Projekt 570: Appliance für externe Prüfstellen (APEX) Referenznummer der Bekanntmachung: P570
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53133
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bsi.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projekt 570: Appliance für externe Prüfstellen (APEX)
Die im Rahmen der Nationalen, NATO sowie EU Vorschriften durchzuführenden Mess- und Prüfverfahren im Bereich der Abstrahlsicherheit sollen mit Hilfe eines kombinierten Hard- und Softwaresystems (Appliance) effizienter, zuverlässiger und einheitlicher gestaltet werden. Hierzu ist ein System zu entwickeln, welches ähnlich eines Industrie-PCs aufgebaut ist und über diverse Schnittstellen wie LWL, Ethernet, GBIP, RS232 und USB verfügt.
Der Hardwareanteil enthält die speziellen und teilweise proprietären Schnittstellen, welche zur Steuerung der vielfältigen Messgeräte, Steuerkomponenten und Unterstützungsgeräte (z.B. Spektrumanalysator, Antennenschaltmatrix und Signalgenerator) erforderlich sind. Zudem ist die Hardware, weil sie eingestufte Daten (VS-Vertraulich) verarbeitet, abstrahlgeschützt zu realisieren. Die bereits jetzt im Referat vorhandene Steuer- und Auswertesoftware soll entsprechend angepasst und in die Systemsoftware der Appliance integriert. Als Betriebssystem soll ein angepasstes Linux zum Einsatz kommen.
Die Steuerung der Appliance erfolgt über eine Direktverbindung zwischen dem PC des Nutzers über eine optische Netzwerkschnittstelle mittels Webinterface.
Beim Auftragnehmer
Die im Rahmen der Nationalen, NATO sowie EU-Vorschriften durchzuführenden Mess- und Prüfverfahren im Bereich der Abstrahlsicherheit sollen mit Hilfe eines kombinierten Hard- und Softwaresystems (Appliance) effizienter, zuverlässiger und einheitlicher gestaltet werden.
Der im Rahmen von P 570 vom Auftragnehmer zu entwickelnde Hardwareanteil besteht aus einem System (z.B. Industrie-PC), welches möglichst kompakt (maximal micro ATX) alle Hardwarekomponenten in einem Gerät vereint. Die benötigten Schnittstellen, welche speziell und teilweise proprietär sind, werden zur Steuerung der vielfältigen Messgeräte, Steuerkomponenten und Unterstützungsgeräte (z.B. Spektrumanalysator, Antennenschaltmatrix und Signalgenerator) benötigt. Zudem muss die Hardware, aufgrund der Verarbeitung von eingestuften Daten (VS-Vertraulich), abstrahlgeschützt realisiert sein und die Spezifikationen der Zone 1 des nationalen Zonenmodells erfüllen. Der Dauerbetrieb des Systems ist ohne aktive Kühlung zu realisieren.
Als Betriebssystem muss ein speziell an die Hardware angepasstes Linux Verwendung finden. Um das System voll umfänglich testen zu können, müssen vom Auftragnehmer Treiber entwickelt werden, mit denen sich die Hardwareschnittstellen ansteuern lassen. Die Treiber sollen sich mit den Programmiersprachen Python, C und C++ via API betreiben lassen. Eine zu entwickelnde Testsoftware welche in Python 3 realisiert wird, muss es mittels GUI dem Nutzer ermöglichen, alle Schnittstellen vollumfänglich zu testen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014
m Rahmen des EU-Sanktionspakets im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine wurde durch Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 folgender Artikel in die Verordnung (EU) 833/2014 aufgenommen:
Artikel 5k
(1) Es ist verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungs-bereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:
a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln,
auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden.
Bestätigen Sie, dass keine der o.g. Ausschlussgründe für eine öffentliche Auftragsvergabe oder Konzessionsvergabe bzw. eine Vertragsweiterführung auf mich/uns zutreffen. Des Weiteren verpflichten Sie sich, auch im Rahmen der Vertragsausführung keine Änderungen vorzunehmen (z.B. durch Einbindung eines Unterauftragnehmers oder eines Lieferanten), die gegen die o.g. Ausschlussgründe verstoßen.
Bitte die Frage mit „Ja“ (es liegt kein o.g. Ausschlussgrund vor) oder „Nein“ (es liegt ein o.g. Ausschlussgrund vor) beantworten.
Mindestanforderung: Die Frage wurde mit „Ja“ beantwortet. Wurde die Frage mit „nein“ beantwortet, so führt dies zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Ihnen ist bewusst, dass eine wissentlich falsche Angabe der Erklärung zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führt und nach Vertragsschluss den Auftraggeber zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.
Führen Sie im Angebot lediglich den Titel des Kriteriums sowie Ihre Antwort auf. Verzichten Sie auf die wörtliche oder sinngemäße Zitierung des Kriteriums.
2.Referenzen aus dem Bereichen Soft- und Hardware
Legen Sie geeignete Referenzen der beteiligten Unternehmen vor. Referenzen sind geeignet, wenn die der Referenz zu Grunde liegenden Projekte hinsichtlich der fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit im Wesentlichen ähnliche Anforderungen an die Unternehmen gestellt haben wie die ausgeschriebene Leistung. Dies ist bei der vorliegenden Ausschreibung insbesondere gegeben, bei Erfahrungen in der Neu- und Weiterentwicklung von Projekten im Bereich Netzwerk- und Informationssicherheit oder von Verschlüsselungssystemen und deren Komponenten.
Die genannten Referenzen müssen insbesondere die Fähigkeit der beteiligten Unternehmen auf dem Gebiet der Forschung und Entwicklung sowie die Ausarbeitung und Umsetzung innovativer Lösungen belegen. Im Wege der Referenzen ist daher nachzuweisen, dass die beteiligten Unternehmen bereits Erfahrungen in den folgenden Erfahrungsbereichen gesammelt haben:
1. Entwicklung von Embedded Hardware
2. Entwicklung von Embedded Software (Linux)
3. Erstellung von Produktbeschreibungen und technischen Dokumenten (z.B. Stromlaufpläne)
Gehen Sie bei der Erstellung des Referenznachweises auf die folgenden Punkte ein:
-Auftraggeber inkl. Fachbereich
-(detaillierte) Darstellung des Auftragsgegenstands / der Tätigkeit
-Umfang / Betroffener Erfahrungsbereich
-Dauer
-Auftragsvolumen
Die Darstellung sollte zwei DIN A4-Seiten pro Referenzprojekt nicht überschreiten.
Es werden keine Referenzschreiben früherer Auftraggeber benötigt.
Mindestanforderung: Insgesamt sind mindestens drei geeignete Referenzen vorzulegen. Alle Erfahrungsbereiche (Hard- und Software) müssen durch mindestens eine geeignete Referenz belegt werden, wobei eine Referenz zur Abdeckung mehrerer Bereiche herangezogen werden darf.
3.Referenzen: Marktanalyse
Belegen Sie anhand von Referenzprojekten, dass mindestens eines der beteiligten Unternehmen umfangreiche Kenntnisse und praktische Erfahrungen in der Planung und Durchführung von Marktanalysen und -bewertungen besitzt.
Gehen Sie dabei auf folgende Punkte ein:
-Auftraggeber inkl. Fachbereich
-Gegenstand der Marktanalyse
-Umfang / Dauer
Die Darstellung sollte eine DIN A4-Seite pro Referenz nicht überschreiten.
Es werden keine Referenzschreiben früherer Auftraggeber benötigt.
Mindestanforderung: In den letzten drei Jahren wurden mindestens 2 Marktanalysen auf dem Gebiet Hardware / mit dem Schwerpunkt Embedded Hardware durchgeführt. Der Umfang dieser Marktanalysen / von mindestens einer dieser Marktanalysen liegt in der Größenordnung der hier ausgeschriebenen Leistung.
4.Referenzen: Hardware
Benennen Sie Entwicklungsprojekte im Bereich Hard- und Softwareentwicklung, die in den letzten drei Jahren von Ihrem Unternehmen, den Mitgliedern der Bietergemeinschaft und den Unterauftragnehmern durchgeführt wurden als Nachweis, dass Hard- und Softwareentwicklung ein wesentliches Arbeitsfeld der beteiligten Unternehmen ist.
Gehen Sie dabei auf folgende Punkte ein:
-Auftraggeber inkl. Fachbereich
-(detaillierte) Darstellung des Auftragsgegenstands / der Tätigkeit
-Umfang
-Dauer
-Auftragsvolumen
Aus den Ausführungen müssen sich Rückschlüsse auf die Leistungsfähigkeit des Bieters / der Bietergemeinschaft (ggf. unter Einbeziehung eines Unterauftragnehmers (Eignungsleihe)) im oben genannten Bereich ziehen lassen. Die Darstellung sollte eine DIN A4-Seite pro Referenz nicht überschreiten.
Es werden keine Referenzschreiben früherer Auftraggeber benötigt.
Mindestanforderung: Benennung und Beschreibung von mindestens drei geeigneten Referenzen.
Referenzen sind geeignet, wenn die der Referenz zu Grunde liegenden Projekte hinsichtlich der fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit im Wesentlichen ähnliche Anforderungen an die Unternehmen gestellt haben wie die ausgeschriebene Leistung.
Ausführungsbedingungen gemäß Auftragsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den
Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, § 156 Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB.
Es wird darüber belehrt, dass ein solcher Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des BSI, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die o.g. vier Unzulässigkeitsgründe gelten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.