EU-weite Ausschreibung der Übernahme und Verwertung von Altpapier für die Auftragsgesellschaft für Abfallentsorgung Kreis Unna mbH (AKU)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Unna
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 59425
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gwa-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung der Übernahme und Verwertung von Altpapier für die Auftragsgesellschaft für Abfallentsorgung Kreis Unna mbH (AKU)
Die ausgeschriebene Gesamtleistung wird in drei Losen vergeben und besteht im Wesentlichen aus den folgenden Einzelleistungen:
– Los 1: Übernahme und Verwertung von Altpapier (Übernahmestelle Schwerte);
– Los 2: Übernahme und Verwertung von Altpapier (Übernahmestelle Bönen);
– Los 3: Übernahme und Verwertung von Altpapier (Übernahmestelle Lünen).
Übernahme und Verwertung von Altpapier (Übernahmestelle Schwerte)
Umladestelle Schwerte
Übernahme und Verwertung von Altpapier:
– Übernahme (inkl. Verwiegung) und Transport des vom Auftraggeber an der Umladestelle Schwerte übergebenen Altpapiers aus der kommunalen Sammlung (ggf. inkl. anteilige Menge an Verkaufsverpackungen). Die Übernahme kann mit Schubbodenfahrzeugen oder Containerzügen erfolgen.
– Verwertung des übernommenen Altpapiers (inkl. Entsorgung der anfallenden Störstoffe/Sortierreste);
– Mengenspannbreite 2.500 Mg/a – 4.500 Mg/a (Auswertungsmenge: 3.500 Mg/a).
Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr (bis zum 31.12.2025), wenn er nicht bis zum 01.05.2024 von einem der Vertragspartner gekündigt wird (Verlängerungsmöglichkeit).
Übernahme und Verwertung von Altpapier (Übernahmestelle Bönen)
Wertstoffaufbereitungsanlage Bönen
Übernahme und Verwertung von Altpapier:
– Übernahme (inkl. Verwiegung) und Transport des vom Auftraggeber an der Wertstoffaufbereitungsanlage Bönen übergebenen Altpapiers aus der kommunalen Sammlung (ggf. inkl. anteilige Menge an Verkaufsverpackungen). Die Übernahme kann mit Schubbodenfahrzeugen oder Containerzügen erfolgen.
– Verwertung des übernommenen Altpapiers (inkl. Entsorgung der anfallenden Störstoffe/Sortierreste);
– Mengenspannbreite 8.000 Mg/a – 12.500 Mg/a (Auswertungsmenge: 10.000 Mg/a).
Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr (bis zum 31.12.2025), wenn er nicht bis zum 01.05.2024 von einem der Vertragspartner gekündigt wird (Verlängerungsmöglichkeit).
Übernahme und Verwertung von Altpapier (Übernahmestelle Lünen)
Wertstoffzentrum Nord, Lünen
Übernahme und Verwertung von Altpapier:
– Übernahme (inkl. Verwiegung) und Transport des vom Auftraggeber am Wertstoffzentrum Nord, Lünen, übergebenen Altpapiers aus der kommunalen Sammlung (ggf. inkl. anteilige Menge an Verkaufsverpackungen). Die Übernahme kann mit Schubbodenfahrzeugen oder Containerzügen erfolgen.
– Verwertung des übernommenen Altpapiers (inkl. Entsorgung der anfallenden Störstoffe/Sortierreste);
– Mengenspannbreite 5.000 Mg/a – 6.000 Mg/a (Auswertungsmenge 5.500 Mg/a).
Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr (bis zum 31.12.2025), wenn er nicht bis zum 01.05.2024 von einem der Vertragspartner gekündigt wird (Verlängerungsmöglichkeit).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Lose 1 bis 3:
– Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters;
– (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung;
– Bankerklärung auf gesonderte Anforderung;
– Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden.
Lose 1 bis 3:
– Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2019 bis 2021 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre;
– (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (zum Beispiel Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern.
– Die ausschreibende Stelle behält sich zudem vor, bereits in der Phase der Angebotsbewertung eine Bankerklärung zu fordern, in welcher die Stellung der jeweils geforderten Bürgschaft im Auftragsfall bestätigt wird.
– Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 2,0 Mio. EUR (Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern).
Lose 1 bis 3:
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Vermarktung oder die Verwertung von insgesamt mindestens 6.000 Mg/a Altpapier. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens zwei Jahre in den Kalenderjahren 2019 bis 2021 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der jeweiligen Mengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
Lose 1 bis 3:
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Vermarktung oder die Verwertung von insgesamt mindestens 6.000 Mg/a Altpapier. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens zwei Jahre in den Kalenderjahren 2019 bis 2021 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der jeweiligen Mengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“:
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Weitergehende Informationen zur genutzten Vergabeplattform sind unter https://www.subreport.de/service/support-elvis abrufbar.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“:
Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem „ELViS“ der Auftragsplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich.
Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich über den entsprechenden Projektzugang auf der Vergabeplattform „ELViS“ erteilt. Mündliche sowie fernmündliche Auskünfte oder Auskünfte per Post, Fax bzw. E-Mail werden nicht erteilt.
Die Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform (kostenlos) zu registrieren.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; Angebote sind einzureichen“:
Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich elektronisch (in Textform) über die Angebotsfunktion der genutzten Vergabeplattform einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.