Beschaffung von COVID-19 Antigen-Schnelltests für die Justizvollzugsanstalten in NRW ab dem 05.09.2022 Referenznummer der Bekanntmachung: 546/12 E-Z28.7
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Castrop-Rauxel
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 44581
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.jva-castrop-rauxel.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von COVID-19 Antigen-Schnelltests für die Justizvollzugsanstalten in NRW ab dem 05.09.2022
Die Justizvollzugseinrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen sind ab dem 05.09.2022 mit COVID-19 Antigen-Schnelltests zur professionellen Anwendung zum Nachweis einer Corona-Virusinfektion zu beliefern. Die Tests müssen auch als Selbsttests geeignet sein.
JVA Castrop-Rauxel Zentralstelle für das Beschaffungswesen im Justizvollzug Lerchenstraße 44581 Castrop-Rauxel zu beliefern sind alle Justizvollzugseinrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen
Die Testsysteme müssen in der vom Gesundheitssicherheitsausschuss der Europäischen Union beschlossenen Gemeinsamen Liste von Corona-Antigen-Schnelltests, die auf der Internetseite des Paul-Ehrlich-Instituts unter www.pei.de/sars-cov-2-ag-tests abrufbar ist, aufgeführt sein.
Es ist eine monatliche Verlängerung über die Mindestvertragslaufzeit hinaus möglich (05.12.2022-04.03.2022). Der Vertrag endet ohne Kündigung spätestens am 04.03.2022.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen (Vordruck 521 EU)
Eigenerklärung Sanktionen (Formular 523 EU)
Es wird erwartet, dass der Bieter bzw. Auftragnehmer bereits COVID-19 Antigen-Schnelltests und/oder Selbsttests entsprechend dieses Vergabeverfahrens an mindestens einen öffentlichen Auftraggeber im vergleichbaren Umfang vertrieben hat. Unternehmen, auf die dies nicht zutrifft, werden wegen Nichteignung von der Wertung ausgeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Auf Grund der noch immer dynamischen Pandemieentwicklung und neuer Bestimmungen ist ein schnellstmöglicher Vertragsabschluss erforderlich. Die Vergabefristen müssen entsprechend kurz gehalten werden. Der Aufwand zur Angebotserstellung ist gering.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Unklarheiten sind ausschließlich über das Vergabeportal zu klären!
Bekanntmachungs-ID: CXS7YDGYYHV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland