Schülerbeförderung Einzellinien HK Dortmund Referenznummer der Bekanntmachung: RVH-046-36-22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 48145
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lwl.org
Adresse des Beschafferprofils: http://www.lwl.org/zek
Abschnitt II: Gegenstand
Schülerbeförderung Einzellinien HK Dortmund
Schülerbeförderung Einzellinien HK Dortmund
Tageslinie 2
Dortmund
5x wöchentlich: Hin- und Rückfahrt Rheinisch-Westf.
Realschule nach Stadtlohn
Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich jeweils um ein
weiteres Schulhalbjahr, sofern nicht von einer Partei unter
Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Schluss
eines Schulhalbjahres gekündigt wird. Ein Schulhalbjahr
umfasst die Zeitspanne vom 1. August des laufenden Jahres
bis zum 31. Januar des folgenden Jahres bzw. vom 1. Februar
bis 31. Juli des laufenden Jahres.
Maximale Vertragslaufzeit: 48 Monate
Tageslinie 15
Dortmund
5x wöchentlich: Hin- und Rückfahrt Rheinisch-Westf.
Realschule nach Kamen und Unna
Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich jeweils um ein
weiteres Schulhalbjahr, sofern nicht von einer Partei unter
Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Schluss
eines Schulhalbjahres gekündigt wird. Ein Schulhalbjahr
umfasst die Zeitspanne vom 1. August des laufenden Jahres
bis zum 31. Januar des folgenden Jahres bzw. vom 1. Februar
bis 31. Juli des laufenden Jahres.
Maximale Vertragslaufzeit: 48 Monate
Tageslinie 17
Dortmund
5x wöchentlich: Hin- und Rückfahrt Rheinisch-Westf.
Realschule nach Herne
Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich jeweils um ein
weiteres Schulhalbjahr, sofern nicht von einer Partei unter
Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Schluss
eines Schulhalbjahres gekündigt wird. Ein Schulhalbjahr
umfasst die Zeitspanne vom 1. August des laufenden Jahres
bis zum 31. Januar des folgenden Jahres bzw. vom 1. Februar
bis 31. Juli des laufenden Jahres.
Maximale Vertragslaufzeit: 48 Monate
Tageslinie 19
Dortmund
5x wöchentlich: Hin- und Rückfahrt Rheinisch-Westf.
Realschule nach Dortmund, Iserlohn-Hennen und Arnsberg
Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich jeweils um ein
weiteres Schulhalbjahr, sofern nicht von einer Partei unter
Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Schluss
eines Schulhalbjahres gekündigt wird. Ein Schulhalbjahr
umfasst die Zeitspanne vom 1. August des laufenden Jahres
bis zum 31. Januar des folgenden Jahres bzw. vom 1. Februar
bis 31. Juli des laufenden Jahres.
Maximale Vertragslaufzeit: 48 Monate
Tageslinie 20
Dortmund
5x wöchentlich: Hin- und Rückfahrt Rheinisch-Westf.
Realschule nach Hamm
Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich jeweils um ein
weiteres Schulhalbjahr, sofern nicht von einer Partei unter
Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Schluss
eines Schulhalbjahres gekündigt wird. Ein Schulhalbjahr
umfasst die Zeitspanne vom 1. August des laufenden Jahres
bis zum 31. Januar des folgenden Jahres bzw. vom 1. Februar
bis 31. Juli des laufenden Jahres.
Maximale Vertragslaufzeit: 48 Monate
Tageslinie 25
Dortmund
5x wöchentlich: Hin- und Rückfahrt Rheinisch-Westf.
Realschule nach Marl-Polsum, Dorsten, Schermbeck,
Dortmund
Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich jeweils um ein
weiteres Schulhalbjahr, sofern nicht von einer Partei unter
Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Schluss
eines Schulhalbjahres gekündigt wird. Ein Schulhalbjahr
umfasst die Zeitspanne vom 1. August des laufenden Jahres
bis zum 31. Januar des folgenden Jahres bzw. vom 1. Februar
bis 31. Juli des laufenden Jahres.
Maximale Vertragslaufzeit: 48 Monate
Tageslinie 27
Dortmund
5x wöchentlich: Hin- und Rückfahrt Rheinisch-Westf.
Realschule nach Düsseldorf
Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich jeweils um ein
weiteres Schulhalbjahr, sofern nicht von einer Partei unter
Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Schluss
eines Schulhalbjahres gekündigt wird. Ein Schulhalbjahr
umfasst die Zeitspanne vom 1. August des laufenden Jahres
bis zum 31. Januar des folgenden Jahres bzw. vom 1. Februar
bis 31. Juli des laufenden Jahres.
Maximale Vertragslaufzeit: 48 Monate
Tageslinie 29
Dortmund
5x wöchentlich: Hin- und Rückfahrt Rheinisch-Westf.
Realschule nach Altenberge
Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich jeweils um ein
weiteres Schulhalbjahr, sofern nicht von einer Partei unter
Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Schluss
eines Schulhalbjahres gekündigt wird. Ein Schulhalbjahr
umfasst die Zeitspanne vom 1. August des laufenden Jahres
bis zum 31. Januar des folgenden Jahres bzw. vom 1. Februar
bis 31. Juli des laufenden Jahres.
Maximale Vertragslaufzeit: 48 Monate
Tageslinie 30
Dortmund
5x wöchentlich: Hin- und Rückfahrt Rheinisch-Westf.
Realschule nach Hamm
Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich jeweils um ein
weiteres Schulhalbjahr, sofern nicht von einer Partei unter
Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Schluss
eines Schulhalbjahres gekündigt wird. Ein Schulhalbjahr
umfasst die Zeitspanne vom 1. August des laufenden Jahres
bis zum 31. Januar des folgenden Jahres bzw. vom 1. Februar
bis 31. Juli des laufenden Jahres.
Maximale Vertragslaufzeit: 48 Monate
Tageslinie 31
Dortmund
5x wöchentlich: Hin- und Rückfahrt Rheinisch-Westf.
Realschule nach Köln
Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich jeweils um ein
weiteres Schulhalbjahr, sofern nicht von einer Partei unter
Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Schluss
eines Schulhalbjahres gekündigt wird. Ein Schulhalbjahr
umfasst die Zeitspanne vom 1. August des laufenden Jahres
bis zum 31. Januar des folgenden Jahres bzw. vom 1. Februar
bis 31. Juli des laufenden Jahres.
Maximale Vertragslaufzeit: 48 Monate
Tageslinie 34
Dortmund
5x wöchentlich: Hin- und Rückfahrt Rheinisch-Westf.
Realschule nach Lengerich
Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich jeweils um ein
weiteres Schulhalbjahr, sofern nicht von einer Partei unter
Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Schluss
eines Schulhalbjahres gekündigt wird. Ein Schulhalbjahr
umfasst die Zeitspanne vom 1. August des laufenden Jahres
bis zum 31. Januar des folgenden Jahres bzw. vom 1. Februar
bis 31. Juli des laufenden Jahres.
Maximale Vertragslaufzeit: 48 Monate
Tageslinie 35
Dortmund
5x wöchentlich: Hin- und Rückfahrt Rheinisch-Westf.
Realschule nach Langenfeld und Wuppertal
Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich jeweils um ein
weiteres Schulhalbjahr, sofern nicht von einer Partei unter
Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Schluss
eines Schulhalbjahres gekündigt wird. Ein Schulhalbjahr
umfasst die Zeitspanne vom 1. August des laufenden Jahres
bis zum 31. Januar des folgenden Jahres bzw. vom 1. Februar
bis 31. Juli des laufenden Jahres.
Maximale Vertragslaufzeit: 48 Monate
Tageslinie 36
Dortmund
5x wöchentlich: Hin- und Rückfahrt Rheinisch-Westf.
Realschule nach Duisburg
Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich jeweils um ein
weiteres Schulhalbjahr, sofern nicht von einer Partei unter
Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Schluss
eines Schulhalbjahres gekündigt wird. Ein Schulhalbjahr
umfasst die Zeitspanne vom 1. August des laufenden Jahres
bis zum 31. Januar des folgenden Jahres bzw. vom 1. Februar
bis 31. Juli des laufenden Jahres.
Maximale Vertragslaufzeit: 48 Monate
Tageslinie 37
Dortmund
5x wöchentlich: Hin- und Rückfahrt Rheinisch-Westf.
Realschule nach Münster
Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich jeweils um ein
weiteres Schulhalbjahr, sofern nicht von einer Partei unter
Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Schluss
eines Schulhalbjahres gekündigt wird. Ein Schulhalbjahr
umfasst die Zeitspanne vom 1. August des laufenden Jahres
bis zum 31. Januar des folgenden Jahres bzw. vom 1. Februar
bis 31. Juli des laufenden Jahres.
Maximale Vertragslaufzeit: 48 Monate
Wochenendlinie 9
Dortmund
2x wöchentlich: Rheinisch-Westf. Realschule nach Duisburg
und Rheinberg
Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich jeweils um ein
weiteres Schulhalbjahr, sofern nicht von einer Partei unter
Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Schluss
eines Schulhalbjahres gekündigt wird. Ein Schulhalbjahr
umfasst die Zeitspanne vom 1. August des laufenden Jahres
bis zum 31. Januar des folgenden Jahres bzw. vom 1. Februar
bis 31. Juli des laufenden Jahres.
Maximale Vertragslaufzeit: 48 Monate
Wochenendlinie 10
Dortmund
2x wöchentlich: Rheinisch-Westf. Realschule nach Reichshof
Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich jeweils um ein
weiteres Schulhalbjahr, sofern nicht von einer Partei unter
Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Schluss
eines Schulhalbjahres gekündigt wird. Ein Schulhalbjahr
umfasst die Zeitspanne vom 1. August des laufenden Jahres
bis zum 31. Januar des folgenden Jahres bzw. vom 1. Februar
bis 31. Juli des laufenden Jahres.
Maximale Vertragslaufzeit: 48 Monate
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es ist eine Eigenerklärung mit folgendem Inhalt abzugeben
(Vordruck in den Vergabeunterlagen):
Mit der Abgabe seines Angebotes erklärt der Bieter bzw. die
Bietergemeinschaft ausdrücklich, dass:
— er/sie das Gewerbe angemeldet hat,
— er/sie die gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von
Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen erfüllt und beachtet
und die krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei der
Krankenkasse angemeldet hat,
— er/sie das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und
illegalen Beschäftigung vom 23.7.2004 (in der geltenden
Fassung) beachtet,
— er/sie nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus
Gründen bestraft worden ist, die die berufliche Zuverlässigkeit
in Frage stellen,
— das Angebot auf autonomer sowie betriebsindividueller
Kalkulation und Preisbildung beruht und in keinem
Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden
oder sonstigen Vereinbarungen ähnlicher Art steht,
— keine Verfehlungen vorliegen, die seinen/ihren Ausschluss
von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten oder
gem. § 5 KorruptionsbG NRW zu einem Eintrag in das
Vergaberegister führen könnten.
Der Bieter/die Bietergemeinschaft versichern in dieser
Eigenerklärung zudem, dass die in §§ 123, 124 GWB
aufgeführten Ausschlusstatbestände nicht auf sie zutreffen.
Sofern abweichend hiervon ein oder mehrere
Ausschlusstatbestände zutreffen sollten, sind diese in einer
separaten Anlage zu erläutern und die ggf. getroffenen
Maßnahmen gem. § 125 GWB darzustellen.
Zudem ist in dieser Eigenerklärung anzugeben, ob sich der
Bieter bzw. ein Mitglied der Bietergemeinschaft in einem
Insolvenzverfahren oder Liquidation befindet.
Im Weiteren ist eine Eigenerklärung (Vordruck in den
Vergabeunterlagen) abzugeben, dass die Voraussetzungen für
einen Ausschluss nach § 19 Abs.1MiLoG nicht vorliegen.
Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Erklärungen und
Informationen für jedes Mitglied der Gemeinschaft
einzureichen.
Der Bieter ist sich bewusst, dass eine im Vergabeverfahren
abgegebene vorsätzlich unzutreffende Erklärung in Bezug auf
seine Eignung zum Ausschluss von der Teilnahme am
Wettbewerb führen kann.
Der Auftraggeber wird ermächtigt, jederzeit die vom Bieter
getätigten Angaben zu überprüfen und entsprechende
Auskünfte einzuholen oder Bestätigungen zu verlangen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Eignungsnachweise der
eingesetzten Unterauftragnehmer nachzufordern, die auch für
den Bieter gefordert werden.
1) In Form einer Eigenerklärung (Vordruck in den
Vergabeunterlagen) ist der Gesamtumsatz insgesamt und im
Bereich der zu vergebenden Leistungen in den letzten drei
Geschäftsjahren (2021, 2020, 2019) anzugeben.
2) Es ist eine Eigenerklärung (Vordruck in den
Vergabeunterlagen) abzugeben, dass er/sie bei
Vertragsabschluss über eine ausreichende Berufs- bzw.
Betriebshaftpflichtversicherung verfügen wird, die das Risiko
der Leistung abdeckt. Eine aktuelle Police der
Haftpflichtversicherung wird dem Auftraggeber auf Verlangen
vorgelegt.
In Form einer Eigenerklärung (Vordruck in den
Vergabeunterlagen) sind folgende Angaben zu machen:
1) Angabe des kalkulierten Fahrzeugeinsatzes (Automarke und
Modell, aktueller Fuhrpark oder Neuanschaffung, Anzahl
Sitzplätze und Anzahl Rollstuhlplätze).
Sofern Fahrzeuge für die Leistungserbringung neu angeschafft
werden müssen, ist dieses zubenennen. Darüber hinaus ist
darzulegen, dass die Fahrzeuge rechtzeitig zum
Leistungsbeginn verfügbar sind. Auf Verlangen des
Auftraggebers ist für neu anzuschaffende Fahrzeuge die
Lieferzusage der Händler sowie die Finanzierungszusage der
Banken einzureichen bzw. das Finanzierungskonzept zu
erläutern.
2) Angabe von Referenzen aus dem Bereich "Beförderung von
Menschen mit Behinderung".
Die Referenzen sollten hinsichtlich ihrer Größenordnung und
der Vertragsart möglichst vergleichbar mit der
ausgeschriebenen Leistung sein.
3) Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft muss im Besitz einer
gültigen Genehmigung zur gewerblichen Personenbeförderung
gemäß Personenbeförderungsgesetz (PeBfG) sein.
Der Auftraggeber behält sich vor, sich diese Genehmigung vor
Auftragserteilung vorlegen zu lassen.
Das Fahrpersonal (Fahrerin/Fahrer) muss eine gültige
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nach § 48
Fahrerlaubnisverordnung (FeV) oder die Führerscheinklasse D
bzw. D1 besitzen.
Gemäß § 47 Abs. 1 VgV kann ein Bieter im Hinblick auf die
erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische
und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer
Unternehmen in Anspruch nehmen. Er hat in diesem Falle
nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen
Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen.
Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch.
Es gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die
Ausführung von Leistungen - (VOL/B).
Es sind besondere Vertragsbedingungen gemäß Vertrag (siehe
Vergabeunterlagen) und die Besonderen Vertragsbedingungen
gem. Tariftreue- und Vergabegesetz NRW einzuhalten.
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft verpflichtet sich zur
Geheimhaltung von Berufsgeheimnissen nach § 203
Strafgesetzbuch (StGB).
Abschnitt IV: Verfahren
Fahrbeginn ist bereits der 10.08.2022
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen stehen nur auf der Vergabeplattform
(http://www.lwl.org/eVergabe) zum kostenlosen Download zur
Verfügung, ein Versand per Mail oder Post erfolgt nicht.
Angebote müssen in elektronischer Form über das
Bietercockpit abgegeben werden. Ein Angebot in Papierform,
per Fax oder E-Mail ist nicht zulässig.
Aus Gründen des Datenschutzes ist die Datei "Lose 1-16 HK Dortmund_V2"
verschlüsselt und mit einem Zugangscode versehen, welcher
nur auf Anforderung zur Verfügung gestellt wird. Der
Zugangscode ist mit dem den Vergabeunterlagen beiliegenden
Vordruck E-Mail bei der im Vordruck benannten
Ansprechperson oder über das Bietercockpit anzufordern. Erst
nach Erhalt der entsprechenden Bestätigung (Erklärung über
die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen) wird
der Zugangscode zugesandt.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Auszug aus dem
Gewerbezentralregister und Vergaberegister NRW vom
Auftraggeber eingeholt wird.
Es gilt deutsches Recht.
Die Wertung der Angebote erfolgt auf der Grundlage der
Mehrwertsteuersätze, die bis zur Veröffentlichung der Vergabe
galten.
In der Vergabe RVH-010-36-22-Schülerbeförderung Einzellinien 2022 wurden u.a. Lose aus der Förderschule HK Dortmund ausgeschrieben. Diese Lose werden in den Stand vor Angebotsfrist zurückversetzt und es wird hiermit neu zur Angebotsabgabe aufgefordert
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
Nach § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.