Rahmenvertrag Bestattungsdienstleistungen Stadt Essen Referenznummer der Bekanntmachung: V-2022-0053
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 128-364716)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45127
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.essen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Bestattungsdienstleistungen Stadt Essen
Die Stadt Essen als örtliche Ordnungsbehörde ist gem. § 8 Abs.1 des Bestattungsgesetzes NRW vom 17. Juni 2003 (zuletzt geändert durch Artikel 71 des Gesetzes vom 1. Februar 2022) verpflichtet, im Rahmen der Gefahrenabwehr die Bestattung von auf dem Gebiet der Stadt Essen verstorbenen Personen zu veranlassen, soweit die nach dem Gesetz bestattungspflichtigen Hinterbliebenen nicht oder nicht rechtzeitig die Bestattung veranlassen oder keine Angehörigen vorhanden sind. Der aktuelle Rahmenvertrag endet zum 31.12.2022.
Die Stadt Essen beabsichtigt daher, die Dienstleistung für die Durchführung von ordnungsbehördlich veranlassten Bestattungen im Rahmen eines offenen Verfahrens erneut zu vergeben.
Es soll ein Vertragspartner ausgewählt werden, der die unter Punkt 3 aufgeführten Leistungen umfassend und kompetent ab dem 01.01.2023 im Rahmen einer auf zwei Jahren abgeschlossenen Rahmenvereinbarung erbringt. Im Übrigen wird eine Option zur zweimaligen Verlängerung des Rahmenvertrages um jeweils ein weiteres Jahr zu den vereinbarten Rahmenvertragskonditionen vereinbart. Wird der Rahmenvertrag nicht mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende des der jeweiligen Vertragslaufzeit von einer der Vertragsparteien schriftlich gekündigt, verlängert er sich jeweils stillschweigend bis maximal 31.12.2026.
Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen
Gemäß § 13 Bestattungsgesetz NRW müssen Erdbestattungen und Einäscherungen innerhalb von 10 Tagen durchgeführt werden. Die Totenasche ist innerhalb von sechs Wochen beizusetzen.
Grundsätzlich werden in Essen Feuerbestattungen veranlasst, die beim Krematorium von Grün und Gruga, Hellweg 95, 45279 Essen in Auftrag zu geben sind. Anschließend erfolgt die anonyme Bestattung auf einem Grabfeld auf dem Hellweg-Friedhof in Essen.
Nur soweit ein entsprechender Wille der/des Verstorbenen nachweislich vorliegt oder diese aus Gründen der Religionszugehörigkeit zwingend geboten ist, wird eine Erdbestattung beauftragt. Die Erdbestattung erfolgt in einem anonymen Reihenerdgrab auf dem Hellweg-Friedhof, in Ausnahmefällen kann auch eine Bestattung auf einem anderen Friedhof erfolgen.
So versucht das Ordnungsamt, Bestattungswünsche des oder der Verstorbenen oder auch von Freunden zu berücksichtigen, wenn etwaige Mehrkosten durch dieselben oder aus dem Nachlass bestritten werden können und keine öffentlichen Mittel in Anspruch genommen werden.
Aus rechtlichen Gründen ist in vielen Fällen erforderlich, dass die Verstorbenen zunächst nur in einem wiederverwendbaren Transportbehältnis in die Sammelzelle beim Krematorium, Hellweg 95, 45279 Essen zur Aufbewahrung gebracht werden müssen, weil der endgültige Bestattungsauftrag erst nach Ablauf der 10-tägigen Bestattungsfrist erteilt werden kann. Sollten nachträglich Ange-hörige die Bestattung übernehmen und ein anderes Bestattungsunternehmen wählen, kann in diesen Fällen lediglich eine Überführungsfahrt abgerechnet werden.
Häufig werden Sterbefälle erst ein paar Tage nach Eintreten des Todes beim Ordnungsamt bekannt, so dass die Bearbeitung unter erhöhtem Zeitdruck erfolgen muss. Der Auftragnehmer muss daher in der Lage sein, den oder die Verstorbene innerhalb von 90 Minuten am Sterbe- bzw. Aufbewahrungsort abzuholen und die erforderlichen Formalitäten unverzüglich durchzuführen. Die Sterbe-fälle verteilen sich nicht gleichmäßig auf das Jahr, so dass der Auftragnehmer logistisch in der Lage sein muss, an einem Tag mehrere Aufträge zu übernehmen. Er muss täglich in der Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr jederzeit erreichbar sein.
Sonderfälle:
Das Ordnungsamt behält es sich vor, im Einzelfall aus besonderen Gründen ein anderes Bestattungsunternehmen mit der Bestattung zu beauftragen. Das kann z.B. der Fall sein, wenn Vorsorgevereinbarungen mit einem anderen Bestattungsunternehmen bestehen oder Verstorbene einer islamischen oder jüdischen Gemeinde angehören.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Änderung der Angebots- und Zuschlagsfrist aufgrund von Bieterfragen welche erst am 27.07.2022 beantwortet werden konnten.