Unterführung B64 und Minikreis Rietberger Straße in Delbrück-Mitte Referenznummer der Bekanntmachung: 01072022-1100
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Delbrück
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Postleitzahl: 33129
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]243
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.delbrueck.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterführung B64 und Minikreis Rietberger Straße in Delbrück-Mitte
Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen die Bauarbeiten für die Herstellung einer Verbindungsstraße zwischen dem Baugebiet "Lerchenweg" und der Rietberger Straße durch die Unterführung der Verbindungsstraße unter einer im Jahr 2021 neu errichteten Brücke im Bereich der Bundesstraße 64 sowie die Anbindung der v.g. Verbindungsstraße an die Rietberger Straße mittels eines neuen Minikreisverkehres.
Stadt Delbrück 33129 Delbrück-Mitte Baugebiet "Lerchenenweg"/Bundesstraße 64 und Rietberger Straße/Hubertusstraße
Unterführung B64 und Minikreis Rietberger Straße in Delbrück-Mitte
Gewerk: Straßenbauarbeiten
Hauptmassen:
Ca. 900 m3 Obertragen abtragen
Ca. 6.000 m3 Bodenaushub und -abfuhr
Ca. 20 Stück Straßenabläufe inkl. Anschlussleitungen
Ca. 1.500 m3 Frostschutzschicht
Ca. 900 m Bordsteine
Ca. 500 m Betonsteinrinnen
Ca. 1.200 m2 Betonsteinpflaster
Ca. 1.200 m2 Asphaltbefestigung neu
Ca. 150 m Entwässerungsleitungen DN 200 PVC bis DN 600 B inkl. Erdarbeiten
Die Vollsperrung der Rietberger Straße für den Bau des Minikreisverkehrs wird auf einen Zeitraum von max. 3 Monaten begrenzt.
Die Ausführung der Maßnahme erfolgt von August 2022 bis Ende Februar 2023.
Die Durchführung der Arbeiten hat ohne Unterbrechung zu erfolgen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterführung B64 und Minikreis Rietberger Straße
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Paderborn
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Postleitzahl: 33106
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.immig.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Rückfragen werden nur über das Vergabeportal "Vergabemarktplatz NRW" (vgl. die in Abschnitt I.3 angegebene Internetadresse) beantwortet. Nur dort registrierte Unternehmen werden über neue Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bieterinformationen abzurufen.
Es wird gebeten, zusätzlich zur GAEB-Datei das bepreiste LV eingescannt als pdf-Dokument vorzulegen.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYRN9WL3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.