Informationsstelen für SolingenCityOS Referenznummer der Bekanntmachung: V21/KC-IT/288
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Solingen
NUTS-Code: DEA19 Solingen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42601
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.solingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Informationsstelen für SolingenCityOS
Statische Informationstafeln und Stadtkarten sind schon lange veraltet und nicht mehr ansprechend. Im Stadtgebiet von Solingen werden deshalb digitale Stelen aufgestellt, die die Stadtgesellschaft sowie Tourist:innen mit aktuellen Informationen zu ÖPNV, Einzelhandel, Wanderwegen und vielem mehr informieren. Diese Daten werden in Echtzeit auf das persönliche Endgerät der Nutzer:innen übertragen – die Smart City Solingen ist vernetzt. Auch für Bürger:innen, die sonst keinen Zugang zur digitalen Welt haben, bieten die Säulen mit ihren Displays eine tolle Möglichkeit, moderne Technologie zu erleben.
Informationsstelen für SolingenCityOS
Statische Informationstafeln und Stadtkarten sind schon lange veraltet und nicht mehr ansprechend. Im Stadtgebiet von Solingen werden deshalb digitale Stelen aufgestellt, die die Stadtgesellschaft sowie Tourist:innen mit aktuellen Informationen zu ÖPNV, Einzelhandel, Wanderwegen und vielem mehr informieren. Diese Daten werden in Echtzeit auf das persönliche Endgerät der Nutzer:innen übertragen – die Smart City Solingen ist vernetzt. Auch für Bürger:innen, die sonst keinen Zugang zur digitalen Welt haben, bieten die Säulen mit ihren Displays eine tolle Möglichkeit, moderne Technologie zu erleben.
3 Stück Informationsstelen gemäß Anforderungskatalog
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Informationsstelen für SolingenCityOS
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB: Ein Bieter, der die Mitteilung erhält, dass seiner Rüge nicht abgeholfen wird, muss einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einlegen. Danach wird er unzulässig.