Rahmenvertrag über die Lieferung von Einrichtungsgegenständen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 20190109-005794
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45127
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.essen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über die Lieferung von Einrichtungsgegenständen
Lieferung diverser Einrichtungsgegenstände für die Lager des Amtes für Soziales und Wohnen
Haushaltsgeräte
Lieferung von verschiedenen Haushalgsgeräten (Kühlschrank, E-Herd, Wäschetrockner,...)
(Holz-)Möbel
Lieferung von verschiedenen (Holz-)Möbeln (Tische, Stühle und Kinderbetten)
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
Die Leistungen der Lose 1 und 2 wurden bereits im Wege eines Offenen Verfahrens mit anderen Losen ausgeschrieben. Nach Wertung der eingegangenen Angebote musste jedoch festgestellt werden, dass zu diesen Losen keine geeigneten Angebote eingegangen sind. Da unverändert Beschaffungsbedarf bestand, wurden die hiesigen Leistungen der Lose 1 und 2 im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb vergeben. Hierbei wurden die ursprünglichen Bedingungen des Offenen Verfahrens auf das hiesige Verfahren übertragen, so dass keine grundlegenden Änderungen vorgenommen worden sind.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Bad Wünnenberg
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Bad Wünnenberg
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin.
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt.
Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1 der Bekanntmachung).
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.