorläufiger Nachweis akzeptiert. Der Auftraggeber behält sich vor, diejenigen Bietern, die eine Eigenerklärung abgegeben haben, zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens aufzufordern, sämtliche oder einen Teil der erforderlichen Nachweise beizubringen.
Erklärung über den Umsatz Ihres Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebende Leistung vergleichbar sind: Nachweis, des Gesamtumsatzes (netto) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre für Bauleistungen mittels Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder eines entsprechend testierten Jahresabschlusses oder entsprechend testierter Gewinn- und Verlustrechnung sowie im Falle, dass darin Umsätze aus Leistungen enthalten sind, die mit der hier zu vergebenden Leistung nicht vergleichbar sind, Nachweis mittels Eigenerklärung, welcher Teil (%) des Gesamtumsatzes auf den hier zu vergebenden Einzelleistungsbereich entfällt, sowie Nachweis mittels Eigenerklärung, wie groß der Anteil (%) der Nachunternehmerleistungen am Gesamtumsatz ist.
Der Nachweis kann gem. §6b EU VOB/A sowohl durch die Vorlage von Einzelnachweisen, als auch durch direkt abrufbare Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. erfolgen. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer EU-Mitgliedsstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. Der vorübergehende Nachweis in Form einer Eigenerklärung ist zulässig. Eigenerklärungen von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, sind durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu dokumentieren.
Eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird als vorläufiger Nachweis akzeptiert. Der Auftraggeber behält sich vor, diejenigen Bietern, die eine Eigenerklärung abgegeben haben, zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens aufzufordern, sämtliche oder einen Teil der erforderlichen Nachweise beizubringen.
Nettoumsatz für Bauleistungen und andere Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind mit jeweils mindestens 1,5 Mio Euro je Geschäftsjahr.
Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. (Mindestens 3 Referenzen): Nachweis der Ausführung von erbrachten Leistungen, die mit den hier zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, der letzten fünf vor dem Eröffnungstermin (Angebotsabgabe) abgeschlossenen Kalenderjahre, gerechnet vom Tage des Fertigstellungstermins der nachgewiesenen Referenzleistung mittels mindestens dreier Referenzen.
Die Nachweise können auch als Eigenerklärung erbracht werden. Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt ist der über die Eigenerklärung erbrachte Nachweis durch entsprechende Bescheinigung zu bestätigen.
Der Nachweis kann gem. §6b EU VOB/A sowohl durch die Vorlage von Einzelnachweisen, als auch durch direktabrufbare Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. erfolgen. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer EU-Mitgliedsstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. Der vorübergehende Nachweis in Form einer Eigenerklärung ist zulässig. Eigenerklärungen von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, sind durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu dokumentieren.
Eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird als vorläufiger Nachweis akzeptiert. Der Auftraggeber behält sich vor, diejenigen Bietern, die eine Eigenerklärung abgegeben haben, zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens aufzufordern, sämtliche oder einen Teil der erforderlichen Nachweise beizubringen.
Der Nachweis kann nur dann über die Eintragung im PQ-Verzeichnis erbracht werden, wenn die dort hinterlegten Referenzen den unten aufgeführten Mindestanforderungen entsprechen. Andernfalls müssen auch präqualifizierte Unternehmen die geforderten Referenzen über Einzelnachweise erbringen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es Sache des präqualifizierten Bieters ist zu prüfen, ob die in seinem PQ-Eintrag hinterlegten Referenznachweise mit der hier zu vergebenden Leistung soweit vergleichbar sind, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf seine diesbezügliche Leistungsfähigkeit ermöglichen.
Bezeichnung des Bauvorhabens, Bauherr/Auftraggeber/Referenzgeber (einschließlich Anschrift, Telefonnummer und Ansprechpartner), Angabe der vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, Arge-Partner oder Nachunternehmer), Ort der Ausführung, Ausführungszeit (Baubeginn und Fertigstellungstermin), Angabe der Leistungsbereiche auf die sich die Referenz bezieht, stichwortartige Benennung des im eigenen Betrieb erbrachten maßgeblichen Leistungsumfangs unter Angabe der ausgeführten Mengen, Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten eigenen gewerblichen Arbeitnehmer, Auftragswert der beschriebenen Leistungen, Bewertung des Referenzgebers über die ordnungsgemäße Ausführung der Leistung.
Abschnitt IV: Verfahren
Gem. § 14 (1) EU VOB/A sind keine Bieter zur Angebotseröffnung zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter https://www.vergabe.metropoleruhr.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das oben genannte Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTYDK6
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]